
Gericht weist FH-Professoren ab
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat einen Normenkontrollantrag von Fachhochschul-Professoren abgewiesen. Diese wollten dagegen vorgehen, dass sie mehr Lehrveranstaltungen anbieten müssen als Universitätsprofessoren.
Die Antragsfrist sei nicht gewahrt worden, entschied der für Hochschulrecht zuständige 2. Senat am 18. November. Eine Revision wurde nicht zugelassen, es gibt aber die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung.
In der Regel müssen Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche anbieten – gegenüber acht an Universitäten. Der Hochschullehrerbund (hlb) Niedersachsen, der den Antrag vergangenes Jahr gestellt hatte, sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Der Berufsverband forderte, das Lehrdeputat auf maximal zwölf Stunden pro Woche zu senken.
Die Stundenregelung ist seit 1996 in der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Niedersachsen geregelt. Die Neufassung der Regelung von 2018, gegen die sich der Antrag richtete, ging nicht weiter zu Lasten der Fachhochschul-Professoren, führte ein Sprecher des Gerichts aus. (Az.: 2 KN 644/19). [dpa]
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