Die Chance
Wenn Führungskräfte in der Wissenschaft gesundheitsfördernde Maßnahmen vertagen, begründen sie das gern mit Finanznot. Ein Argument, das künftig allerdings nicht mehr greift. Der Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen trägt zur politischen Weichenstellung bei.
Im Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Damit werden vom kommenden Jahr an jährlich 300 Millionen Euro für Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld zur Verfügung gestellt. Also in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Auch Hochschulen können daran partizipieren: „Orte des Studierens“ sind als ein „für die Gesundheit bedeutsames, abgrenzbares soziales System“ im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Das erschließt neue Handlungsmöglichkeiten.
Langsames Umdenken
Hochschulen gehören zur Gruppe der Klein- und Mittelbetriebe, die der Gesetzgeber mittels verbesserter Rahmenbedingungen unterstützen will in ihrem Bemühen um betriebliche Gesundheitsförderung. Das Thema ist von hohem volkswirtschaftlichem Interesse. Für Unternehmen wurden über Steuervergünstigungen Anreize geschaffen, große Firmen haben diese Querschnittsaufgabe auch schon längst systematisch in ihre Managementsysteme integriert. Hingegen haben öffentliche Verwaltungen das Thema lange vernachlässigt. In Hochschulen setzt erst langsam ein Umdenken ein. Doch wird eine systematische Personalentwicklung immer wichtiger durch die mit dem Bologna-Prozess einhergehenden Umwälzungen, wie die Verdichtung von Arbeitsprozessen und die Auswirkungen des demografischen Wandels. Im vielbeachteten Kodex „Gute Arbeit“ des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums sind die Etablierung und der Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen an Hochschulen wichtige Bestandteile. Auch im vom Nachhaltigkeitsrat ursprünglich für Wirtschaftsunternehmen entwickelten „Deutschen Nachhaltigkeitskodex“, welcher derzeit für die Hochschulen adaptiert wird, ist das Thema Gesundheit berücksichtigt.
Die seit 2007 gültige EU-Strategie „Health in All Policies“ fand bisher keinen Eingang in die Hochschulgesetze der Länder. Hingegen ist die Umsetzung von Gender Mainstreaming in Hochschulen längst selbstverständlich, sodass die unterschiedlichen Lebensbedingungen der Beschäftigten und Studierenden sowie Genderaspekte in der Lehre mitbedacht werden. Andere Querschnittsaufgaben wie Gesundheitsförderung wurden nicht mitberücksichtigt, obwohl dieser Aspekt zum „Audit familiengerechte Hochschule“ gehört.
"Hochschulen nehmen sich nicht der Gesundheit Studierender an."
Von wenigen Ausnahmen abgesehen fühlen sich die Hochschulen kaum aufgerufen, sich der Gesundheit der Studierenden anzunehmen. Dabei geht es nicht nur darum, ihre Stimme bei den Studierendenwerken zu erheben. Sich einzusetzen für eine kostenlose Trinkwasserversorgung der Studierenden dort, wo sie essen und sich aufhalten. Und Front zu machen gegen das reichhaltige Angebot von Süßigkeiten in Cafeterien wie auch gegen die ubiquitäre Werbung eines weltbekannten Getränkeherstellers, der seine Produkte ganz unverdeckt auf dem Campus anpreisen darf und damit Studierende an seine Marke bindet. Es geht auch nicht nur darum, Studierende anzuhalten, Kalorien zu zählen und das Rauchen einzustellen. Zumal eine Gesundheitserziehung, die nicht in der Lebenswelt der Betroffenen verankert ist, eher kontraproduktiv wirkt. Es geht aber auch darum, Studierenden gesicherte Kenntnisse zu vermitteln hinsichtlich Selbstmanagement, Auswirkung von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten und Berücksichtigung von Gesundheit in allen beruflichen Handlungsfeldern. Dass dies bei den Studierenden, die mehr als die Hälfte eines jeden Abiturjahrgangs ausmachen, nicht gelingt, ist eigentlich ein Skandal, auch deshalb, weil Gesundheitsförderung von der Unesco als wichtiges und nachhaltiges Bildungsthema mit aufgeführt ist.
Einfluss auf die Qualität der Lehre
Die Verbindung des Themas Gesundheitsförderung für Studierende und Qualität der Lehre steht noch aus. Dass die sozialen Umstände erheblichen Einfluss auf den Erfolg des Studiums nehmen, ist bekannt. Mehrfachbelastete und „first generation“Studierende haben es im Studium schwer. Dass alleine schon gesetzlich festgelegte Fristen drei Wochen von der Antragstellung bis zur Erteilung eines Bafög-Bescheides sehr hilfreich wären, leuchtet ein. Doch der Gesetzgeber braucht mangels Druck aus den Hochschulen nicht tätig zu werden.
Die Institution ist in der Pflicht
Es geht um noch viel mehr. Die psychische Gesundheit der Studierenden ist ein Thema auf der Agenda und zudem ein wichtiges, wie die Studien der Krankenkassen belegen. Wer Beispiele guter Praxis sucht, findet sie in der Kampagne der University of British Columbia, die sich der psychischen Gesundheit der Studierenden widmet und eben nicht nur einen individuumsbezogenen Ansatz mit Beratungsangeboten verfolgt, sondern die ganze Institution mit einbezieht, damit diese sich besser auf die Bedürfnisse der Studierenden einstellen kann.
Alles, was zur Umsetzung von Gesundheitsförderung an Hochschulen gebraucht wird, ist vorhanden: So hat das europäische Netzwerk zur Gesundheitsförderung an Hochschulen, European Health Promoting Universities EuroHPU, in diesem Jahr die „Okanagan-Charta“ verabschiedet, die nicht nur Ziele vorgibt, sondern auch die nötigen Handlungsfelder und Prozesse. Nachhaltigkeit und die Verantwortung der Hochschulen der Gesellschaft gegenüber wurden mit verankert. Seit nunmehr 20 Jahren initiiert der deutsche Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen, ein freiwilliger Zusammenschluss und zugleich der weltweit größte, entsprechende Studien für Wissenschaft und Politik.
Studienkontext berücksichtigen
Fraglos verbessert die Umsetzung von Gesundheitsförderung an Hochschulen nicht nur im „Unternehmen Hochschule“ die Gesundheit der Beschäftigen, sondern auch am „Ort des Studierens“ die Gesundheit der Studierenden und außerdem die Qualität der Lehre sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Kontextfaktoren des Studiums.
Zurzeit werden die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz abgestimmt. Daran angelehnt sollen die Krankenkassen Landesrahmenempfehlungen entwickeln. In den 16 Bundesländern werden unterschiedliche Strukturen entstehen. Hochschulen haben die Chance, von 2016 an für ihre Institution und für ihre Studierenden Projektgelder zu beantragen. Das Argument, die Umsetzung der Aufgabe Gesundheitsförderung an Hochschulen scheitere an mangelnder finanzieller Unterstützung, ist seit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes nicht mehr überzeugend.
DUZ Magazin 01/2016 vom 18.12.2015