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06/2012 vom 25.05.2012

Gemeinsame Berufungen

Die hohe Kunst, sich einen Professor zu teilen

Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bieten gemeinsame Berufungen die Chance, Synergien optimal zu nutzen. Damit die Personalunion reibungslos funktioniert, sind nicht nur arbeitsrechtliche Finessen frühzeitig zu klären.

Die Tücken der Vereinbarungen

Gemeinsame Berufungen können für die beteiligten Wissenschaftseinrichtungen sehr fruchtbar sein – vorausgesetzt, sie schöpfen das vorhandene Potenzial wirklich aus. Tipps von Dr. Cornelius Gröschel. Er arbeitet in der Strategieentwicklung der Humboldt-Universität zu Berlin.

Rechtlich gut absichern

Für die Gestaltung der Arbeitsverträge gibt es drei Grundmodelle, die bundesweit am häufigsten zum Einsatz kommen. Einen Überblick über die Details gibt Dr. Hans-Gerhard Husung, der Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.

Die Wahl der Kandidaten

Damit die Partnereinrichtungen vom gemeinsam Berufenen profitieren, müssen sie sich erst einmal auf einen Kandidaten einigen. Wie das die Technische Uni München macht, sagt Prof. Dr. Wolfgang A. Herrmann, der Präsident der TU.

Literaturtipps

Wenn Sie mehr dazu lesen wollen, wie Sie gemeinsame Berufungen professionell unter Dach und Fach bringen, finden Sie auf der letzten Seite der Akademie weitere Tipps.

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