01/2010 vom 17.12.2010
Eine Hochschule ist nur so erfolgreich, wie sie ihre Mitarbeiter an Entscheidungen beteiligt. Doch das kostet Zeit und Energie. Warum es sich lohnt, möglichst viele Interessen zu moderieren und dabei den Personalrat einzubeziehen, lesen Sie in dieser duzAKADEMIE.
Gesetze interessieren Prof. Dr. Jörg Steinbach wenig. Der Vizepräsident der Technischen Universität Berlin, pflegt auch ohne Vorschriften ein gutes Verhältnis zu Personalräten. Er bezieht die Vetreter der Beschäftigten weit über das Gesetz hinaus mit ein. Mitbestimmung ist für ihn eine Frage der Umgangskultur.
Viele Landesgesetze für die Personalvertretung beschränken die Beteiligung der Personalräte deutlich. Gut haben es eigentlich nur die Bremer. Woanders sind die Personalräte bei Disziplinarmaßnahmen zum Beispiel nicht mit im Boot: Ein Überblick über die Mitbestimmungskompetenzen in den einzelnen Bundesländern.
Betriebsräte in Unternehmen und Forschungsinstitutionen haben es gut. Die Basis ihrer Arbeit, das Betriebsverfassungsgesetz, sichert den Personalvertretern mehr Mitbestimmungsrechte zu als Personalräten an Hochschulen. Der Betriebsratsvorsitzende der Bayer Schering Pharma AG gewährt Einblick in seinen Alltag.
Hochschulleitungen, die Personalräte außen vor lassen, schneiden sich ins eigene Fleisch. Positive Beispiele aus Freiburg, Heidelberg und Bochum zeigen, warum die Mitarbeitervertreter mit einbezogen werden sollten und was die Hochschulleitungen davon haben.