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01/2004 vom 23.01.2004

Drittmittel-Einwerbung

Erst Geld – dann Gefängnis?

Zu den Dienstpflichten des Wissen­schaftlers gehört, Drittmittel einzuwerben. Doch wer nicht aufpasst, kann vor dem Kadi landen – und wege­n Vorteilsnahme belangt werden! Lesen Sie hier, was jeder Hochschul-lehrer wissen muss.

Mit dem Gesetz auf Kriegsfuß

Warum Hochschullehrer, die Geld sammeln, seit 1997 gefährlich leben.

Was die Wirtschaft will

Klare Regeln, saubere Abrechnung, mehr Tempo: zehn Tipps aus der Praxis.

„Unwissenheit schützt nicht!“

Wie Sie juristische Fallen erkennen: Juristin Brigitte Tag im duz-Interview. 

Praxis-Tipps

Drittmittel-Jäger verraten ihre Erfolgsrezepte – und wie sie sich absichern.

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