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Privathochschulen dürfen nicht länger diskriminiert werden, wenn es um Förderungen oder politische Mitsprache geht.

Private Hochschulen sind in Deutschland zur Normalität geworden. Waren sie nach dem zweiten Weltkrieg eine Rarität, so sind sie Anfang des 21. Jahrhunderts eine Ergänzung des Hochschulsystems. Heute werden die 114 Privathochschulen mit ihren circa 280.000 Studierenden von der Gesellschaft als integraler Bestandteil des deutschen Hochschulsystems begriffen.

Geht es darum, neue Studienformate zu entwickeln, sind sie Innovationstreiber. Indem sie neue Zielgruppen erschließen, auch und gerade aus dem nicht-akademischen Milieu, leisten private Hochschulen einen wichtigen Beitrag sowohl zur Demokratisierung von Bildung als auch bei der Akademisierung von Berufen. Private Universitäten hingegen positionieren sich in der Regel als Nischenanbieter mit dem Anspruch auf eine Spitzenstellung in ihrem Bereich.

Während sich die Rolle der privaten Hochschulen im System also deutlich verändert hat, sind ihre Möglichkeiten, das System mitzugestalten, ebenso gering wie ihr Zugang zu Förderprogrammen. So wird nach wie vor bei der Besetzung vieler Gremien allein auf Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz zurückgegriffen, die nach eigenem Bekunden nur die Belange der Staatshochschulen repräsentiert und auch nicht gewillt ist, weitere Privathochschulen als Mitglieder aufzunehmen. Zumindest dort, wo die Belange privater Hochschulen betroffen sind, sollten deren Vertreter folglich aber auch Gremienzugang und Mitspracherecht haben. Die Zuteilung von Gästeplätzen außerhalb der Entscheidungsebene reicht nicht aus, um die veränderten Strukturen im deutschen Hochschulsystem adäquat abzubilden.

Ähnlich verhält es sich bei der Beteiligung an Förderprogrammen. Unbestritten ist, dass die Länder für die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen in der Pflicht stehen – während Privathochschulen sich überwiegend aus Studiengebühren oder, wie im Falle der meisten Privatuniversitäten, Stiftungsgeldern finanzieren.

Wenn jedoch, wie bei der Neuverhandlung des Hochschulpaktes geschehen, der Bund als Dritter die Finanzierung der Hochschulen unterstützt, erscheint es kaum verständlich, dass die Subventionierung nicht ausschließlich an sachliche Kriterien geknüpft wird, etwa an die Zahl der Studienplätze, das Erreichen von Qualitätskriterien oder das Erfüllen von Zielvereinbarungen. Private Hochschulen werden vielmehr allein aufgrund ihrer Verfasstheit diskriminiert und von weiten Teilen des Hochschulpaktes und anderer Förderprogramme ausgeschlossen. Die Förderlinie „Qualität der Lehre im Hochschulpakt“  oder das Programm „Offene Hochschule“ bilden hier löbliche Ausnahmen.

Aus drei Gründen ist diese Ausgrenzung der privaten Hochschulen ärgerlich: Erstens hatte auch der Bund als Mittelgeber ausdrücklich für die Einbeziehung privater Hochschulen in den gesamten Hochschulpakt plädiert. Zweitens erhalten auch Privathochschulen, die ohnehin überwiegend aus Steuermitteln finanziert werden (auch die gibt es, wenn auch nur in sehr geringer Zahl), zusätzlich Hochschulpaktmittel. Und drittens werden durch den Ausschluss der privaten Hochschulen soziale Ungleichheiten zementiert.

Denn gerade Studierende ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung, First-in-Family-Studierende und Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen, finden sich unter den Studierenden privater Hochschulen in überdurchschnittlich hohem Maße. Die oft beklagte mangelhafte Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems könnte durch eine Gleichbehandlung privater Hochschulen in diesem Bereich ebenso verbessert werden wie die Effizienz des Bildungssystems insgesamt – kostet das Bereitstellen eines Studienplatzes an einer Privathochschule doch im Durchschnitt weniger als die Hälfte als an staatlichen Einrichtungen.

Über das Ausschreiben von Studiengängen und -plätzen und über das Umstellen von der Objekt- auf die Subjektförderung im Bereich der Lehre könnte der Staat den Leistungswettbewerb zwischen allen Hochschulen unabhängig von deren Zugehörigkeit zum privaten oder staatlichen Sektor fördern und so die Qualität in Forschung und Lehre an allen Einrichtungen erheblich verbessern.

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