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Der Rechtsweg ist eingeschlossen

Eine Klage auf außerkapazitäre Zulassung ist für viele abgelehnte Bewerber der letzte Weg zum Studienplatz. Für die Hochschulen bedeutet das einen enormen Aufwand. Sie müssen Anwälte beauftragen, diesen zuarbeiten und Prozesse führen. Ein Szenario, das in den kommenden Semestern häufiger auftreten könnte.

Für Rechtsanwälte ist es ein gutes Geschäft. Tausende Studienplatzbewerber, die im regulären Zulassungsverfahren leer ausgehen, setzen Semester für Semester ihre Hoffnung darauf, mit einer Klage an eine Hochschule zu gelangen. Der Königsweg für sie ist der der außerkapazitären Zulassung. Beispiel Wintersemester 2011/2012: „Allein an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) haben 650 angehende Medizinstudenten einen solchen Antrag gestellt“, sagt Luise Dirscherl, die Pressesprecherin der LMU. Die Bewerber zugangsbeschränkter Studiengänge versuchen dabei den Universitäten nachzuweisen, dass diese mehr Studenten ausbilden könnten, als sie zulassen. Abgelehnte Kandidaten müssen dazu lediglich einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Dieses prüft, ob die Universität die Zahl ihrer Studienplätze korrekt berechnet hat. Ist dies nicht der Fall, können sich die Bewerber auf den Klageweg machen.

Wissenschaftsmanager bauen vor

Für die Hochschulen bringt dieses mehrmonatige Prozedere einen erheblichen Aufwand mit sich. Um Prozesse zu führen oder Vergleiche zu schließen, müssen sie Personal, Zeit und damit Geld investieren – und dieser Aufwand könnte in den kommenden Semestern deutlich steigen. Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge ist die Zahl der Schulabgänger auf Rekordniveau und wird dort auch noch einige Zeit bleiben (siehe Infokasten).

„Wir führen unsere Akten akribisch genau. So bieten wir keine Angriffsfläche.“

Die Technische Universität Berlin (TUB) hat sich mit mehreren Maßnahmen auf mögliche Klagen vorbereitet: „Wir führen unsere Akten akribisch. So können wir die errechnete Kapazität in einer großen Detailtiefe verteidigen und bieten einer Klage keine Angriffsfläche“, sagt Patrick Thurian, Controller für Lehre und Studium an der TUB. Solch eine Prävention bindet allerdings Kräfte: ein bis zwei Mitarbeiter in der Verwaltung sowie beträchtliche Ressourcen in den einzelnen Fakultäten, die externen Rechtsanwälten zuarbeiten.

Gleichzeitig setzt die TUB auf den Abschreckungseffekt. Er besteht darin, dass die Uni die Klagen annimmt und verstärkt vor Gericht zieht. Denn das ist für die Studierenden nicht ganz billig: Inklusive Gerichts- und Rechtsanwaltskosten kommen leicht mehrere tausend Euro auf sie zu. „Für uns entstehen Kosten nur dann, wenn wir den Fall tatsächlich verlieren“, sagt Thurian. Das versucht die TUB zu verhindern. Sobald die Gefahr besteht, dass sie die Klage verlieren könnte, bietet die Uni dem Kläger einen Studienplatz an, wenn er seine Klage zurückzieht. Im vergangenen Wintersemester hat die TUB auf diese Weise immerhin 51 Vergleiche angeboten. Der künftige Student muss sich dann damit einverstanden erklären, die Rechtsanwaltskosten der Uni zu übernehmen. Der Nachteil für die TUB: Durch diese Praxis werden die Kapazitätsgrenzen regelmäßig um 10 bis 20 Prozent überschritten.

Im vergangenen Wintersemester haben an der TUB exakt 202 Studienbewerber einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt. Geklagt haben schließlich neun. Gewonnen hat keiner. Die Diskrepanz zwischen den hohen Antragszahlen und den recht niedrigen Klagezahlen begründet Patrick Thurian so: Zum einen erledige sich ein Antrag nicht selten von allein, weil die Bewerber im Nachrückverfahren angenommen werden. Zum anderen verschwänden die Bewerber aus dem Verfahren, weil sie zwischenzeitlich an einer anderen Hochschule angenommen wurden. Mitunter reißt auch der Gesetzgeber bereits geschlossen geglaubte Schlupflöcher wieder auf. Das Land Berlin etwa hatte es Ende 2011 versäumt, einen sogenannten Curricularnormwert gesetzlich festzulegen. Dadurch wurden Anfang dieses Jahres Ablehnungen aus Kapazitätsgründen rechtlich angreifbar.

Rückendeckung der Gesetzgeber

Baden-Württemberg hat einen besonderen Kniff, um die Zahl der Klagenden gering zu halten: Das Land lässt Klagen bei Fächern, deren Studienplätze zentral über die Stiftung Hochschulstart vergeben werden, nur noch dann zu, wenn die Bewerber die jeweilige Universität in der Wunschliste des Studienortes ganz oben platziert haben.
Zusätzlich zu den steigenden Bewerberzahlen für Bachelorplätze erwarten Hochschulexperten künftig neue Klagewellen beim Übergang vom Bachelor- auf das Masterstudium. Hochschulen bleiben also ein lukratives Betätigungsfeld – zumindest für Rechtsanwälte.

Zahlen und Fakten zum Ansturm auf die Hochschulen

Zahlen und Fakten zum Ansturm auf die Hochschulen

Die Studienanfängerzahlen 2011: Nach Informationen der Kultusministerkonferenz (KMK) erreichte die Zahl der Studienanfänger an Universitäten und Fachhochschulen im Jahr 2011 mit knapp 516.000 ihren Höhepunkt.

Die Prognose: In der im Februar veröffentlichten Vorausberechnung geht die KMK in diesem Jahr von 470 000 Studienanfängern aus. Für 2013 wird ein Anstieg auf knapp 490.000 Erstsemester erwartet. Bis 2019 sollen die Studienanfängerzahlen deutlich über 450.000 bleiben. Ein Absinken unter das Niveau von 2010 ist mit 442.000 Studienanfängern frühestens im Jahr 2021 zu erwarten.

Die Hauptursache: Doppelte Abiturjahrgänge gibt es 2012 in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Bremen. Hessen hat den Übergang auf das verkürzte Abitur auf drei Jahre verteilt, die erste Etappe beginnt ebenfalls 2012. Nordrhein-Westfalen stellt 2014 auf das zwölfjährige Schulsystem um, Schleswig-Holstein folgt 2016.

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