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Denkanstöße zum Verdienst

Seitdem Karlsruhe die Bezahlung junger Hochschullehrer in Hessen für verfassungswidrig erklärt hat, steht fest: Die Professorenbesoldung muss reformiert werden. Die Junge Akademie schaltet sich jetzt in die Debatte ein und fordert dazu auf, auch Althergebrachtes auf den Prüfstand zu stellen.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Februar gemäß verdienen manche W2-Professoren so wenig, dass das grundgesetzlich vorgeschriebene Alimentationsprinzip nicht mehr gewahrt ist. Wir teilen diese Einschätzung des Gerichts und begrüßen das Urteil. Die nun anstehende Reform der Professorenbesoldung sollte nicht nur die Höhe des Gehalts beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf Berufungspraxis und Ausgestaltung der Karrierewege ins Auge fassen.

Was sofort getan werden sollte

Zur Lösung des Problems nennen die Richter zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Grundgehalt so weit angehoben, dass das Alimentationsprinzip gewahrt ist, oder die Leistungsbezüge werden nach Kriterien vergeben, aus denen ein einklagbarer Rechtsanspruch resultiert. Angesichts dieser Alternativen plädieren wir als kurzfristige Maßnahme für die Anhebung des Grundgehalts.
Erstens geht einem Ruf auf eine W2-Professur zumeist eine äußerst aufwendige und an Gründlichkeit kaum zu überbietende Leistungsbewertung durch eine Berufungskommission voraus. Eine zu geringe Aufstockung des Grundgehalts könnte folglich nur als Resultat eines extremen Spardrucks verstanden werden, wäre aber kaum in der Sache zu begründen, wurde die Leistung des Berufenen doch soeben von der Kommission als hervorragend eingestuft. Zweitens ist eine qualitative Beurteilung von Forschungsleistungen für Außenstehende – wie etwa Richter – nicht mit letzter Konsequenz verobjektivierbar. Kriterien zur Vergabe von Leistungszulagen werden also zwangsläufig quantitativer Natur sein. Doch genau dies wird unserer Meinung nach weder der Bewertung von wissenschaftlicher Leistung noch der Vielfalt der Fächerkulturen gerecht.
Wir betonen dabei ausdrücklich, dass wir leistungsbasierte Elemente im Besoldungssystem nicht an sich ablehnen, sondern nur im Sinne quantitativ ausgerichteter einklagbarer Kriterien als ungeeignet erachten.

Unabhängig von dieser kurzfristigen Maßnahme stellt sich auf längere Sicht die Frage, wie das W-Besoldungssystem insgesamt  reformiert werden sollte. Die Debatte sollte sich daher nicht auf die Höhe des Gehalts beschränken, sondern weitere entscheidende Schwachpunkte des derzeitigen Systems in den Blick nehmen:

  • Die derzeitige Handhabung der Leistungszulagen setzt eine Anreizstruktur, die Professoren dazu motiviert, den quantitativ ausgerichteten Erwartungen gerecht zu werden, anstatt wissenschaftliche Spitzenleistung anzustreben. Durch das Zählen von Publikationen wird Quantität statt Qualität gefördert; durch das Messen des Drittmittelaufkommens wird vorhersagbare Forschung belohnt und ergebnisoffene Forschung benachteiligt sowie unter Rechtfertigungsdruck gestellt.
  • Die gegenwärtige Besetzungs- und Besoldungspraxis animiert Professoren zu Pseudobewerbungen an anderen Hochschulen: Um ihr Einkommen an der eigenen Hochschule im Zuge von Bleibeverhandlungen zu verbessern, ist meist der Ruf einer anderen Hochschule nötig. In der Folge entsteht ein Bewerbungskarussell, das nicht nur einen hohen Aufwand für Berufungskommissionen nach sich zieht, sondern auch Studierende, Mitarbeiter und Kollegen an den Heimuniversitäten der Bewerber belastet.

Weitergehende Reformen

Ausgehend von diesen Systemschwächen wollen wir Denkanstöße geben und dazu auffordern, bei einer Neugestaltung der Professorenbesoldung auch Althergebrachtes auf den Prüfstand zu stellen und eine grundlegende Reform anzustreben, statt nur einzelne Symptome zu behandeln.

  • Szenario1 zielt auf die Neuregelung der Berufungspraxis und die Einführung von Aufstiegsoptionen. Sämtliche durch Pensionierung oder Wegberufung freiwerdende Professuren werden grundsätzlich als W2-Stellen ausgeschrieben, für die eine Aufstiegsoption auf W3 nach einigen Jahren vorgesehen ist. Daneben soll ein Weg der Direktverhandlung in seltenen Fällen ermöglichen, gezielt und langfristig Schwerpunkte durch die Berufung besonders geeigneter Kandidaten zu setzen. Einigt sich eine Fakultät beziehungsweise Universität auf eine solche Schwerpunktsetzung, so soll sie ohne weitere Ausschreibung mit der betreffenden Person in Verhandlungen eintreten können. Durch die Ausschreibung freier Professuren als W2-Stellen würden Scheinbewerbungen als Grundlage für Bleibeverhandlungen unglaubwürdiger und unattraktiver werden. Zugleich erhält der Karriereweg der betroffenen Einzelwissenschaftler konkrete Laufbahnzüge: Die Anhebung der Stelle auf W3 sollte nach einer gesetzten Frist (Vorschlag: 5 Jahre) auf der Grundlage einer Leistungsüberprüfung nach klar definierten Parametern erfolgen. Da mit dem vorgeschlagenen Verfahren die bislang wichtigste Praxis der Zuweisung von Leistungszulagen (via Bleibeverhandlungen) entfällt, ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Wir sehen dies als Chance, da die betroffenen Universitäten hiermit aufgefordert sind, klare und sinnvolle Kriterien für eine solche Beurteilung zu entwickeln, anstatt sich wie bisher auf die Aussage externer Berufungskommissionen zu verlassen und damit letztlich die Verantwortung für die Leistungsbeurteilung nicht wahrzunehmen.
    Ein systemisches Problem ergibt sich bei diesem Modell insofern, als die Möglichkeiten von W3-Professoren eingeschränkt werden, die (aus welchen Gründen auch immer) ihren Arbeitsort ändern möchten. Hier sehen wir weiteren Diskussionsbedarf.
  • Szenario 2 zielt auf die Abschaffung der Besoldungskategorien W2 und W3. Nimmt man Abschied vom althergebrachten Hierarchiedenken und öffnet sich den Prinzipien eines auf das wissenschaftliche Wirken ausgerichteten Modells, ist die prinzipielle Unterscheidung in W2- und W3-Stellen zu hinterfragen: Diese formale Differenzierung zementiert ein Machtgefälle innerhalb der Professorenschaft, das inhaltlich schwer begründbar und kontraproduktiv für die kollegiale Zusammenarbeit in den Fakultäten ist. Eine Alternative könnte darin bestehen, eine einheitliche Kategorie „Professor“ zu schaffen. Eine Differenzierung soll weiterhin möglich sein, darf aber nicht auf administrativ-formalen Kriterien (W2 oder W3) beruhen, sondern muss inhaltlich begründet werden. Dies wäre etwa dadurch zu erreichen, dass Professoren in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel alle fünf Jahre, mit der eigenen Universitätsleitung etwa über ihr Gehalt und ihre Arbeitsbedingungen verhandeln dürfen (nicht müssen). Ein externer Ruf ist nicht mehr nötig, um die Verhandlungen mit der eigenen Universität in Gang zu setzen. Durch die Einführung einer Aufstiegsmöglichkeit innerhalb der eigenen Universität wird die Attraktivität von Bewerbungen, die lediglich als Druckmittel in Bleibeverhandlungen eingesetzt werden sollen, deutlich geringer. Die Problematik des Bewerbungskarussells wird dadurch erheblich eingedämmt. Die Universität hat die Möglichkeit, ihre Personalpolitik aktiv zu gestalten, indem sie herausragende Professoren aktiv an sich bindet und ihnen attraktive Rahmenbedingungen schafft. Kritiker mögen einwenden, dass die Aufstiegsverhandlungen in diesem Modell nicht objektiv überprüfbar sind und im schlimmsten Fall sogar die Bildung von Seilschaften unterstützen. Dieses Problem ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wir möchten aber folgende Aspekte zu bedenken geben: Der Ruf als formales Eintrittskriterium in den Professorenstand wird beibehalten. Das bereits praktizierte eingeschränkte Hausberufungsverbot verhindert, dass ungenügend qualifizierte Personen durch interne Beziehungsnetze in den Professorenstand gelangen. Dass der Bewertung wissenschaftlicher Leistung immer auch ein subjektives Element anhaftet, lässt sich nie ganz vermeiden. Ein gewisses Maß an Objektivität könnte aber durch das Hinzuziehen externer Gutachter erreicht werden.

Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung einer Stellungnahme der Arbeitsgruppe Wissenschaftspolitik der Jungen Akademie dar. Die Langfassung ist im Internet nachzulesen unter www.diejungeakademie.de

Dr. Ulrike von Luxburg,
geboren 1975, ist Forschungsgruppenleiterin für statistische Lerntheorie am Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme in Tübingen. Der Jungen Akademie gehört die Informatikerin seit 2008 an.

Dr. Klaus Oschema,
Jahrgang 1972, ist Dozent für mittelalterliche Geschichte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. In die Junge Akademie wurde der Historiker 2009 berufen.

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