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Gut gedacht, schlecht gemacht

Leistungsgerechte Bezahlung, Wettbewerb um die besten Wissenschaftler – W-Besoldung und Föderalismusreform machen es möglich. Doch die Länder nutzen die neuen Spielräume nur zögerlich. Sie warten auf die Überprüfung des umstrittenen Vergaberahmens durch den Bund.

An ihre Besoldungsverhandlungen während des Berufungsverfahrens im Sommer des Jahres 2005 erinnert sich Prof. Dr. Charlotte Kloft nur ungern. Der damals 37-jährigen Oberassistentin, die sich 2003 an der Freien Universität Berlin im Fach Klinische Pharmazie habilitiert hatte, lag ein Ruf für eine W2-Professur an der Universität Halle-Wittenberg in Sachsen-Anhalt vor. Sie sollte dort vom 1. Oktober 2005 an das Fachgebiet Klinische Pharmazie aufbauen. Für die heiklen Gehaltsgespräche hatte sie sich bestens präpariert. Bundesgesetze, das Landeshochschulgesetz Sachsen-Anhalts und die entsprechenden Rechtsordnungen der Universität hatte sie emsig studiert. Sie wusste Bescheid über unterschiedlichste Leistungsbezüge, Ruhegehaltsfähigkeit und all die bürokratischen Wortungetüme, wie sie etwa im Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16. Februar 2002 zu finden sind.

Wiederholtes Achselzucken

Enttäuscht war sie dann aber, dass die Hochschuloberen in den Gesprächen nicht auch so gut über die Feinheiten informiert waren wie sie. Auf Fragen, wofür beispielsweise Leistungszulagen gezahlt würden, wer diese Leistungen beurteile oder ob es dafür überhaupt schon die notwendigen Fördertöpfe gebe, erntete sie wiederholtes Achselzucken. Zwar nahm Kloft den Ruf an, doch der Eindruck blieb bis heute haften: „Wie die vom Bund vorgegebene W-Besoldung konkret umgesetzt werden soll, ist Ländern und Hochschulen noch nicht ganz klar.“

Mängel hat Charlotte Kloft nicht nur an der Umsetzung, sondern auch an den Gesetzeswerken zur W-Besoldung selbst festgestellt – und sie ist nicht die Einzige. Einer der stärksten Kritiker des neuen Besoldungssystems, der Deutsche Hochschulverband (DHV), hatte erst Ende November eine Mitgliederbefragung veröffentlicht, wonach mehr als die Hälfte der teilnehmenden 3748 Wissenschaftler an Universitäten die W-Besoldung für ein Spargesetz halten. Für fast ein Viertel ist sie demnach eine „gute, aber schlecht umgesetzte Idee“. Gleicher Meinung ist Kloft. „Der Ansatz mit dem Leistungsgedanken ist nicht schlecht. Er ist nur bis auf die Ebene der Hochschulen hinunter zu wenig durchdacht.“

Von dieser Kritik dürfen sich in erster Linie die Bundesländer angesprochen fühlen, so sieht das zumindest Dr. Hubert Detmer. „Das Professorenbesoldungsgesetz des Bundes gibt den Ländern bei der Besoldung ihrer Professoren große Freiheiten, die diese noch nicht nutzen“, urteilt der Justiziar und DHV-Geschäftsführer. In fast allen Bundesländern ist die W-Besoldung seit zwei Jahren in Landesrecht gegossen.

Als letztes Bundesland hatte Sachsen im Sommer 2005 das neue Besoldungssystem eingeführt. Mit der Föderalismusreform im September vorigen Jahres können die Länder nun – mit Ausnahme der Fachhochschulen des Bundes und der Universitäten der Bundeswehr – in alleiniger Verantwortung bestimmen, wie sie ihre Professoren entlohnen möchten. Doch der von Seiten des Bundes und mancher Länder erhoffte große föderale Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und damit auch um deren Bezahlung ist bislang nicht in Schwung gekommen. „Die Länder sind noch zögerlich und wissen vielfach noch gar nicht, was sie aufgrund der Föderalismusreform alles tun könnten“, konstatiert Besoldungsexperte Detmar. Er ist sicher: „Wenn ein Land die Grundgehälter für die Professoren an den Hochschulen erhöht, ziehen andere Länder nach.“

Immerhin, die ersten zarten Triebe einer eigenständigen Gehaltspolitik sind in den Ländern zu beobachten. Bei der W-Einführung im Januar 2005 war bereits Baden-Württemberg ausgeschert. Unbefristete Professorenstellen, so legte es das Landeshochschulgesetz fest, sollten an den Universitäten im Südwesten ausschließlich mit dem attraktiveren W3-Gehalt bezahlt werden. Manch einer spricht dabei von einem Wettbewerbsvorteil für diese Professoren. Andere Hochschulvertreter könnten darin aber eine Einschränkung des Spielraums bei den verhandelbaren Leistungszulagen sehen. Denn je mehr Geld für die Fixgehälter verwendet wird, desto weniger bleibt für die Leistungszulagen übrig. Vor allem weil der vom Land vorgegebene Besoldungsdurchschnitt pro Jahr und Professor (Grundgehalt plus Leistungsbezüge) an den baden-württembergischen Universitäten von 2001 bis 2006 nur unwesentlich um etwa vier Prozent auf 77 242 Euro anstieg.

Hessen nutzt Wettbewerbsvorteil

Andere Bundesländer können da im selben Zeitraum weitaus höhere Zuwachsraten vorweisen: Sachsen-Anhalt etwa mit einem Plus von mehr als 20 Prozent auf 68.730 Euro. Oder Hessen. Dort ist im Haushaltsplan für 2006 für einen Universitätsprofessor ein maximaler Besoldungsdurchschnitt von 82.500 Euro festgelegt – 16 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Bereits 2005 lag Hessen nach einer Umfrage des DHV bei der Professorenbesoldung deutlich vor den Südländern wie Baden-Württemberg (77.242 Euro) oder Bayern (76.746 Euro). Die Botschaft des hessischen Wissenschaftsministeriums, den Hochschulen damit finanzielle Freiräume zu geben, um die Spitzenforscher anzulocken, wird an den Unis gerne vernommen – und genutzt. „Der hohe Besoldungsdurchschnitt ist für uns ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Hochschulen“, sagt der Kanzler der Technischen Universität Darmstadt, Prof. Dr. Hanns Seidler. Berufungsverhandlungen seien seitdem zumindest nicht am Gehalt gescheitert.

Auf wenig Gegenliebe stößt die Großzügigkeit jedoch bei den Fachhochschulen (FH) in Hessen, die mit durchschnittlich 68 000 Euro ebenfalls einen hohen Betrag als Vorgabe haben. „Die FHs haben davon keinen Vorteil, weil der Besoldungsdurchschnitt nicht ausfinanziert ist und sie stattdessen Investitions- und Sachmittel streichen müssten“, urteilt Dr. Hubert Mücke, Bundesgeschäftsführer des Hochschullehrerbundes.

Vergaberahmen gilt als lästig

Obwohl die W-Besoldung nach Ansicht von Kanzlern und Rektoren besser als ihr Ruf ist, haben auch die Hochschulvorderen einige Baustellen erkannt. So fordern die Universitätskanzler in einer Zwischenbilanz zur W-Besoldung zum Beispiel den Wegfall des lästigen Vergaberahmens. „Dieser soll durch eine hochschulfreundlichere Lösung ersetzt werden, die dem Finanzierungsrisiko und der Autonomie der Hochschulen Rechnung trägt“, sagt Dr. Marina Frost, Kanzlerin der Uni Heidelberg und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Universitätskanzler. Der Vergaberahmen solle in das Globalbudget der Hochschulen überführt werden. Unterstützung gibt es dafür auch von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). In einem Symposium Mitte dieses Jahres will die HRK die Probleme bei der Umsetzung in den Ländern diskutieren. Debattiert wird dabei mit Sicherheit auch die Höhe der Grundgehälter. Deren Erhöhung, sagt Kanzlerin Frost, komme jedoch „nur in Betracht, wenn auch der Vergaberahmen erhöht“ werde.

An der nach Ansicht vieler Professoren zu niedrigen W-Besoldung finden etliche Hochschullehrer so gar keine Freude. Auch nicht die Neu-Hallenserin Kloft: „Ein W2-Grundgehalt ist für einen Professor in Ostdeutschland nicht angemessen. Das ist weniger, als ein Studienrat in der Schule verdient.“ Vor dem Verfassungsgerichtshof Bayern klagten deshalb bereits im Dezember 2005 der DHV-Landesverband Bayern und zwei bayerische Hochschullehrer gegen die nicht „amtsangemessene“ Bezahlung ihrer Leistungen. Der Landesgesetzgeber habe gegen die in der Verfassung festgelegten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen und sei nach der Föderalismusreform dafür alleine zuständig, nicht mehr der Bund, erklärte der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Wolfgang Löwer. Der Rechtswissenschaftler der Universität Bonn, der ähnliche Verfahren in drei weiteren Bundesländern laufen hat, rechnet mit einem Urteil im Laufe des Jahres.

In Bayern hat Finanzminister Kurt Faltlhauser unterdessen die Diskussion um die W-Besoldung und die sie einschließende Dienstrechtsreform mit einem Symposium Anfang Dezember erst eingeläutet. Von konkreten Gesetzesänderungen sei man derzeit noch weit entfernt, erklärt Judith Steiner, Pressesprecherin des zuständigen Finanzministeriums. Bis zur bayerischen Landtagswahl im Herbst 2008 sollen ihr zufolge die Eckpunkte vorliegen. Das passt ins Bild. Auch in vielen anderen Wissenschafts- und Finanzministerien der Republik sieht man momentan keinen Bedarf, am Gehaltssystem der Hochschullehrer zu rütteln.

Keine Gesetzesänderung in Sicht

Das Wissenschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern teilt beispielsweise mit, es bestünden „keine konkreten Planungen, die derzeitige Rechtslage zur Besoldung von Professoren zu ändern“. Auch die Aussagen des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministers Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) in einem Zeitungsinterview erwiesen sich fürs Erste als leere Ankündigung. Pinkwart hatte zugesagt, „im Kreis der Kultusminister darauf zu drängen, den Vergaberahmen zu ändern, um Wissenschaftsmanager und Spitzenforscher angemessen zu bezahlen“. Soweit ist man bei der Kultusministerkonferenz (KMK) noch lange nicht. Aus KMK-Kreisen verlautet derzeit lediglich, dass der Hochschulausschuss im März beraten werde, inwieweit er sich einen Überblick über die mit der W-Besoldung gemachten Erfahrungen in den Ländern verschaffen soll.

Die vornehme bundesweite Zurückhaltung der Landesministerien in der Frage der W-Besoldung kommt nicht von ungefähr. Es ist anzunehmen, dass vielerorts auf Post vom Bundesinnenministerium (BMI) gewartet wird. Das BMI, auf Bundesebene zuständig für die W-Besoldung, wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Auswirkungen des umstrittenen Vergaberahmens in den Ländern überprüfen. So schreibt es der Artikel 34 im Professorenbesoldungsreformgesetz vor. Welche Parameter bei der Evaluation eine Rolle spielen, will das Ministerium aber nicht sagen. „Der Fragenkatalog ist derzeit noch in Vorbereitung und wird mit den zuständigen Ressorts der Länder und des Bundes abgestimmt“, sagt BMI-Pressesprecherin Annette Ziesig. Die Ergebnisse sollen dann den Ländern zur Verfügung gestellt werden, die Umsetzung obliege jedem Land in eigener Verantwortung.


Dienstjahre machen nicht reicher

In Sachsen-Anhalt liegt W2-Professorin Charlotte Kloft mit ihrem neuen W-Gehalt inklusive der Berufungs-Leistungszulagen momentan ungefähr bei dem, was sie als C3-Professorin verdient hätte. Zumindest sind ihre Zulagen unbefristet und ruhegehaltsfähig. „Das war das Optimale, was in den Verhandlungen für mich machbar war“, sagt sie heute. Mehr wird es auch vorerst nicht werden, denn die früher übliche Dynamisierung mit den Dienstjahren fällt nun weg – es sei denn, sie erhält einen Ruf einer anderen Universität. Dann, so gab ihr die Hochschulleitung zu verstehen, könnte man neu über die Zulagen verhandeln. Ins Grübeln würde sie schon geraten, wenn sie den Ruf einer finanzkräftigen Universität aus Baden-Württemberg oder Bayern oder ein Angebot aus der Wirtschaft erhielte. Allerdings ist Kloft auch klar: „ Wer sich für eine Hochschule entscheidet, weiß, dass er nicht reich wird.“

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