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Die Fußnoten-Brigade

Von Flensburg bis Freiburg rücken Universitäten Dr. Pfusch in einer Form zuleibe, die fast schon wieder nachdenklich stimmt: In der Hitze des Gefechts werden mancherorts pure Selbstver- ständlichkeiten zum Gebot erhoben. Die Universität Freiburg warnt vor einer Regelungswut.

Warum neu erfinden, was andere schon gedacht und aufgeschrieben haben? Beim Kampf gegen Plagiate hat sich die Universität Freiburg von den Kollegen in Mainz inspirieren lassen. Die im Sommer neu erlassene Freiburger Universitätsordnung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit nimmt Mainzer Regeln auf. „Eine interessante Satzung, an der man sich orientieren kann“, erklärt Freiburgs Prorektor Professor Dr. Heiner Schanz.

Wie so viele seiner Kollegen an anderen Hochschulen, überprüft Schanz derzeit die Waffen, die ihm gegen Pfusch und Betrug in der Wissenschaft zur Verfügung stehen. Ein Stresstest, wie er ohne die Plagiatsfälle im Format eines Karl-Theodor zu Guttenberg oder auch einer Silvana Koch-Mehrin kaum denkbar gewesen wäre. Die Schwindler, aber auch deren Jäger haben sämtliche Universitäten in Alarmbereitschaft versetzt. Wer kann schon ausschließen, dass die Plagiatejäger im Internet nicht auch an der eigenen Universität fündig werden?

Standards auf dem Prüfstand

In der Lage hilft die Flucht nach vorn: Aufrüsten. Landauf, landab arbeiten Deutschlands Universitäten an neuen Satzungen und verschärften Regeln für Doktorarbeiten. In Baden-Württemberg empfiehlt die Landesrektorenkonferenz zum Beispiel die flächendeckende Einführung der eidesstattlichen Versicherung. Die Universtitäten sollen ihre Promotionsordnungen entsprechend ändern, um so strafrechtliche Sanktionen zu erleichtern. Der Heidelberger Uni-Senat hat einen entsprechenden Beschluss bereits gefasst. Für Prorektor Prof. Dr. Thomas Pfeiffer unterstreicht dies, „dass Plagiate kein Kavaliersdelikt sind, sondern schweres Unrecht“.

An der Humboldt-Universität Berlin und der Universität Freiburg entstehen neue Rahmenpromotionsordnungen. Zwar wird hier wie da betont, die Promotion sei das ureigene Recht der Fakultäten. Doch diese werden an den neuen Musterordnungen kaum vorbeikommen. „Wir haben internationale Standards“, sagt Freiburgs Prorektor Schanz. „Da kann ich nicht erklären, warum das in Fakultät x anders ist als in Fakultät y, wenn das international einheitlich geregelt ist.“ Die Freiburger wollen in ihrer Rahmenordnung Betreuungsabläufe festlegen. An der Humboldt-Universität hat die zuständige Arbeitsgruppe die neue Musterordnung im Sommer auf den Weg durch die Gremien geschickt. Sie nimmt Ideen aus der Humboldt Graduate School (HGS) auf, dem Dach aller strukturierten Doktorandenprogramme. Hier ist es üblich, dass es eine Betreuungsvereinbarung gibt, dass von Anfang an zwei Betreuer für eine Promotion zuständig sind und dass externe Gutachter hinzugezogen werden, die nicht aus dem Institut des Doktoranden stammen.

Unter dem Druck immer neuer Fälle schreiben Hochschulen in Vorgaben für Doktoranden aber auch Selbstverständlichkeiten, die schon Erstsemester im Proseminar lernen sollten. So heißt es in einer im Juni beschlossenen Richtlinie des Jura-Promotionsausschusses der Universität Hamburg: „Jede wörtliche Übernahme eines fremden Textes ist durch Anführungsstriche zu kennzeichnen.“ Die Vergangenheit hat allerdings bewiesen, dass sich ein Arsenal der Selbstverständlichkeiten  durchaus als nützlich erweisen können. An der Universität Bonn arbeitet die Philosophische Fakultät an einer strengeren Promotionsordnung. Sie soll Regeln für Zitate enger umreißen. Nicht noch einmal will man sich hier mit Argumenten wie denen des FDP-Politikers Jorgo Chatzimarkakis beschäftigen müssen. Er hatte unsauber übernommene Texte in seiner Bonner Doktorarbeit mit einer angeblich in Oxford erlernten Zitierweise erklären wollen. Uni-Sprecher Dr. Andreas Archut begründet den Sinn der neuen klareren Regeln: „In dem Moment, indem wir das nachweisen können, ist die Sache durch. Wir müssen das nicht mehr lange diskutieren.“

Fehlende Rechtssicherheit bremste bislang die Aufklärer. Die Universität Freiburg spickte bei ihrer neuen Satzung im Kampf gegen Forschungspfusch auch deshalb in Mainz ab, weil das dortige Verwaltungsgericht eine frühere Satzung der rheinland¬pfälzischen Universität in einem Urteil 2010 regelrecht zerlegt hatte. Damals ging es darum, ob eine Professorin einer Mitarbeiterin zu Unrecht die Mit-Autorenschaft an einer Edition verweigerte. Die Kommission bejahte dies – doch das Gericht befand: Die Kommission war nicht richtig beschlossen, falsch verankert und unzulässig besetzt (Az: VG Mainz 3 K844/09).

Appell an die Redlichkeit

All dies soll die neue Freiburger Ordnung zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft nun gerichtsfest regeln. So legt ein Paragraph fest, dass die Bestimmungen auch gelten, wenn der Betroffene inzwischen nicht mehr Mitglied der Universität ist. Der Freiburger Prorektor Schanz sagt:

„Wenn es dann einen Verdacht gibt, haben wir klare Abläufe.“

Sich einfach nur auf immer neue Abwehrregeln zu verlassen, hält er aber für zu kurz gedacht. „Wir fokussieren nicht auf die spektakulären Fälle, sondern orientieren uns an täglichen Grundlagen unserer Arbeit – und damit der Universität“, sagt Schanz, „wir rücken nicht das wissenschaftliche Fehlverhalten, sondern die Verpflichtung jedes einzelnen zur Redlichkeit in den Mittelpunkt.“ Wissenschaftlich korrektes Arbeiten soll Pflichtstoff werden. Bis Ende des Jahres müssen die Studiendekane darlegen, wie sie dies in der Lehre umsetzen. Dahinter steckt die Überzeugung, dass es keine absolute Kontrolle geben kann. Mit dem Verweis auf die Verantwortung jedes einzelnen will Schanz jenen, die schludern und pfuschen, Ausreden und Ausflüchte nehmen:

„Jeder hat Verantwortung. Da kann ich nicht sagen, das System hat versagt, die Universität hat versagt.“

Von der anderswo favorisierten Anti-Plagiats-Software hält Schanz wenig. Die könne bei einem Verdacht helfen, aber nicht das Grundproblem lösen. „Was mich stört, ist, dass das Heil in der Plagiatssoftware gesucht wird“, sagt er. Andere Universitäten setzten dagegen durchaus auf die elektronische Jagd auf Wissenschaftssünder. Der  Heidelberger Prorektor Pfeiffer kündigt an: „Das bislang vereinzelt eingesetzte Mittel der Plagiatssoftware wird allen zur Verfügung gestellt.“ Die Universität Hannover prüft, eine campusweite Lizenz anzuschaffen. An der Universität Duisburg-Essen soll die Rahmenpromotionsordnung den Weg für Stichproben ebnen; auch die Philosophische Fakultät in Bonn will dies. Die Berliner Humboldt-Universität möchte neue Medien einsetzen, um Verdachtsfälle in einem früheren Stadium rascher zu klären.

Der Leiter des Rechenzentrums der Universität Freiburg, Prof. Dr. Gerhard Schneider, teilt dagegen die Skepsis seines Prorektors: Der flächendeckende Einsatz entsprechender Software fordere nur die Abschreiber heraus. „Damit beginnt eine Art Wettrüsten, das den Wert der Programme noch weiter herabsetzt“, warnt er in der Uni-Hauszeitung. Skeptisch äußert sich auch jener Mann, der den Titelentzug im Fall Koch-Mehrin verkündete: der Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Manfred Berg. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur lehnte Berg Routinechecks ab: „Wir sollten nicht ohne konkrete Anhaltspunkte prüfen. Zwischen dem Doktoranden und seinem Doktorvater sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen und kein Generalverdacht.“

Ein klares Ja zum Anreizsystem

Der Heidelberger Prorektor Pfeiffer sieht den Doktortitel-Entzug bei Koch-Mehrin als Beleg, dass die Universität bislang nicht schlecht gerüstet war. „Das Verfahren hat sich aus meiner Sicht grundsätzlich als tauglich erwiesen, das hat der zurückliegende Fall bestätigt.“ Und so hält er nichts davon, zum Beispiel jene Systeme auf den Prüfstand zu stellen, die eine hohe Zahl an Promotionen bei der Mittelvergabe belohnen. „Eine hohe Zahl von Promotionen ist weiter ein Zeichen für eine gelungene Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, sagt Pfeiffer. „Ich meine, dass die Plagiatsfälle letztlich von der Zahl doch so gering sind, dass wir dem nicht alles andere unterordnen dürfen.“

Begehrtes Privileg

Begehrtes Privileg

Staatliche Universitäten sind in Deutschland zwar immer noch die erste Adresse für Doktoranden. Von einem Monopol kann jedoch nicht die Rede sein.

  • Die Rechtslage: Das Promotionsprivileg der Universitäten ist im Grundgesetz so wenig festgeschrieben wie im Hochschulrahmengesetz. Die Festlegungen dazu werden in den Ländern getroffen. Sie verleihen das Recht zur Vergabe von Doktortiteln in der Regel den staatlichen Unis. Doch gibt es Ausnahmen. Staatlich anerkannte private Hochschulen können das Promotionsrecht erhalten, wenn sie das dafür nötige Akkreditierungsverfahren beim Wissenschaftsrat absolviert haben. Gelungen ist das zuletzt der privaten Zeppelin-Universität Friedrichshafen. Mitte September erhielt sie das Promotionsrecht und darf damit als erste private Universität in Baden-Württemberg Doktortitel verleihen.
  • Die Begehrlichkeiten: Neben den privaten Hochschulen haben zwar auch Fachhochschulen und außer-universitäre Forschungsorganisationen Ambitionen auf das Recht zur Promotion. Entsprechende Vorstöße verliefen bislang allerdings erfolglos. Den vorläufig aussichtsreichsten Versuch hatte die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Jahr 2008 gestartet. Zusammen mit der Universität Mainz konzipierte sie damals das Max Planck Graduate Center als eine rechtlich selbstständige GmbH mit Hochschulstatus und Promotionsrecht. Der Sturm der Kritik trieb die MPG jedoch schnell zurück: Die Grundlagenforscher von Max Planck dürfen sich jetzt zwar an den Verfahren beteiligen, das Promotionsrecht aber bleibt bei der Universität.
  • Der Sonderfall: Die restriktive Linie bei der Vergabe des Promotionsrechts wird selbst beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingehalten. Die im Oktober 2009 aus dem Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und dem Forschungszentrum Karlsruhe entstandene Organisation darf Doktoranden ausbilden.  Das formelle Promotionsverfahren liegt dort aber weiterhin bei der ehemaligen Universität. Im Arbeitsalltag aber dürften Grenzen verschwimmen.
  • Die Perspektive: Bei der Verteidigung des Promotionsprivilegs haben die Universitäten ihren wohl stärksten Verbündeten im Wissenschaftsrat. Das Kölner Expertengremium gehört jedoch auch zu den wichtigsten Motoren bei der Reform der Doktorandenausbildung. In seinen Empfehlungen mahnt der Wissenschaftsrat seit Jahren nicht nur zur Qualitätssicherung bei der Promotion, sondern ermuntert Universitäten auch, Fachhochschulabsolventen den Zugang zum Doktortitel zu ebnen und deren Professoren stärker als bisher ins Verfahren einzubinden. Nordrhein-Westfalen will die Kooperation zur Pflicht erheben. Eine entsprechende Gesetzesänderung kündigte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze Ende September an.
  • Das Modell: Möglich ist die Einbindung von FH-Professoren bei der Doktorandenausbildung in gemeinsamen Promotionsprogrammen oder Graduiertenkollegs. In diesen sogenannten strukturierten Modellen werden Doktoranden von mehreren Professoren betreut. Der Zusammenschluss der Uniprofessoren, der Deutsche Hochschulverband, begrüßt solche Graduiertenprogramme, betont aber, die Promotion bei einem einzelnen Professor solle es weiter geben.
  • Die Förderung: Mit Drittmitteln bedacht werden in Deutschland derzeit vor allem strukturierte Graduiertenprogramme. Einen Durchbruch erfährt dieses Modell im Zuge der Exzellenz-Initiative. Mehr als eine halbe Milliarde Euro fließen in Graduiertenschulen, in denen herausragende Nachwuchswissenschaftler gefördert werden sollen.
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