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Mit gebündelten Kräften

Auftakt zum nächsten Exzellenzwettbewerb: Im April sind die Antragsskizzen für die Cluster bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft einzureichen. Die Bedingungen haben sich verschärft, zugleich steht eine dauerhafte Förderung in Aussicht. Können Verbundanträge mehrerer Unis ihr Risiko des Scheiterns minimieren?

Die Zeit läuft. Die Ausschlussfrist der ersten Förderlinie der Exzellenzstrategie rückt näher. Von den zum Stichtag 1. Dezember 2016 bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingereichten 192 Absichtserklärungen für Exzellenzclus­ter wurden 44 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sieben Absichtserklärungen von drei Universitäten gemeinsam. Bis zum 3. April müssen Deutschlands Universitätsvertreter die Antragsskizzen eingereicht haben. Nach einer Vorauswahl soll im September entschieden werden, welche Skizzen als ausgearbeitete Anträge in die Endausscheidung kommen. Ein Jahr später, im September 2018, soll feststehen, welche der bis zu 50 Clus­ter von Januar 2019 an mindestens sieben Jahre lang mit jeweils drei bis zehn Millionen Euro jährlich gefördert werden. Sollte eine Universität zwei oder ein Universitätsverbund drei Exzellenzcluster vorweisen können, haben diese Chancen auf den Titel „Exzellenzuniversität“ und noch mehr Millionen Euro aus dem zweiten Fördertopf. Es geht also um extrem viel für die Universitäten und ihre Landesregierungen.

Die Stimmung ist sehr angespannt

Das ist spürbar. Vielerorts halten sich die Sprecher der Wissenschaftsministerien und Universitäten möglichst bedeckt. Ein Ministeriumssprecher in Stuttgart etwa bittet um Verständnis für die Zurückhaltung, um „die Position und die Chancen“ der Universitäten im Südwesten „nicht zu gefährden, gar zu beeinträchtigen“. Das ist nachvollziehbar: Baden-Württemberg weist mit Heidelberg, Konstanz und Tübingen gleich drei von derzeit insgesamt elf Exzellenzuniversitäten auf und hat damit besonders viel zu verlieren. Zugleich hat die Bedeutung des Wettbewerbs „ganz erheblich zugenommen“, heißt es aus Stuttgart, „weil die Förderlinien der Exzellenzstrategie nunmehr auf eine dauerhafte Förderung der Universitäten angelegt sind. Der Erfolg in der Exzellenzstrategie wird daher eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft bewirken.“

Um trotz dieser taktischen Zurückhaltung ein möglichst repräsentatives Abbild der Bewerbungsanstrengungen zu erhalten, hat die duz vor Abgabe der Clusteranträge in allen 16 Bundesländern nachgefragt. Die Details lassen eine Tendenz erkennen, mit welchen Strategien die Universitäten sich Erfolg versprechen und wie unterschiedlich sie von ihren Landesregierungen unterstützt werden. Selbst diese Informationen sind aber nicht in Stein gemeißelt, weil manche der Antworten auf den im Dezember abgegebenen Absichtserklärungen basieren und manche mit dem Zusatz versehen worden sind, in den Wochen bis zur endgültigen Abgabe könnten sich durchaus noch Änderungen ergeben.
Clusterbewerbungen sind Kooperationsprojekte. Eine Universität tritt als Sprecherhochschule auf, weitere Partner sind beteiligt, darunter viele außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese sitzen nach Angaben der jeweiligen Länderministerien bei den Anträgen der vier Universitäten in Sachsen mit im Boot, ebenso bei denen der Universitäten Halle-Wittenberg und Magdeburg, der Universität des Saarlandes, der Universität Potsdam in Brandenburg, der Universitäten Greifswald und Rostock in Mecklenburg-Vorpommern sowie in „nahezu jedem“ der wohl 17 Clusteranträge aus Hessen.

Zu den Partnern zählen oft auch weitere Universitäten, überwiegend aus der Region. In Hessen etwa sind Verbünde „innerhalb der Regionen Mittelhessen sowie Rhein-Main, aber auch zwischen Gießen und Frankfurt sowie Frankfurt und Mainz“ geplant, heißt es aus dem Wiesbadener Wissenschaftsministerium. Im Norden wollen voraussichtlich die Universitäten Kiel und Lübeck gemeinsam als Antragsteller auftreten. Außerdem beabsichtigen drei der sächsischen Universitäten und eine „Handvoll bayerischer Universitäten“ solche Kooperationen. Eine beeindruckende Liste stammt aus Nordrhein-Westfalen: 36 Absichtserklärungen wurden am 1. Dezember eingereicht, acht davon zeigen Universitätsverbünde an.

Im Sommer 2016 haben bereits die Leitungen der Technischen und der Freien Universität, Humboldt-Universität und Charité angekündigt, „grundsätzlich eine gemeinsame Antragsinitiative im Rahmen der Exzellenzstrategie“ zu verfolgen. Solche strategischen Universitätsallianzen gibt es schon, zum einen die Ende 2015 geschmiedete Allianz der Rhein-Main-Universitäten, wozu die Universitäten Frankfurt und Mainz sowie die Technische Universität (TU) Darmstadt gehören, zum anderen die seit 2007 existierende Universitätsallianz (UA) Ruhr mit den Universitäten Bochum und Duisburg-Essen sowie der TU Dortmund. Die Strategie der UA Ruhr sei es, die jeweiligen Stärken der drei Universitäten zur Geltung zu bringen und, wo immer aussichtsreich, auch gemeinsame Anträge zu stellen, heißt es seitens des Verbunds. Ein intensiver Diskussions- und Beratungsprozess unter Federführung der Rektorate habe stattgefunden, aus dem die Clusterskizzen erwachsen seien. Wenn die UA Ruhr die nötigen Voraussetzungen erfüllen sollte, werde sie sich auch im Verbund als Exzellenz­universität bewerben.

Verbundanträge um den Status als Exzellenzuniversität sieht DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider kritisch. „Die gemeinsamen Vorhaben in Berlin, Rhein-Main oder im Ruhrgebiet erkläre ich mir auch als Risikovermeidungsstrategie“, sagte Strohschneider im November 2016 in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit.

Chancen und Risiken sind schwer einschätzbar

Was die Umfrage zudem zeigt: Nur manche Universitäten erhalten von ihren Landesregierungen zusätzliches Geld für Exzellenzanträge. Berlin hilft den vier genannten Institutionen sowie der Universität der Künste „mit mehreren Millionen Euro“, sagt Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung. Die Universität Potsdam erhält für ihren einen Clusterantrag mehr als eine Million Euro vom Land, die beiden Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern bekommen jeweils 100 000 Euro. Der Freistaat Sachsen unterstützt „die Universitäten finanziell mit rund drei Millionen Euro bei ihrer Vorbereitung auf die Bewerbung im Rahmen der neuen Exzellenzstrategie“, sagt Dr. Eva-Maria Stange (SPD), sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst.

Niedersachsen hatte 2015 die an Exzellenzclusteranträgen orientierte Ausschreibung „Spitzenforschung in Niedersachsen“ aufgelegt. Sieben Universitäten erhielten auf Grundlage von Empfehlungen einer internationalen Jury für zwölf Initiativen insgesamt 11,6 Millionen Euro Fördermittel, teilt ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums in Hannover mit. Die saarländische Regierung hingegen sagt, „als Haushaltsnotlageland“ komme eine derartige Förderung für das Saarland nicht infrage. Aus Hessens Sicht sind solche Finanzspritzen für eine erfolgreiche Bewerbung unnötig, „das haben die Universitäten bereits in den vergangenen Antragsrunden zur Exzellenzinitiative bewiesen“, sagt der Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums.

Es scheint also nicht ausgemacht, ob eine Länderfinanzspritze über Erfolg oder Niederlage im Exzellenzwettbewerb entscheidet, hingegen beeinflusst die Universitätsgröße die Chancen in jedem Fall. „Dass eine kleine Universität gleich in zwei Bereichen die Voraussetzungen für ein Cluster besitzt und diese angesichts des sehr harten Wettbewerbs beide bewilligt bekommt, ist, schon allein aus statistischen Gründen, doch sehr viel weniger wahrscheinlich als bei einer größeren Universität“, sagt ein Sprecher der Universität Hohenheim. Die große Hamburger Universität hingegen will, wie es aus der Behörde für Wissenschaft heißt, als alleinige Antragstellerin gleich sechs Exzellenzcluster-Antragsskizzen abgeben. Das Ungleichgewicht scheint sich zu bewahrheiten im Kampf um den Exzellenztitel.

Zeitplan Exzellenzstrategie

Zeitplan Exzellenzstrategie

  • 3. April 2017 Abgabefrist für Antragsskizzen zu Exzellenzclustern, deren Ausschreibung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft liegt
  • 28. September 2017 Entscheidung über Antragsskizzen zu Exzellenzclustern, anschließend Einladung zur Antragstellung
  • 19. Februar 2018 Abgabe der Anträge für Exzellenzcluster
  • Februar/März 2018 Abgabe der Absichtserklärungen zur geplanten Einreichung von Einzel- oder Verbundanträgen zu Exzellenzuniversitäten, deren Ausschreibung beim Wissenschaftsrat liegt
  • 27. September 2018 Förderentscheidung über Anträge zu Exzellenzclustern
  • Mitte Dezember 2018 Abgabe der Anträge zu Exzellenzuniversitäten
  • 1. Januar 2019 Förderbeginn für Exzellenzcluster
  • Juli 2019 Förderentscheid über Anträge zu Exzellenzuniversitäten
  • 1. November 2019 Förderbeginn für Exzellenzuniversitäten
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