Es braucht ein starkes Wort
Im März feiert der Europäische Forschungsrat ERC seinen ersten runden Geburtstag. Doch die Zukunft des Aushängeschilds europäischer Forschungsförderung scheint angesichts nationalistischer Exzesse unsicher. Ein Appell an die Wissenschaftsgemeinde.
Vor zehn Jahren ereignete sich eine kleine Sensation. Mit der Unterzeichnung des Vorschlags der Europäischen Kommission zum 7. Forschungsrahmenprogramm wurde der Grundstein für den Europäischen Forschungsrat (European Research Council ERC) gelegt. Das forschungspolitische Ereignis aus Brüssel schaffte es gar in die ARD-Tagesthemen; schon jahrelang wurde es in Fachzeitschriften wie auch in Tages und Wochenzeitungen herbeigesehnt. Ansonsten macht EU-Forschungspolitik selten Schlagzeilen, und wenn, dann negative. Die Vorbehalte bestehen in der engen politischen Zweckbindung, der gekünstelten Antragsprosa wie auch der aufwendigen und teils wissenschaftswidrigen Logik, bereits vor Beginn aller Forschung angeben zu müssen, was am Ende dabei herauskommt.
Auch angesichts dieses schlechten Images stellt die Gründung des ERC eine Sensation dar: Zum ersten Mal in der Geschichte der Forschungspolitik von Europäischer Gemeinschaft / Europäischer Union wurde eine Förderorganisation gegründet, in der Wissenschaftler ihre Themen selbst definieren und ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien angesehener Forscher begutachten lassen können. Kurzum und mit einem Augenzwinkern: Entstanden ist eine kleine Deutsche Forschungsgemeinschaft für die ganze Europäische Union. Die Gesamtfördersumme des ERC betrug von 2007 bis 2013 rund siebeneinhalb Milliarden Euro; in Horizont 2020, das dem 7. Forschungsrahmenprogramm nachfolgte, konnte die Summe auf mehr als elf Milliarden gesteigert werden. Das klingt zunächst nach viel Geld, relativiert sich jedoch schnell in Anbetracht von rund 30 potenziell nutznießenden Staaten. Der ERC hat dennoch binnen weniger Jahre eine echte Marke etabliert, mit der die allerhöchste Wissenschaftsreputation verbunden ist. Dies liegt an der Auswahl interdisziplinärer und risikoaffiner Forschungsprojekte, harter Selektion gemäß dem Exzellenzprinzip und eben auch an ihren renommierten Gutachtern. Wer als Nachwuchswissenschaftler einen Starting oder Consolidator Grant einwirbt, verfügt nicht nur über eine üppige Summe recht frei einsetzbarer Drittmittel – immerhin bis zu zwei Millionen Euro über eine Laufzeit von fünf Jahren. Auch können sich geförderte Nachwuchswissenschaftler in Deutschland und anderen europäischen Staaten einer festen Professur geradezu sicher sein. Mit Blick auf den ERC Advanced Investigators Grant für erfahrene Wissenschaftler wird der ERC, ganz im Zeichen des hochschul- und wissenschaftspolitischen Exzellenzfetischs, gerne zum wichtigsten europäischen Wissenschaftspreis stilisiert, immerhin gleicht die Förderhöhe mit 2,5 Millionen Euro jener des Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preises der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Fernab der öffentlichen Jubelfeiern steht der ERC von Anbeginn unter Dauerspannung. Dem Ziel wissenschaftlicher Selbstbestimmtheit, definiert durch den Scientific Council (22 eminente Wissenschaftler, davon drei in der Funktion des Präsidiums), steht die administrative Kontrollabsicht der Europäischen Kommission immer wieder im Wege. Was mancher dabei übersieht, ist, dass die Kommission, rechtlich gesehen, die Verantwortung für ERC-Entscheidungen übernehmen muss. Einige Rechtswissenschaftler attestieren dem ERC zuweilen sogar, dass er gar keine eigenständige Organisation ist, sondern lediglich ein Teil des durch die Kommission geführten Forschungsrahmenprogramms. Auch die Exekutivagentur, also die Geschäftsstelle des ERC, untersteht nicht dem Scientific Council, geschweige denn einem eigenständigen ERC; sie wird nach einem festgelegten Statut des Europäischen Rats von der Kommission geleitet. Wie der Scientific Council hängt der ERC somit letztlich von einem politischen Versprechen ab.
In der täglichen Praxis, wie Mitglieder der Exekutivagentur und des Scientific Council berichten, gestaltet sich der Umgang mit der für Forschung zuständigen Kommissionsgeneraldirektion immer wieder schwierig. Obwohl Scientific Council und Agentur äußerst effizient arbeiten, werden ihnen trotz der anstehenden budgetären Förderaufwüchse – was ein Mehr an zu bewältigenden Anträgen und geförderten Projekten bedeutet – keine adäquaten Verwaltungsressourcen bereitgestellt. Hinzu kommen administrative Gängeleien, die es erschweren, die wissenschaftlich orientierten Förderprinzipien aufrechtzuerhalten.
Diesen Konflikt zeichnet die Entstehungsgeschichte des ERC bereits vor. Mitte der Neunzigerjahre entwickelte sich eine zunehmende Larmoyanz gegenüber der Brüsseler Forschungspolitik. Angeführt von gewichtigen Fürsprechern aus den Lebenswissenschaften, kritisierte eine wachsende Forschergruppe die umständlichen und wissenschaftswidrigen Forschungsrahmenprogramme. Flankiert von Statements in Editorials reputierlicher Fachzeitschriften und prominenten Persönlichkeiten aus der Wissenschaftspolitik forderte schließlich die Initiative for Science in Europe eine gesamteuropäische Förderung freier Grundlagenforschung. Anfang des Millenniums konnte die Europäische Kommission dies nicht mehr ignorieren und wusste den ERC als Teil ihrer neuen Koordinationsoffensive und damit des Europäischen Forschungsraums gekonnt einzugliedern.
Legitimität der EU ist auf ökonomischen Nutzen reduziert
Die Legitimationsprobleme des ERC sind damit nicht vom Tisch. Denn erstens ist Wissenschaft in den vergangenen Dekaden zunehmend unter Druck geraten, gesellschaftlich nützliches Wissen zu erzeugen. Zweitens ist die Legitimität der EU weitestgehend auf ihre ökonomische Nützlichkeit reduziert worden; so dient denn auch ihre Forschungspolitik nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Dies bedeutet nicht, dass die zunehmende Teilnahme öffentlicher Einrichtungen an den Forschungsrahmenprogrammen seitdem nicht erwünscht ist – im Gegenteil. Ein Problem ist nur, dass auf die Freiheitsbedürfnisse hinsichtlich geplanter Forschungsprojekte von Wissenschaftlern nur schleppend reagiert worden ist.
Wer den offiziellen Politikentstehungsprozess aufmerksam verfolgt hat, erkennt, dass kein einziges Argument freier und wissenschaftlich selbstbezüglicher Forschung Eingang in den Gesetzgebungsprozess fand, in dem der ERC als spezifisches Programm aufgelegt wurde. Entsprechend unterliegt der ERC auch weiterhin dem Argument, Europas wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Konkurrenzregionen stärken zu müssen. Offiziell fördert der ERC keine Grundlagenforschung, sondern Frontier Research. Über diese Deklarierung sollte die Differenz aus Grundlagen und anwendungsorientierter Forschung negiert und der unmittelbare Nutzen bahnbrechender Forschung betont werden. Dieses sprachliche Herumlavieren illustriert zwar die (begriffs-)politische Kreativität der Kommission, aber auch ihr notorisches Problem: dass sie fast ausschließlich zum ökonomischen Nutzen ihrer europäischen Mitgliedsstaaten Politik machen darf, Grundlagenforschung somit ein Tabu darstellte.
Die Vorbereitungen für das nächste Forschungsrahmenprogramm starten nun. Ob der ERC ein Aushängeschild wissenschaftsgetriebener Forschungsförderung in Europa bleiben kann, ist unklar. Hauptsächlich konnten bislang die starken Standorte von seiner Förderung profitieren. Angesichts der nationalistischen Exzesse und prekären wirtschaftlichen Zustände in Europa kommt es nun darauf an, dass eben die Scientific Communities und die starken Standorte ein starkes Wort für den ERC einlegen, auch wenn im Zuge des Brexit ein starker Fürsprecher fehlen wird. Die Kommission muss realisieren, welch fatales politisches Signal sie mit einer Schwächung des ERC aussenden würde. Gerade in turbulenten Zeiten ist es notwendig, das aufklärerische und integrative Moment der Wissenschaft für die Europäische Union anzuerkennen.
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Tim Flink: Die Entstehung des Europäischen Forschungsrates – Marktimperative, Geostrategie, Frontier Research. Weilerswist-Metternich, Verlag Velbrück Wissenschaft 2016, 376 Seiten, 39,90 Euro
Internet: https://tinyurl.com/hn2r3vg
DUZ Magazin 02/2017 vom 24.02.2017