Dr. FH, zum Ausgang bitte!
Es war ein hochschulpolitischer Paukenschlag, als Baden-Württemberg im vergangenen Frühjahr als erstes Bundesland das Promotionsrecht für Fachhochschulen ins Gesetz schrieb. Ein Jahr später ist es darum geradezu verdächtig still geworden. Eine Erkundung im Südwesten.
Natürlich wird es Leute geben, die sagen: Wusste ich‘s doch, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Den Fachhochschulen das Promotionsrecht in einer gesetzlichen Klausel einzuräumen, heißt eben noch lange nicht, es ihnen tatsächlich zu verleihen. Das Recht zu haben und schließlich zu bekommen, sind zwei Paar Stiefel. Genau damit könnte die Geschichte auch schon zu Ende erzählt sein, wenn es da nicht diejenigen gäbe, die mit bemerkenswerter Zielstrebigkeit und maximaler Akribie seit einem Jahr in Baden-Württemberg daran arbeiten, das Recht eines Tages tatsächlich anwenden und eben nicht nur auf dem Papier bestaunen zu können.
Ein Signal an die Universitäten
In der Stuttgarter Landesregierung, so viel lässt sich im Moment festhalten, sitzen diese Leute schon mal nicht. Nachdem Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im März 2014 allen universitären Stürmen trotzte und erfolgreich das Promotionsrecht für Fachhochschulen in Form einer „Weiterentwicklungsklausel“ in die Hochschulnovelle packte, standen dort die Räder in dieser Angelegenheit still, ehe das Ministerium im Oktober eine Arbeitsgruppe einberief. „Wir prüfen erst mal, wie erfolgreich die kooperativen Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten verlaufen“, sagt Dr. Arndt Oschmann, stellvertretender Pressesprecher im Ministerium.
Der Plan hinter dem Plan
Bis Ende des Jahres will das Gremium, dem unter anderem Vertreter aus Fachhochschulen (FH), Universitäten und dem Bundesforschungsministerium angehören, Ergebnisse präsentieren. Erst auf Basis dieser Evaluierung, sagt Oschmann, könne das Ministerium über das weitere Verfahren entscheiden. Die Gelassenheit mag angesichts der Vehemenz erstaunlich wirken, mit der das Promotionsrecht für FHs in der politischen Auseinandersetzung verteidigt wurde. Doch könnte sie auch Teil eines größeren Plans sein, mit dem die grün-rote Landesregierung ihr eigentliches Ziel erreichen will: mehr Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen die Promotion zu ermöglichen. „Das ist ein Drohparagraf, gerichtet an die Universitäten“, erklärte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Prof. Dr. Manfred Prenzel, vergangenen Herbst bei der Jahrestagung der Universitätskanzler in Ulm.
Die Universitäten sollten – lax formuliert – also den Schuss hören und haben es immer noch selbst in der Hand, das ihnen angestammte Promotionsprivileg zu bewahren. So lange sie dafür sorgen, dass die kooperative Promotion mit Fachhochschulen reibungsfrei läuft, besteht für das Ministerium demnach kein Handlungsbedarf.
Der lässt sich vordergründig betrachtet auch nicht über Forderungen aus den Fachhochschulen ableiten. Tatsächlich ist seit März 2014 niemand öffentlich mit Bitten ans Ministerium aufgefallen, nach der Gesetzesänderung nun doch auch den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Dieser bestünde darin, eine Rechtsverordnung zu erarbeiten, die das Verfahren und die Kriterien beschreibt, nach denen das Promotionsrecht an Fachhochschulen verliehen werden kann. Festzulegen wäre darin auch die Dauer, für die das Recht gelten soll.
Solch eine Rechtsverordnung ist kein bürokratisches Kleinklein; sie bildet vielmehr den eigentlichen Kern der Reform. Ihn zu konzipieren und zu gestalten, liegt formal in der Macht des Ministeriums. Doch – und jetzt treten endlich die Protagonisten des Promotionsrechts an Fachhochschulen auf den Plan – können die Hochschulen ihrerseits Wege und Modelle aufzeigen. Genau das geschieht auch – konsequent, geräuschlos und damit höchst effektiv.
Gearbeitet wird seit Monaten – um ganz genau zu sein: seit dem 9. April 2014. Das war der Tag, an dem das neue Landeshochschulgesetz in Kraft trat. Ein paar Telefonate, ein paar Treffen, viel brauchte es von da an nicht mehr, um sich kurzzuschließen und vereint eine Forschungsplattform zu organisieren. Im Mai vergangenen Jahres gründeten die 21 staatlichen und drei kirchlichen Hochschulen für die Angewandten Wissenschaften (HAW), wie sich viele Fachhochschulen im Südwesten nennen, das virtuelle Zentrum BW-Car (Baden-Württemberg Center of Applied Research).
„BW-Car richtet sich an besonders forschungsaktive HAW-Professoren, die ihre Forschungskompetenzen themenspezifisch bündeln wollen“, erklärt Prof. Dr. Gerhard Schneider. Der Rektor der Hochschule Aalen gehört zum Gründungssteuerkreis der Plattform und ist auch sonst derjenige, der die Forschung an Fachhochschulen in Baden-Württemberg strategisch voranbringt.
Die Umarmung des Widerstands
Beim HAW-Dachverband ist Schneider als stellvertretender Vorsitzender für Forschung zuständig und hat in der Funktion nicht nur den Überblick über die wissenschaftlichen Stärken der Fachhochschulen im Südwesten. Er weiß auch um deren Schwäche: Man wolle kein flächendeckendes Promotionsrecht erhalten, sondern nur für jene Bereiche, die nachgewiesen forschungsstark sind, betont Schneider, wohl wissend, dass alles andere illusorisch wäre. So klar das Ziel auch ist, die nötige wissenschaftliche und damit auch politische Überzeugungskraft dürfte die Plattform aus eigener Kraft so schnell nicht erringen können. Und so sucht Schneider genau dort Unterstützung, wo der größte Widerstand besteht: in den Reihen der Universitäten. „Mittelfristig würden wir gerne auch Universitätsvertreter in ein Gremium aufnehmen, das die Plattform beraten soll“, erklärt Schneider. Sie sollten stärker eingebunden werden, um mit ihnen Qualitätskriterien für die Promotion diskutieren zu können.
Eine Schlüsselfrage dabei wird nicht zuletzt die Auswahl der Professorinnen und Professoren sein, die überhaupt am Zentrum arbeiten – und damit Promotionen betreuen dürfen. Mit Argusaugen werden das insbesondere die Universitäten beobachten. Um deren Vorwürfe entgegenzutreten, nur eine Promotion light anzubieten, orientiere man sich „selbstverständlich“ an den Vorgaben und Kriterien des Wissenschaftsrats (WR), sagt Schneider. Der WR hat die Anforderungen an die Promotion bereits in einem Positionspapier im Jahr 2011 beschrieben.
Kenngrößen wie die der Unis
Zwei quantitative Kenngrößen hat das virtuelle Forschungszentrum BW-Car in seiner Satzung bereits festgelegt: Publikationen und Drittmittel. So müssen Professoren technischer Fächer über drei Jahre mindestens sechs Publikationspunkte gesammelt und mehr als 300 000 Euro eingeworben haben. Professoren nicht-technischer Fächer müssen über drei Jahre mindestens 15 Publikationspunkte, also beispielsweise drei Peer-Review-Veröffentlichungen, und mindestens 150.000 Euro Drittmittel nachweisen.
„Die Kennzahlen zeigen uns, dass ein Doktorand bei seinem betreuenden Professor in einem funktionierenden Team arbeitet und gut eingebunden ist“, sagt Schneider. Nur wer als Professor diese Kennzahlen erfülle, solle Doktoranden betreuen dürfen.
Weitere Kriterien wie das Forschungskonzept und die Kooperationen, die Professoren mit anderen Forschungseinrichtungen eingehen, sollen nach der Satzung ebenfalls zählen. „Wir wollen die Anforderungen an die Qualitätskriterien mindestens so hoch stellen wie die Universitäten, vielleicht am Anfang noch höher“, sagt Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel. Der Rektor der HAW Karlsruhe gehört nicht nur zum Gründungskreis der Plattform BW-Car, er ist auch Sprecher der bundesweiten Hochschulallianz HAWtech. Der Verbund, dem nach eigenen Angaben sechs der „leistungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland mit Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften“ angehören, machte zuletzt im vergangenen November programmatisch mit der sogenannten „Berliner Erklärung“ von sich reden. Darin spricht sich die Allianz nicht einfach nur allgemein für ein eigenständiges Promotionsrecht forschungsstarker Bereiche von Fachhochschulen aus. Das Plädoyer wird untermauert mit präzisen Vorschlägen, die ihrerseits nur allzu leicht den Rückschluss auf die ihnen zugrunde liegende Blaupause ermöglichen: BW-Car.
Ob die Plattform in diesem Jahr das Promotionsrecht erhält, ist allerdings höchst unsicher. Zumal sich das Ministerium bislang bedeckt hält und bei der Promotion von Fachhochschulabsolventen zunächst weiter auf die Universitäten setzt.
Die absolute Zahl der FH-Absolventen, die in Deutschland promovieren, ist im Verlauf der vergangenen Jahre nach Statistiken der Hochschulrektorenkonferenz zwar kontinuierlich gestiegen, doch ist ihr prozentualer Anteil an den Promotionen insgesamt weiterhin gering (siehe Schaubild rechts).
Einer der FH-Professoren, der FH-Doktoranden übernimmt, ist Dr. Michael Kauffeld. Der Ingenieurwissenschaftler an der Hochschule Karlsruhe betreut über das Promotionskolleg Gefügestrukturanalyse und Prozessbewertung mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) momentan zwei Doktoranden.
Exzellenz, wo bist du?
„Das sind Top-Absolventen, die langfristig an einem Thema arbeiten können“, sagt er. Dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein eigenes Promotionsrecht bekommen, findet der Karlsruher Forscher gut: „Für mich erleichtert das vieles, weil ich dann nicht mehr nach einem universitären Partner Ausschau halten muss, um einen exzellenten Nachwuchswissenschaftler promovieren zu lassen“, sagt er.
An der badischen Hochschule wäre Kauffeld keine Ausnahme. Rektor Meisel schätzt, dass „rund zehn bis 15 Prozent der Professoren“ in Frage kämen, um eigenständig Promotionen zu betreuen. Das wären zusätzlich zehn Doktorarbeiten pro Jahr. Die Promotion bei HAW-Absolventen, prognostiziert Meisel, werde also kein Massenphänomen.
Das ändert nichts an der Unbill der Universitäten. So polterte Prof. Dr. Karl Joachim Ebeling, Präsident der Universität Ulm, noch vor dem Beschluss der Hochschulnovelle vor einem Jahr in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz gegenüber der Stuttgarter Zeitung, er halte das gesonderte Promotionsrecht für HAWs für „völlig unangebracht“.
Mittlerweile äußern sich Uni-Rektoren zwar diplomatischer im Ton, in der Sache aber bleiben sie hart: „Ich halte kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten für sehr viel geeigneter“, sagt Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz. Bei Promotionen müsse nicht nur die Qualität stimmen, sondern sie müssten eigenständige Forschungsarbeiten sein, die national und international sichtbar seien. Und: Da in der Promotion auch gesellschaftliche Aspekte aufgegriffen werden müssten, seien größere Einheiten als nur eine Fachdisziplin notwendig. „Diese gesellschaftliche Komponente kann durch die Kooperation mit Universitäten gewährleistet werden“, sagt Rüdiger, der seit vergangenen Sommer auch als Vize-Präsident der HRK für das Thema Promotion zuständig ist. „Fachhochschulen und Universitäten haben beide ihre eigenen Stärken und Aufträge“, sagt er. Diese zu vermischen, führe zu keinem guten Ergebnis.
Doch auch wenn in Baden-Württemberg derzeit noch viele Fragen offen sind – es ist das Bundesland, das mit seinen Plänen zum Promotionsrecht für FHs im Moment am weitesten ist. In Hessen steht das eigenständige Promotionsrecht für FHs in einem ersten Gesetzentwurf der der schwarz-grünen Regierung, In Schleswig-Holstein gab es zwischenzeitlich Pläne, virtuelle Promotionskollegs für FHs aufzubauen, doch ist es mit dem Rücktritt von Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende im vergangenen Herbst still darum geworden. In anderen Bundesländern soll erst mal alles beim Alten bleiben.
Dass sie deshalb im Südwesten unter besonderer Beobachtung stehen, ist dem Karlsruher Rektor Meisel bewusst: „Inhaltlich und fachlich dürfen wir uns keine Angriffspunkte leisten.“
Das Gesetz
Das Gesetz
Das von der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) initiierte neue Landeshochschulgesetz Baden-Württembergs ist Ende März 2014 im Landtag verabschiedet worden. Es gilt seit dem 9. April 2014.
Der für das Promotionsrecht entscheidende Passus versteckt sich im Paragraf 76 als Weiterentwicklungsklausel. Dort heißt es im zweiten Absatz: „Das Wissenschaftsministerium kann einem Zusammenschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, dessen Zweck die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Weiterentwicklung der angewandten Wissenschaften ist, nach evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien das Promotionsrecht befristet und thematisch begrenzt verleihen. Das Nähere regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung.“
Download: www.landesrecht-bw.de, dann Stichwort Landeshochschulgesetz 2014
Terminplan und offene Fragen
Terminplan und offene Fragen
Die Plattform BW-Car (Center of Applied Research) ging offiziell am 15. Mai 2014 an den Start. Sprecherin des Gründungssteuerkreises ist Prof. Dr. Ursula Eicker von der Hochschule für Technik Stuttgart.
Spätestens im April 2015 soll der Steuerkreis des BW-Car, der unter anderem aus Mitgliedern des BW-Car-Vorstands, Sprechern der Schwerpunkte und zwei Vertretern des Dachverbands HAW BW besteht, zu einer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Der BW-Car-Vorstand soll bis Ende Mai 2015 gewählt werden.
Forschungsschwerpunkte der Plattform sind unter anderem Energiesysteme & Ressourceneffizienz und Technologien für intelligente Systeme.
Offen ist beim Thema Promotion bislang: Wie sehen die Promotionsordnungen aus? Wer bekommt das Promotionsrecht? Wer stellt die Promotionsurkunde aus und wer unterschreibt? Braucht jeder Forschungsschwerpunkt eine eigene Ordnung?
Internet: www.hochschulen-bw.de/home/bw-car.html
DUZ Magazin 03/2015 vom 20.02.2015