Wer auf den Titel gehört
An einem Aufsatz sind meist viele Forscher beteiligt. Doch nicht alle bekommen die Lorbeeren, die sie verdient haben.
Redakteure wissenschaftlicher Fachzeitschriften kommen sich manchmal vor wie Eltern, deren Kinder streiten. Jedes sagt, das andere habe angefangen. In einer medizinischen Zeitschrift zum Beispiel geschah unlängst Folgendes: Die Redaktion hatte online das Abstract eines Textes veröffentlicht, der kurz darauf in der Printausgabe erscheinen sollte. Prompt kam ein Brief von zwei Ärzten, die forderten, als Mitautoren genannt zu werden. An den entscheidenden Studien wären sie beteiligt gewesen. Das lehnte der Erstautor mit der Begründung ab, ihr Beitrag sei unwesentlich gewesen. Der Streit zog sich über Wochen hin, ein Institutsleiter äußerte ohne Erfolg seine Meinung, und der Erstautor sagte, die zwei Beschwerdeführer hätten sogar gedroht, seine Karriere zu zerstören. Am Ende einigten sie sich: Der Erstautor akzeptierte die beiden anderen als Co-Autoren.
Mitarbeiter wollen Mitautoren sein
Diesen und ähnliche Fälle betreut das Committee on Publication Ethics (COPE) in London. „Streitigkeiten über Autorenfragen kommen immer wieder vor“, sagt Dr. Sabine Kleinert, Vizepräsidentin des Komitees, das sich Ende März wieder zu seiner Jahresversammlung trifft.
Konflikte unter Autoren sind in der Welt der Forschung nicht ungewöhnlich. Schließlich bedeuten viele Veröffentlichungen für Wissenschaftler bares Geld in Form von Stipendien, Förder- und Drittmitteln. Besonders wichtig ist die Länge der Publikationsliste für die Karriere. Das gilt nicht nur für die Berufung zum Professor, sondern auch für Nachwuchswissenschaftler beim Kampf um die besten Stellen. Deshalb wollen Mitarbeiter auch als Mitautoren genannt sein, wenn sie nur einen kleinen Teil der Experimente gemacht haben. Promovenden mit einer sehr guten Doktorarbeit bekommen in den Lebenswissenschaften nur dann ein „summa cum laude“, wenn sie bereits in einer Zeitschrift veröffentlicht haben. Auch wer kumulativ habilitieren will, sollte möglichst oft als Erst- oder Letztautor auftauchen. Dazwischen zu stehen, bringt wenig.
Viele Wissenschaftler kämpfen zudem mit den sogenannten Ehrenautorenschaften. In vielen Fachdisziplinen erwarten die Institutsleiter aus purer Tradition, dass ihr Name über jedem Paper steht, obwohl sie keinen Handschlag dafür getan haben. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das zwar schon 1998 in ihren „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ gebrandmarkt, aber diese „So war das schon immer“-Gesetze halten sich hartnäckig. Deshalb wird es wohl auch nie eine generelle Lösung für die Autorennennung geben. Wie unterschiedlich die Regeln sind, zeigt das Diskussionspapier „Publikationsverhalten in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen“, das die Humboldt-Stiftung herausgegeben hat. Während in den Geisteswissenschaften meist nicht mehr als ein oder zwei Autoren gleichberechtigt aufgelistet sind, ist es etwa in den Naturwissenschaften üblich, an erster Stelle den Autor mit dem größten Beitrag zu nennen, an letzter Stelle den Ideengeber und alle weite¬ren Mitarbeiter dazwischen, sei es nach Alphabet oder absteigend nach Beteiligung.
„Die Reihenfolge der Autorenschaft ist eine Kulturfrage. Das muss auch nicht vereinheitlicht werden“, sagt Prof. Dr. Ulrike Beisiegel. Sie ist Biomedizinerin an der Universität Hamburg und Sprecherin des Ombudsman-Gremiums der DFG. Für sie ist es eher problematisch, dass auf den Papers oft Namen stünden, die dort nicht hingehörten. „Erst bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Beteiligter tritt das offen zutage und dann wird die eigene Verantwortung heruntergespielt“, weiß der Hamburger Jurist Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, Experte für rechtliche Streitfälle in der Forschung und Beisiegels Vorgänger als Ombudsman-Sprecher. Er verlangt, Autorenschaft müsse bedeuten, „dass Verantwortung eingefordert werden kann“. Theoretisch wäre das dank DFG-Richtlinien einfach. Aber in der Praxis lassen sich Institutschefs weiter als Ehrenautoren feiern und ihre Literaturliste verlängern.
Die DFG sucht deshalb neue Wege, um gute Praxis bei der Autorenschaft zu fördern. „Aktuell überlegen wir, Änderungen der Publikationsangaben in den sogenannten Merkblättern für Anträge auf Förderung vorzunehmen“, sagt Dr. Kirsten Hüttemann, bei der DFG unter anderem zuständig für wissenschaftliches Fehlverhalten. Gemeint ist, was Experten schon länger diskutieren: mehr Qualität und weniger Quantität. Wenn Wissenschaftler für DFG-Anträge nur noch ihre fünf besten Publikationen auflisteten, spielte die Gesamtanzahl der Veröffentlichungen keine Rolle mehr. Es käme also nur noch auf Veröffentlichungen an, für die man wirklich viel geleistet hat.
Ein Königsweg ist möglich
Laut DFG-Empfehlungen sollen ohnehin nur solche Wissenschaftler als Autoren aufgeführt werden, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag geleistet haben. Dafür sollten die Passagen der einzelnen Autoren gekennzeichnet werden. „In 90 Prozent der Fälle ist das kein Problem“, sagt Ulrike Beisiegel. „Wenn jemand zum Beispiel im OP Proben gesammelt hat, ohne Ahnung vom Projekt zu haben, dann reicht eine Danksagung. Wenn er aber Vorschläge macht, welche Proben geeignet wären, dann leistet er einen intellektuellen Beitrag und ist Autor.“ Nun mögen die Physiker einwenden, bei ihnen gebe es Projekte, für die Dutzende Mitarbeiter intellektuelle Bei¬träge geleistet hätten und eine Kennzeichnung unmöglich sei. „Das ist Unsinn“, entgegnet Beisiegel, „die Veröffentlichungen beziehen sich in der Regel auf Schwerpunkte. Nur die daran Beteiligten sind Autoren, alle übrigen können im Supplement aufgeführt werden.“
Für die Natur- und Lebenswissenschaften sieht Beisiegel einen Königsweg: An der ersten Position steht wie üblich der Hauptautor, zum Beispiel der Doktorand. An der letzten Position ist der Ideengeber aufgeführt, also der Betreuer oder der Doktorvater. Im Idealfall stünde bei den übrigen Mitarbeitern, die einen intellektuellen Beitrag geleistet haben, ein Hinweis auf deren Inhalt. Was das bedeutet, erklärt Beisiegel am Beispiel Biowissenschaften: „Einer ist vielleicht der Zellkulturen-Experte, der Nächste führt ein Experiment mit Mäusen durch, der Dritte untersucht bestimmte Proteine, die mit dem Projekt zusammenhängen, und so weiter. Sie sind alle Autoren, ihre Funktion wird in Klammern benannt.“
Es lohnt sich, den Druck auszuhalten
Doch so lange es um die besten Autorenplatzierungen gehe, gebe es auch Wissenschaftler, die ihren Beitrag überschätzten und eine Autorenschaft zu Unrecht einforderten, sagt Trute. „In solchen Fällen wenden sich die Beteiligten am besten an den Arbeitsgruppenleiter. Kann der nicht vermitteln, hilft der DFG-Ombudsman.“ Allerdings braucht man dafür eine gehörige Portion Mut. „Wer eine Führungsposition anstrebt, sollte diesen Druck aber aushalten“, sagt Beisiegel. Sie habe schon Fälle erlebt, bei denen Institutsleiter auf ihre bloße Anfrage hin zurückruderten. Ähnlich war es bei COPE. Nur ein Brief genügte, um einen Forscher, der plötzlich deutlich öfter als Ehrenautor auftauchte als früher, zur Räson zu bringen. Für die Karriere muss Aufbegehren nicht von Nachteil sein. „Rückgrat wird bei vielen gerne gesehen“, sagt Beisiegel.
Manche Wissenschaftler hoffen, mit einem bekannten Institutsleiter als Ehrenautor im Gepäck einen Fuß in die Tür von Fachzeitschriften zu bekommen. Sollten die Redaktionen also besser kontrollieren, ob die Autorenfrage korrekt gelöst ist? „Das ist nicht möglich und auch nicht gewollt“, sagt Sabine Kleinert von COPE, „Journale operieren nach dem Prinzip des Vertrauens.“ Die Autorenfrage müsse in den Instituten geklärt werden. Das sehe die DFG ähnlich, sagt Kirsten Hüttemann: „Wir wollen Wissenschaft fördern, nicht überprüfen.“
DUZ Magazin 02/2010 vom 29.01.2010