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Das Zeugnis für die gute Lehre

Die Aussagekraft von Leistungsnachweisen in der Lehre ist nur bedingt vorhanden. Das soll sich ändern: In einer Deklaration verständigten sich hochschuldidaktische Weiterbildungsnetzwerke auf Standards.

Professor Dr. Erman Tekkaya verlässt sich am liebsten auf das, was er selbst sieht und hört. Vor allem dann, wenn es um Lehrkompetenzen von Bewerbern geht, überzeugt er sich gern selbst. Zertifikate, ausgestellt von hochschuldidaktischen Weiterbildungszentren, sind für den Professor an der Fakultät Maschinenbau der TU Dortmund jedenfalls kein Maßstab für Lehrkompetenz.

Wie Tekkaya denken viele Professoren in Deutschland. Ihre Skepsis ist nicht ganz unberechtigt. So stieg mit der Zahl der Anbieter hochschuldidaktischer Weiterbildung die Verwirrung über die Aussagekraft der jeweiligen Zertifikate. Eine „Deklaration über die Anerkennung von Leistungen der hochschuldidaktischen Weiterbildung“ soll künftig für Klarheit sorgen. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ haben sich hochschuldidaktische Netzwerke aus ganz Deutschland im Frühjahr auf formale wie inhaltliche Standards in ihren Zertifikaten mit dem Ziel geeinigt, die Nachweise vergleichbar und damit  transparent zu machen.

Ein Beispiel: Während die einen bislang mit dem Begriff „Unterrichtseinheiten“ hantierten und die anderen mit „Lehreinheiten“, gilt jetzt die 45-minütige „Arbeitseinheit“ als gemeinsame Währung. Selbstlernzeiten sowie Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Pausen sollen gesondert ausgewiesen werden. Das war in der Diskussion ein wichtiger Punkt für einige Netzwerke, die großen Wert auf Eigenarbeit legen und diese auch gewürdigt sehen wollten.

Anders als die Zertifikate sind die Lernziele und Inhalte der Weiterbildung in der Lehre vergleichbar, seit die hochschuldidaktische Ausbildung vor einigen Jahren modularisiert wurde: Sie reicht von den Grundlagen der Didaktik über Theorie-Seminare mit praktischen Übungen bis zur Abschlussarbeit zu einem Thema aus dem eigenen Lehralltag. Die einzelnen Veranstaltungen und ihr Ablauf waren nicht festgelegt – weshalb die Standards zur Anerkennung der logische nächste Schritt waren. Von der Professionalisierung in der hochschuldidaktischen Weiterbildung profitieren nicht nur Professoren, die wie Erman Tekkaya in Berufungskommissionen darüber entscheiden, wen sie als neuen Kollegen in der Fakultät gewinnen wollen. Die Standards bieten auch den Hochschullehrern selbst Vorteile: „Angesichts der hohen Mobilität der Wissenschaftler ist die gegenseitige Anerkennung wichtig“, sagt Matthias Heiner, der vom Hochschuldidaktischen Zentrum der TU Dortmund aus die Arbeit an der Deklaration koordiniert.

„Das Lehren kann man lernen.“

Die Standards dienen nicht zuletzt der  Abgrenzung zu kommerziellen Kursanbietern, aber auch zu akademischen Ausbildungen wie dem Lehramtsreferendariat. „Hochschullehre verlangt spezifische Kompetenzen“, betont Heiner: „Daher kann sich ein Grundschullehrer, der an die Hochschule wechseln will, sein Referendariat nicht anrechnen lassen.“ Anfragen zur Anerkennung einzelner Kurse oder einem Lehramtsstudium sind in der Hochschuldidaktik häufig. Beantwortet wurden sie von den einzelnen Netzwerken bislang unterschiedlich – jetzt schafft die Deklaration Klarheit für alle Beteiligten.

Ginge es nach Professor Tekkaya, reichten die Regeln noch weiter: Dann müssten Erstberufene in den ersten zwei, drei Jahren ihre Ausbildung machen – und die Hochschulleitungen müssten das im Berufungsvertrag festschreiben. Das freilich würde voraussetzen, dass der Lehrkompetenz an Hochschulen ein höherer Stellenwert zugebilligt wird als dies heute der Fall ist. Entscheidend für die Berufung sind die Leistungen in der Forschung. „Das Lehren kann man lernen“, sagt denn auch Tekkaya, der nur eine „Liebe zur Lehre“ erwartet. Anders im Ausland: „In Großbritannien gehören Nachweise über didaktische Fähigkeiten schon länger zum Portfolio – und das spricht sich allmählich herum“, sagt Matthias Heiner.

Die Deklaration

Die Deklaration

Ziel: Um die Mobilität von Hochschullehrern zu erhöhen und Einzelfallprüfungen seltener zu machen, haben sich hochschuldidaktische Netzwerke aus ganz Deutschland im Frühjahr in einer „Deklaration über die Anerkennung von Leistungen der hochschuldidaktischen Weiterbildung“ auf gemeinsame Standards geeinigt.

Inhalt: Vergleichbarkeit soll es  künftig hinsichtlich der Länge der Arbeitseinheiten, formalen Angaben auf den Zertifikaten, der Anerkennung von Weiterbildungsangeboten jenseits der hochschuldidaktischen Weiterbildung sowie der Laufzeit von Zertifikaten geben.

Unterzeichner: Der Deklaration stimmten auf dem bundesweiten Netzwerke-Treffen Anfang März diesen Jahres in München alle teilnehmenden Netzwerke zu.

Hochschuldidaktisches Zentrum

Das Hochschuldidaktische Zentrum (HDZ) der TU Dortmund koordiniert die Arbeit an der Deklaration.

Mehr Informationen dazu auf:
http://kathmandu.hdz.uni-dortmund.de/netzwerk-nrw/index.php?id=33

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