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Wer Alarm gibt, darf nicht bestraft werden

Obwohl sie es ehrlich meinen, gelten sie als Nestbeschmutzer: Whistleblower. Sie heben den Finger bei Plagiaten und Datenklau in der Wissenschaft. Und werden von Chefs und Kollegen dafür bestraft: mit Ignoranz, Ausschluss, Kündigung. Jetzt sollen sie besser geschützt werden.

Seit fünfzehn Jahren stehen die Palisaden gegen Betrug und Schummelei in der Wissenschaft. 1998 rammte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Pfähle in die Wissenschaftswelt, mit denen sie Angriffe von Betrügern auf die hehre deutsche Forschung verhindern wollte. Ein Jahr zuvor hatte einer der größten Fälschungsskandale die deutsche Wissenschaft erschüttert. Das Freiburger Krebsforscher-Duo Friedhelm Herrmann und Marion Brach war mit seinen Betrügereien aufgeflogen. Sie hatten über Jahre in insgesamt 94 Publikationen Daten manipuliert.

Das ist lange her. Die Pfähle sind morsch geworden. Die Palisade ist gegen neue Angriffe nicht mehr stark genug. Der Wettbewerb im Wissenschaftsbetrieb ist härter und schneller als damals. Nicht nur die Menge an neuem Wissen ist enorm gewachsen. Auch die Art und Weise, wie es entsteht, hat sich verändert. Neue Technologien und riesige Datenbanken haben die Arbeit im Labor und am Schreibtisch revolutioniert. Aber auch die Möglichkeiten zu schummeln sind vielfältiger: Kopieren und Einfügen, das Aufhübschen von Daten oder das Simulieren ganzer Messreihen am Computer. Wie im Fall des Physikers Jan Hendrik Schön. Der wurde im Jahr 2002 ertappt, wie er Daten zurechtbog. Erst vor zwei Jahren musste er nach langem Streit mit der Uni Konstanz seinen Doktortitel endgültig abgeben.

Politik fordert ein Update

Das System der Selbstkontrolle, das die DFG 1998 einführte, hat Fälle wie diesen nicht verhindert. Auch nicht den von Karl-Theodor zu Guttenberg, der im Jahr 2006 mit einer Promotion durchkam, die in weiten Teilen abgeschrieben war.

In der öffentlichen Wahrnehmung hat wissenschaftliches Fehlverhalten seither eher zu- als abgenommen. Die Politik wurde aktiv. So trat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern mit der Bitte an die DFG heran, ihre Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis zu überarbeiten. Sie stellt ihren Mitgliedern die neue Fassung im Juli zur Abstimmung. Der Senat der DFG segnete sie bereits im März ab. Ziel ist, das sogenannte Whistleblowing zu stärken, also jene Menschen und Verfahren zu unterstützen, mit denen die Wahrheit über unredlich arbeitende Kollegen und Chefs ans Licht kommt.

DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek sagte der duz vorab: „Die überarbeiteten oder ergänzten Passagen betreffen beispielsweise die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, den Umgang mit Whistleblowern, die Stärkung des Ombudswesens und die hochschulinternen Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen oder Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.“ Flankierend zur DFG überarbeitete auch die Hochschulrektorenkonferenz ihr Grundsatzpapier zur wissenschaftlichen Praxis. Mitte Mai winkte die Mitgliederversammlung das reformierte Papier durch – allerdings ohne größere Debatten.

Da Pfusch und Betrug so wenig an staatliche Grenzen gebunden ist wie die Wissenschaft, ist deren Bekämpfung eine internationale Aufgabe. So haben rund 70 Forschungsförderorganisationen bei einem Treffen des Global Research Council Ende Mai in Berlin gemeinsame Grundsätze zur guten wissenschaftlichen Praxis beschlossen.

Wegschauen oder Finger heben

Das ist dringend nötig. Die Verunsicherung darüber, was redliches Arbeiten in der Wissenschaft ist und was nicht, stieg noch einmal deutlich, als die Ex-Bundesforschungsministerin Annette Schavan ihren Doktortitel und ihr Amt wegen unsauberen Zitierens verlor (duz Magazin 03/2013, S. 18f.). Studenten, Doktoranden, Postdocs sind zunehmend irritiert, was der Unterschied zwischen Zitat und Paraphrase ist und wie man den Urheber eines Gedankens richtig kenntlich macht. Ihre Chefs – zumeist etablierte Forscher – sollten es ihnen beibringen und als Vorbild dienen. Doch das gelingt nicht immer. Es gibt genügend Fälle, bei denen sie die Grenze zur Unredlichkeit überschreiten. Zum Beispiel, wenn sie sich Ideen, Daten oder Projektergebnisse jüngerer Kollegen einverleiben, um sie selbst zu veröffentlichen, bei Drittmittelanträgen Publikationen angeben, die noch gar nicht veröffentlicht wurden oder die sie nicht selbst geschrieben haben.

Die DFG verteilt fast jedes Jahr Rügen und verbannt Forscher aus der Förderung. Wer solch üble Trickserei beobachtet, kann zwei Dinge tun: wegschauen oder den Finger heben. Im letzteren Fall kann man eine ungeheure Lawine lostreten. So reichten zwei Sätze, um das Vertrauen der Deutschen in die Transplantationsmedizin zu erschüttern: „Die Göttinger Uni-Klinik ist in kriminelle Machenschaften verstrickt. Oder kauft man die Organe direkt bei Ihnen?“ Im Sommer 2012 fand sich die Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Deutschen Stiftung Organtransplantation in Frankfurt/Main. Hinterlassen von einem anonymen Anrufer, brachte der Hinweis Ende vergangenen Jahres ein Untersuchungsverfahren zu einem Organspende-Skandal ins Rollen. Ermittelt wurde an den Uniklinika in Göttingen, Regensburg, Leipzig und dem Münchner Klinikum rechts der Isar. Die Manipulation von Wartelisten durch Ärzte führte dazu, dass die Organspenden in Deutschland im ersten Quartal 2013 um 18 Prozent einbrachen.

„Man gerät ja möglicherweise schnell in den Verdacht, jemand anschwärzen zu wollen.“

Viel gesehen, nichts unternommen

So wie bei diesem Skandal läuft es nicht immer. Vermutlich kommt es viel öfter vor, dass Verdachtsmomente nicht benannt werden. Mögliche Fälle von Pfusch und Betrug werden nicht überprüft, weil diejenigen, die argwöhnisch geworden sind, lieber schweigen. So wie an einer Hochschule in Süddeutschland. „Man gerät ja möglicherweise schnell in den Verdacht, jemanden anschwärzen zu wollen“, sagt eine Professorin, die anonym bleiben will. Sie hatte einen Hinweis bekommen, wonach ein Text eines Kollegen Ähnlichkeiten mit ihren Publikationen aufweisen soll. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte den Verdacht. Große Parallelen in den Texten wurden gefunden. Trotzdem griff sie nicht zum Hörer. Zum Whistleblower wollte sie nicht werden. Sie rief weder die Ombudsstelle ihrer Hochschule, noch den Ombudsman für die Wissenschaft an. „Ich hatte die Befürchtung, das könnte als eine Art Diffamierung ausgelegt werden“, erklärt die Professorin ihr Verhalten.

Die Gefahr ist groß, dass Whistleblower in den Hochschulen als Denunzianten an den Pranger kommen. Meist aber verlieren alle Beteiligten: an Würde, an Reputation, an Respekt, an Glaubhaftigkeit, an Autorität, an Loyalität. Ein aktueller Fall an der TU Chemnitz zeigt das Ausmaß zwischenmenschlicher Arbeitsbeziehungen und wie sehr am Ende alles schiefgehen kann. Selbst wenn sich Verdachtsmomente als unbegründet erweisen, bleibt eine Spur davon hängen – bei dem zu Unrecht Verdächtigten, erst recht aber bei demjenigen, der den falschen Verdacht erhob.

Hinzu kommt ein weiteres Moment: „Anderen einen Fehler zu unterstellen, gilt in der Wissenschaft als Affront, viel stärker als in der Wirtschaft oder in der Verwaltung“, beschreibt Jura-Professorin Dr. Marion Völger von der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Schweizerischen Winterthur die Gründe für die Zurückhaltung. Sechs Jahre arbeitete Völger im Rechtsdienst der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, zehn Jahre lang beschäftigte sie sich mit Whistleblower-Fällen in der Verwaltung. Forschern gingen solche Verfahren um etwaige Missstände besonders nahe, sagt sie: „Bei der Wissenschaft geht es um Wahrheitssuche, darum hat das eine starke moralische Komponente.“ Regelmäßig verfasst die Rechtsexpertin Gutachten zu Verdachtsfällen. „In der Wissenschaft gibt es starke Hierarchien, starke Abhängigkeiten – und es ist eine sehr kleine Welt“, sagt Völger. Eine Welt, die nichts vergisst und erst recht nichts verzeiht.

Das macht es für Whistleblower in der Wissenschaft noch schwerer als in Unternehmen. Auch dort müssten anonyme Tippgeber nach Ansicht des Vizepräsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtstages, Prof. Dr. Ulrich Preis, akzeptieren: „Whistleblowing und der Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, das geht nicht zusammen.“ Allerdings gibt es in der Wirtschaft mehr Job-Alternativen als in der Forschung. „Wenn man als Doktorand in einem sehr speziellen Gebiet forscht, wird man ein Problem haben, wenn man einen Missstand anzeigen will“, sagt Völger. In Österreich gab es unlängst einen solchen Fall. Weil ein Drittmittelantrag vom Geldgeber zurückkam, feuerte ein Professor seinen Mitarbeiter und reichte den nahezu gleichen Antrag unter eigenem Namen noch einmal ein. Die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) bekam einen Hinweis und untersuchte den Fall. „Da kommt man sehr schnell in die Niederungen von Abhängigkeitsverhältnissen und zwischenmenschlichen Dramen“, sagt Prof. Dr. Peter Weingart. Der Bielefelder Soziologe ist Vorsitzender der ÖAWI-Kommission. Der Mitarbeiter bezahlte bitter. Während er die Wissenschaft für immer verließ, nahm sein Chef einen neuen Ruf an.

Karrierekiller: Offenheit

Die Angst vor solchen Konsequenzen für Untergebene ist berechtigt. Dass sie ein echtes Hindernis beim Kampf gegen Betrug und Aneignung fremder Leistungen ist, sieht auch das deutsche Ombudsgremium für die Wissenschaft. Es wurde von der DFG als Anlaufpunkt eingesetzt. Nicht selten sei auf die Aufklärung verzichtet worden, weil Betroffene negative Konsequenzen für die Karriere befürchtet hätten, heißt es im letzten Bericht aus dem Jahr 2011. Der aktuelle Jahresbericht wurde im Mai an die DFG-Geschäftsstelle übergeben und wird in Kürze veröffentlicht (www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de). Seit gut zehn Jahren drängt das dreiköpfige Ombudsgremium bereits auf den verstärkten Schutz der Hinweisgeber. Derzeit ist der Bonner Jurist Professor Dr. Wolfgang Löwer Sprecher dieser Troika. Bereits im Jahr 2003 plädierten DFG und Ombudsleute aus ganz Deutschland dafür, die Situation der Whistleblower zu verbessern. Offenbar tat sich daraufhin wenig. Zumindest stellte vier Jahre später die damalige DFG-Ombudssprecherin und heutige Präsidentin der Uni Göttingen, Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, in einem Interview fest: „Auch wer berechtigterweise Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten gibt, wird danach im System als Nestbeschmutzer gemieden. Das ist sehr, sehr schade. Ich schätze, wir werden noch Jahre brauchen, bis Universitäten und Forschungseinrichtungen so weit sind, dass sie ihre wichtige Funktion der Selbstkontrolle ernst nehmen.“

Jeder darf den Ombudsman anrufen

Weitere vier Jahre später, im Dezember 2011, machte die Allianz der Wissenschaftsorganisationen deutlich, dass Whistleblower eine wichtige Funktion erfüllen und stärker Gehör finden sollten. Das Ombudsgremium für die Wissenschaft mahnt die Hochschulleitungen mittlerweile fast mantrahaft: Wer sich aus berechtigter Sorge an den Ombudsman wende, dürfe keine Nachteile erleiden. Auch erinnert das Gremium die Chefs von Universitäten und Fakultäten regelmäßig daran, dass jedem Betroffenen freistehe, sich direkt an den überregional tätigen Ombudsman zu wenden. „Diese Entscheidung erfordert auch keine Begründung“, heißt es in dem Bericht.

„Jeder kennt jeden – irgendwann ist klar, wer geredet hat.“

Ein zentraler Punkt bei der Meldung vermeintlicher Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis ist: absolute Vertraulichkeit. Sie wird Hinweisgebern zugesagt. Trotzdem glauben die wenigsten Wissenschaftler, dass sich diese Anonymität wirklich wahren lässt. „Es macht sich wohl kaum jemand Illusionen, dass das mit der Anonymisierung funktioniert“, sagt Marion Völger und verweist auf die kleine Welt der Fachgebiete. „Jeder kennt jeden, die entsprechenden Publikationen müssen begutachtet werden – irgendwann ist klar, wer geredet hat.“ Das Problem sei, sagt Weingart, „wie in den Unis dann damit umgegangen wird, das heißt, ob es zu Einträgen in die Personalakte kommt oder – was so gut wie nie passiert – zu Kündigungen“.

Auch für jene Professorin in Süddeutschland, die den Plagiatsfall nicht meldete, stand die Frage im Mittelpunkt ihrer Überlegung: „Wie kann ich damit so umgehen, dass ich weiter arbeiten und meine wissenschaftliche Arbeit fortführen kann? Ich musste für mich einen Weg finden, ohne Schaden zu nehmen.“ Schon die Entdeckung des Plagiats hatte sie erschüttert, weil es das wichtigste Feld ihrer Arbeit betraf. Da wollte sie sich nicht noch eine öffentliche Auseinandersetzung antun, bei der ihr am Ende womöglich vorgeworfen würde, sie habe das öffentliche Ansehen eines anderen Forschers oder gar des Fachs beschädigt. Also schwieg die Professorin. Nur mit wenigen vertrauten Kolleginnen sprach sie über den Fall, „um das nicht in mich hineinzufressen“. An dieser Entscheidung hält sie bis heute fest: „Jetzt rechtliche Schritte anzustrengen, da hätte ich gar nicht die Nerven und die Zeit für“, sagt sie.

Der Weg zu den Ombudsgremien wird nicht leichtfertig eingeschlagen. Meist erfolgt der Schritt erst, wenn die Tippgeber so tief in einen Streit verstrickt sind, dass sie nichts mehr zu verlieren haben. „Bis es zur Beschwerde kommt, sind oft schon Jahre des Konflikts vergangen, alles ist stark emotionalisiert. Man kann dann kaum noch aufdröseln, was ursprünglich einmal geschehen ist“, sagt Völger.
Die Beteiligten sind so angegriffen, die Machtpositionen haben sich so sehr verfestigt und die Kollegen sind derart verbittert, dass nach Wolfgang Löwers Erfahrung oft nur noch eines etwas ausrichten kann: ein Schiedsspruch. „Er hilft dabei, wieder auf eine verbindliche Grundlage zurückzukehren und die Verpflichtungskraft von Ombudssprüchen zu steigern.“

Die Unis sollten Ombudspersonen, Schiedsstellen oder Adhoc-Kommissionen wirkungsvoll darin unterstützen, die Wogen zu glätten, so lange es noch geht, sagt Löwer. Für bestimmte Fälle müsse aber weiter der DFG-Ombudsman stehen. Zum Beispiel, wenn Universitäten und Einrichtungen betroffen sind oder es einen Bezug zur DFG gibt. Der Ombudsman kann – wenn es gut geht – wie ein Ringrichter beim Boxen die Beteiligten voneinander trennen.  Zum Beispiel bei einem Thema, wo es häufig Streit gibt, bei der Autorschaft in Publikationen: „Wenn sich zum Beispiel ein Professor ohne wissenschaftlich validen Grund weigert, einen Aufsatz als Mitautor einzureichen und dadurch die Publikation seiner Mitarbeiter vereitelt, soll der Schiedsspruch eines Ombudsmans diese Entscheidung außer Kraft setzen können“, sagt Löwer.
Die Hemmschwelle für Hinweisgeber ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen gesenkt worden. In manchen Unternehmen gibt es eigene Whistleblower-Systeme, Medien haben anonyme E-Mail-Briefkästen eingerichtet. Und es gibt Vereine und Gruppen wie das Whistleblower-Netzwerk, die Tippgeber unterstützen.

Deutsches Ombudssystem zu schwach

Allerdings ist fraglich, ob Richtlinien wie die der DFG und HRK die Kraft haben, die nötig ist, um Pfuschern und Betrügern in der Forschung das Handwerk zu legen. Die Empfehlungen sind nicht bindend, ihre Sanktionsgewalten eingeschränkt. Andererseits war es in der Vergangenheit offenbar noch nicht nötig, die Möglichkeiten der Sanktion komplett auszuschöpfen. Zumindest hat die DFG seit 1998 noch keine Hochschule in Gänze von der Fördermittelvergabe ausgeschlossen.

Eine Tatsache, die auf zweierlei Weisen interpretiert werden kann. Als Beleg für das Funktionieren des Ombudssystems – oder eben als Zeichen für dessen Versagen. Kritiker wie der Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber finden längst, dass das deutsche Ombudssystem nicht funktioniert (duzMAGAZIN 04/2013, S. 29). Peter Weingart sagt: „Die Ombudsleute sind untereinander nicht koordiniert und die Stellung des Ombudsman-Sprechers ist zu schwach.“ Seiner Ansicht nach braucht Deutschland eine zentrale Agentur für die wissenschaftliche Integrität wie es sie in Österreich gibt und in der Schweiz geplant ist. „Die Sichtbarkeit einer solchen Einrichtung wäre für potenzielle Whistleblower viel größer als ein Ombudsman in Bonn“, sagt Weingart. Allein die Existenz der Agentur in Österreich habe viele Leute dazu gebracht, sich zu melden. Er geht noch weiter und schlägt vor: „Man sollte darüber nachdenken, eine Agentur für wissenschaftliche Integrität für den gesamten deutschsprachigen Forschungsraum zu gründen, also für Deutschland, die Schweiz und Österreich zusammen. Und vielleicht sollte man, zum Beispiel bei sehr schwerwiegenden Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, diese Agentur mit Sanktionskraft ausstatten, wie es in den USA oder in Dänemark der Fall ist.“

Derlei lehnen der Allgemeine Fakultätentag (AFT) und der Deutsche Hochschulverband (DHV) kategorisch ab. Der „im Zuge der Plagiatsaffären belegbare Renommeeverlust der Universitäten“ müsse aufgehalten werden, doch sei eine „zentrale Plagiatsstelle in Deutschland mit ungeklärter Zuständigkeit“ der falsche Weg;  einem „externen Normengeber“ fehle „Expertise und ein Mandat“, heißt es in dem Ende Mai verabschiedeten Positionspapier (www.hochschulverband.de/cms1/fileadmin/redaktion/download/pdf/resolutionen/Empfehlungen21052013.pdf). Darin sprechen sich AFT und DHV statt dessen für die Professionalisierung des lokalen Ombudswesens an Universitäten sowie den Schutz von „redlichen Whistleblowern“ aus. Was darunter zu verstehen ist, bleibt in dem Papier jedoch offen – und damit Auslegungssache.

Unterschiedliche Motivlage

Die Motive von Hinweisgebern sind disparat und bei weitem nicht immer rein wissenschaftlich. Da geht es um Karriere, um Nebenkriegsschauplätze, die aus privaten Beziehungen oder Affären zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter entstanden sind, oder schlicht darum, dass sich manche nicht riechen können, aber es miteinander aushalten müssen. Die Sicht auf die Hinweisgeber und ihre Absichten weitet sich. Es ist eine Debatte, die abseits der Wissenschaft zum Beispiel vom Ankauf von Steuersünder-CDs befeuert wird. „Motivation und Herkunft der Whistleblower sind bunt gemischt“, sagt Marion Völger. Auch eine von der DFG mitfinanzierte Studie zeichnet ein differenzierteres Bild der Whistleblower.

Auf der Spur der Motive von Whistleblowern ist Prof. Dr. Ralf Kölbel von der Universität Bielefeld. Für eine Studie hat er mit Informanten aus der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und anderen Bereichen gesprochen. Erste Erkenntnisse zeigen: „Was wir selten haben in unserem Material, sind ethisch getriebene Personen, die das aus Überzeugung und Empörung machen“, sagt der Rechtswissenschaftler. Vielmehr würden die Whistleblower von verschiedenen Motiven getrieben: Manche würden rational handeln, um nicht in krumme Geschäfte hineingezogen zu werden. Oft stehe der Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten am Ende einer langen konflikthaften Entwicklung. „Das sind Personen, die von ihrer Umgebung als Querulanten wahrgenommen werden“, sagt Kölbel.
Marion Völger hat zudem beobachtet, dass das System zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens für andere Zwecke genutzt wird. „Eine bedenkliche Tendenz ist, dass im Hintergrund kein wissenschaftliches Fehlverhalten steht“, sagt sie. Häufig gehe es um dienstliche Querelen.

Kein gesetzlicher Schutz

Die Diskussion um die Stärkung von Whistleblowern wird kontrovers geführt. Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2011 entschied, eine Altenpflegerin dürfe wegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht für den Hinweis auf einen eklatanten Missstand gekündigt werden, kommentierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Das Urteil darf nicht zum Freifahrtschein für Whistleblower werden. Die Gefahren eines ‚Booms‘ mutwilligen Alarmschlagens liegen auf der Hand.“ Gesetzlich geschützt sind die Hinweisgeber nicht. Gesetzesinitiativen blieben ohne Erfolg. Kontroverse Debatten über die Rolle der Whistleblower bergen indes eine Gefahr: Sie schrecken nicht die Querulanten, sondern die Besonnenen ab.

Weitgehend einig sind sich die Experten, dass die Rolle und die Kompetenz von Ombudsleuten wachsen muss. Die hochschulinternen Ansprüche an ihre Qualifikation, an Leitlinien und Verfahrensabläufe müssen steigen (siehe duz Magazin 07/2012, S. 35ff.). Die DFG hat deshalb mit dem Zentrum für Wissenschaftsmanagement in Speyer Workshops entwickelt, die sich als Weiterbildungsangebote an Ombudspersonen richten. Die Ombudsleute an den Hochschulen sollten sichtbarer sein. Deren vordringlichste Aufgabe ist, „darauf zu achten, welcher Art die Vorwürfe wirklich sind“, sagt Marion Völger
Die Professorin in Süddeutschland, die auf einen Hinweis an eine Ombudsstelle verzichtet hat, spürt derweil die Folgen des Plagiats noch immer: „Ich bin seither extrem misstrauisch, Dinge weiterzugeben. Ich bin vorsichtiger geworden. Da hat schon ein Vertrauensverlust stattgefunden.“ Doch sie versuche, ihren Frieden damit zu machen: „Ich würde nach wie vor nicht wollen, dass daraus eine Schlammschlacht wird.“

Online zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2013

Was ist Whistleblowing?

Was ist Whistleblowing?

  • Definition: Als Whistleblower gilt jemand, der Kenntnis von illegalen oder unethischen Vorgängen in seinem Arbeitsumfeld hat und auf diese hinweist.
  • Ursprung: Abgeleitet wird der Begriff Whistleblowing von englischen Ausdrücken für Pfeife und Blasen. Es bedeutet also in etwa „Alarm pfeifen“. In einer engeren Definition handeln die Hinweisgeber aus Gemeinsinn heraus und wenden sich erst an Stellen wie Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden oder Medien, wenn sie intern mit ihren Hinweisen gescheitert sind. Das Wort wird inzwischen aber auch in einem weiteren Sinn gebraucht, wenn jemand Missstände in seinem Umfeld aufdeckt.
  • Folgen: Die Tippgeber gehen durch die Weitergabe der Hinweise ein persönliches Risiko ein. Es droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder das Karriereende.

Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Gar nicht sauber

Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens gibt es viele. Einige Beispiele:

Cyrill Burt: Der seinerzeit hoch geachtete britische Psychologe hatte für den Nachweis für vererbte Intelligenz bei eineiigen Zwillingen Daten erfunden. Die Zweifel kamen nach seinem Tod 1971 auf. Noch im Jahr 2006 beschäftigte sich ein Aufsatz mit Burts problematischer Datenerhebung: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/jhbs.20190/abstract

Karl Illmensee: Der österreichische Biologe klonte 1981 erstmals Mäuse. Es kamen Vorwürfe auf, er habe seine Ergebnisse geschönt. Eine Untersuchungskommission der Uni Genf stellte eine schlechte Dokumentation der Experimente fest. Sie stufte die Versuche als wissenschaftlich wertlos ein. Illmensee verließ die Uni Genf.

Francois Dermange: Der Ethikprofessor der Uni Genf hatte in zwei Publikationen plagiiert. Er kam im Jahr 2001 mit der Entschuldigung durch, die Anführungszeichen vergessen zu haben, und blieb „Professor auf Bewährung“.

Jon Sunbo: Der Biomediziner veröffentlichte 2005 einen Artikel mit dem vermeintlichen Nachweis, dass entzündungshemmende Medikamente das Auftreten von Mundkrebs verhindern. Doch die Datenbank, die er als Grundlage anführte, hatte nichts mit der Publikation zu tun, und die Studienpopulation war frei erfunden.

Woo Suk Hwang: Der südkoreanische Veterinärmediziner gab vor, menschliche Embryonalzellen erfolgreich geklont und daraus Stammzellen gezüchtet zu haben. Die Nachricht ging um die Welt. Doch die Daten waren gefälscht, die Eizellen stammten von Laborangestellten.

(Quelle: Akademien der Wissenschaften Schweiz )

Dr. Stefanie Lejeune

„Juristisch kaum ein Schutz“

Berlin Die Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune betreut Hinweisgeber unter anderem als Ombudsfrau für Unternehmen und Behörden. Sie rät Whistleblowern, genau zu prüfen, auf welches Fehlverhalten sie hinweisen wollen.

duz: Whistleblower gelten in den eigenen Reihen als Nestbeschmutzer. Auf welche Rechte können sie sich berufen?

Lejeune: Juristisch gibt es in Deutschland kaum einen Schutz von Hinweisgebern.  Es gab und gibt zwar Vorstöße der Opposition im Bundestag, im Arbeitsrecht eine Kündigung aus diesem Grund zu verbieten – aber aktuell haben wir diesen Schutz noch nicht.

duz: Gibt es außerhalb des Arbeitsrechts etwas, das Whistleblowern helfen könnte?

Lejeune: Ja. Sie bekommen schließlich auch Probleme, wenn sie bei einer Straftat wegschauen. Da können sie rechtlich in eine Situation kommen, in der sie handeln müssen, auch wegen ihrer Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Aber der Punkt ist: Arbeitsrechtlich müssen sie dafür sorgen, dass der Missstand intern abgestellt wird – und dürfen nicht als Whistleblower nach außen gehen, an Medien oder Behörden.

duz: Um diesen Konflikt zu lösen, haben viele wissenschaftliche Einrichtungen Ombudsstellen ins Leben gerufen.

Lejeune: Ich arbeite als externe Ombudsperson für Behörden und Unternehmen. Aus meiner Erfahrung wird das gerne angenommen. Wenn sie dafür einen Anwalt nehmen, können sie vereinbaren, dass die Hinweisgeber mir ihre Identität nennen, aber dazu sagen, ich möchte, dass Sie diese nicht weitergeben. Selbst wenn es später zu einem Strafverfahren käme, dürfte ich die Identität aufgrund meiner Stellung als Rechtsanwältin nicht preisgeben. Interne Ansprechpartner kennen dagegen die Strukturen besser, können aber in Loyalitätskonflikte gegenüber dem Arbeitgeber geraten.

duz: Was raten Sie einem möglichen Whistleblower?

Lejeune: Wer keine Ansprechperson hat, sollte sich schon genau anschauen, welchen Sachverhalt er eigentlich vor Augen hat. Mit einer Vertrauensperson als Ansprechpartner ist es einfacher. Häufig kommt auch jemand zu mir, der unsicher ist: Was habe ich eigentlich beobachtet? Als Ombudsperson hilft man, das einzuordnen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Dass jemand mit unlauteren Absichten aus dem Blauen schießt, kommt sehr, sehr selten vor. Wenn es aber beim Bauchgefühl bleibt, sage ich: So allgemein kommt man nicht weiter.

duz: Würden Sie neue gesetzliche Regelungen begrüßen?

Lejeune: Inzwischen gilt es als Standard in Unternehmen und Behörden, dass es ein Hinweisgebersystem gibt. Was man davon trennen muss, ist die arbeitsrechtliche Ebene für jene Personen, die sich keine andere Wahl wussten, als sich nach außen zu wenden. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die rechtliche Situation in Deutschland kritisiert und gesagt, Deutschland brauche einen Schutz jener, die in einem berechtigten Fall von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen und zuvor intern gescheitert sind.

duz: Muss der Hinweisgeber am Ende nicht oft ebenfalls gehen?

Lejeune: Es gibt solche Fälle, auch bekannte Beispiele. Um das zu verhindern, sollte es einen Anonymitätsschutz geben. So besteht die Möglichkeit, dass ein Hinweisgeber weiter arbeitet und nicht enttarnt wird. Sie haben aber ein Problem, wenn es um einen sehr überschaubaren Personenkreis geht, der Kenntnis von den Vorgängen haben kann. Wenn Sie eine Skatrunde haben, ist klar: Einer von uns dreien muss geplaudert haben. Dann geht es immer um die Frage, welche Haltung der Arbeitgeber dazu hat.

Das Interview führte Frank van Bebber.

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