// Editorial //
Am Thema Künstliche Intelligenz (KI) kommt niemand mehr vorbei. Ein Superlativ löst den nächsten ab. Doch jenseits des Hypes entwickeln sich auch immer mehr Anwendungen, die beispielsweise Hochschulverwaltungen lästige Routineaufgaben abnehmen.
Im THEMA berichten Wolfgang Ramsteck und Birgit Tisborn-Ullrich von der Hochschule Schmalkalden in Thüringen von ihren Erfahrungen. Eine speziell für die Hochschule entwickelte Software unterstützt die Verwaltung dabei, Verträge zu prüfen. Im Praxisbericht der Autoren erfahren Sie auch, welche Stolpersteine es dabei gab und wie sie sie entfernt haben. So viel kann ich Ihnen schon verraten: KI löst zwar nicht alle Probleme, doch manche Aufgabe kann die digitale Hilfe zufriedenstellend abarbeiten. Auch in Lehre und Forschung spielen KI-Anwendungen eine immer größere Rolle. Die Fernuni Hagen hat mit Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen ein ganz besonderes Labor eröffnet, das Lehrenden, Studierenden, Forschenden und Unternehmen in der Region für vielfältige Aktivitäten zur Verfügung steht.
Doch trotz aller Euphorie und Chancen von KI oder AI (Artificial Intelligence) gibt es auch Schattenseiten und Risiken, denen unsere Autorinnen und Autoren in ihren Beiträgen nachgehen. Spektakuläre Fälschungen wie sie im US-amerikanischen Wahlkampf immer wieder auftauchen oder auch hierzulande von Parteien am rechten Rand für Desinformationskampagnen genutzt werden, zeigen, dass es nicht ohne Regeln geht. Die Verordnung über Künstliche Intelligenz der Europäischen Union, auch als EU AI Act abgekürzt, könnte die Antwort sein. Die EU-Verordnung beinhaltet strengere Regeln, die noch über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen. Viele Hochschulen setzen sich bereits intensiv mit dem AI-Act auseinander. Was die europäische KI-Regulierung für Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen bedeutet, lesen Sie in unserer Kolumne Innovationen im Wissenschaftsmanagement. „KI nutzen – aber fair“ lautet die Empfehlung der Autoren Karola Möhring und Johannes Nehlsen. Die KI-Experten zeigen auch, dass das Gesetz keineswegs alle Freiheiten einschränkt.
Kommen wir noch einmal zurück nach Nordrhein-Westfalen. Dort wurde vor zehn Jahren die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft gegründet. Der runde Geburtstag war Anlass, auf das bisher Erreichte zurückzublicken und neue Ziele für die Zukunft zu formulieren. Dort ist es gelungen, eine tragfähige Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis in der Region zu bauen. //
DUZ Wissenschaft & Management 08/2024 vom 04.10.2024