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Was der Fall Schavan für die Wissenschaft bedeutet

Guttenberg, Althusmann und nun Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan: Die Serie von Plagiatsaffären reißt nicht ab. Das beschädigt nicht nur das Ansehen der Politik, sondern in zunehmendem Maß auch das der Wissenschaft. Die sonst so kühlen Köpfe der Forschung zeigen Nerven.

Nein, das will Wolfgang Marquardt nicht beantworten. Was ihm als Allererstes durch den Kopf schoss, als er an jenem Oktobertag die Zeitung zur Hand nahm und las, was sich da ereignet hatte an der Universität Düsseldorf. Ein vertrauliches Papier, gerichtet an die 15 Mitglieder des Promotionsausschusses, ist im Untersuchungsverfahren zum Plagiatsverdacht gegen Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan an die Medien gelangt. Von einer „plagiierenden Vorgehensweise“ soll darin die Rede sein und von einer „leitenden Täuschungsabsicht“.

Ein brisanter Fall. Der lässt sich nicht leicht kommentieren. Vor allem, wenn man wie Professor Dr. Wolfgang Marquardt gerade Vorsitzender des Wissenschaftsrats ist, Deutschlands wichtigstem forschungspolitischem Beratungsgremium. In dem Amt ist er so etwas wie der Chefdiplomat der Wissenschaft im politischen Berlin. Er muss seine Worte gut wägen. Und so nutzt Wolfgang Marquardt schließlich einen Begriff, zu dem in jenen Oktobertagen viele greifen: „irritiert“. Ja, das sei er gewesen.

Irritiert. Das Wort sagt viel aus. Auch und gerade über den Zustand der Wissenschaftsgemeinschaft. Die wirkt Mitte Oktober, ganz undiplomatisch ausgedrückt, schlicht angefressen. Seit Jahren muss sie sich von Plagiatejägern vorführen lassen als eine Zunft, die dreisten Schummlern aufsitzt und das erst bemerkt und korrigiert, wenn sie mit der Nase darauf gestoßen wird. Als setze das nicht schon genug zu, ist nun ausgerechnet bei der Überprüfung des Plagiatsverdachts gegen die Doktorarbeit der amtierenden Forschungsministerin geschehen, was eigentlich nicht passieren darf: ein hoch vertrauliches Papier findet den Weg in die Medien. Wie steht die Wissenschaft denn jetzt da?

„Jedes Versagen der internen Qualitätssicherung schadet der Wissenschaft insgesamt.“

Besorgt um die Souveränität

„Nur wenn die Wissenschaft das Vertrauen in ihre Qualitäts- und Bewertungsmaßstäbe rechtfertigt, kann sie die für sie notwendige Freiheit gegen den Anspruch auf eine stärkere, externe Kontrolle und Standardbildung verteidigen“, heißt es gestelzt im Positionspapier zur Qualitätssicherung der Promotion. Vor ziemlich genau einem Jahr vom Wissenschaftsrat als Reaktion auf den Plagiatsfall Guttenberg verabschiedet, trägt das Papier streckenweise den Charakter eines Mahnschreibens: „Jedes Versagen der internen Qualitätssicherung schadet nicht nur den im Einzelfall betroffenen Gutachtern und der Fakultät, sondern schadet der Wissenschaft insgesamt, da es einen Vertrauensverlust bewirkt, der langfristig die Autonomie der Begutachtungsprozesse bedroht.“ Das trifft den Nerv der Wissenschaft. Einen Nerv, den die Plagiatejäger mit jedem einzelnen Fall ein Stück weiter freilegten.

Entsprechend heftig fiel der Schlagabtausch aus, den sich Vertreter der Wissenschaft nach Bekanntwerden des vertraulichen Papiers Mitte Oktober in aller Öffentlichkeit lieferten. Die Präsidenten der Humboldt-Stiftung, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft zumindest ließen ihre akademische Zurückhaltung fahren, empörten sich in der Süddeutschen Zeitung über die Indiskretion und kritisierten den Verlauf des Untersuchungsverfahrens. Offen stellten sie sich damit hinter Schavan – und gegen die Universität Düsseldorf. Deren Rektor, Professor Dr. Michael Piper, wies die Kritik prompt zurück und holte seinerseits zum Tiefschlag aus: „Weil es um eine verdiente Ministerin geht, sind die Maßstäbe plötzlich andere. Das hat nichts mit wissenschaftlicher Aufklärung zu tun“, beschied Piper den Kritikern in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Oktober. Zuvor hatte er der Ministerin sein Bedauern über die Indiskretion ausgesprochen und Strafanzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls gestellt.

Seitdem herrscht gespannte Stille: Wie fällt die Entscheidung aus? Schavan bestreitet die Vorwürfe und will um den Doktortitel kämpfen. „Das bin ich mir schuldig, und das bin ich der Wissenschaft schuldig“, erklärte sie Mitte Oktober. Sollte ihr die Fakultät den Doktortitel entziehen, hätte sie die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht dagegen zu klagen.

„Eine Universität sollte keine externen Gutachter benötigen, um festzustellen, was ein Plagiat ist. Das kann sie selbst.“

Das Handwerkszeug der Wissenschaft

„Was wir hier haben, ist ein hochprominenter Fall mit einer grenzwertigen Arbeit“, sagt der Bonner Jurist und Plagiatsexperte Prof. Dr. Wolfgang Löwer und mahnt zur Gelassenheit und Besinnung auf das wissenschaftliche Handwerk: „Eine Universität sollte keine externen Gutachter benötigen, um ein Plagiat festzustellen. Das kann sie selbst. Ist sie wegen widerstreitender wissenschaftlicher Meinung nicht dazu in der Lage, kann sie den Titel nicht entziehen. Damit die Entscheidung bei der Überprüfung vor Gericht Bestand hat, muss sie wissenschaftlich hinreichend und eindeutig belegt sein.“ Dass genau das im Verfahren Schavan nach dem Bekanntwerden des Sachstandsberichts noch möglich ist, bezweifelt Prof. Dr. Max Emanuel Geis, Staatsrechtler an der Universität Erlangen. Anders als sein Bonner Kollege hält Geis sehr wohl einen Neustart für geboten.

Danach sieht es jedoch nicht aus. „Unsere Prüfung läuft nach den üblichen Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis“, erklärte Piper im Interview der Süddeutschen Zeitung und wies damit auch Vorwürfe von CDU-Generalsekretär Volker Kauder zurück. „Die Art und Weise, wie mit Frau Schavan umgegangen wird, ist ein Armutszeugnis für eine deutsche Universität“, sagte Kauder nicht zuletzt zum Ärger des Deutschen Hochschulverbands mit seinen rund 27.000 Professoren.

„Kritikwürdig und ungerechtfertigt“

„Die Universität Düsseldorf ist Herrin des Verfahrens. Kritikwürdig ist nicht der Umgang der Universität mit dem Plagiatsfall Schavan, kritikwürdig sind vielmehr sachlich ungerechtfertigte Einwände und Verfahrensempfehlungen aus Politik und Teilen der Wissenschaft, die im laufenden Verfahren den Respekt gegenüber der Universität Düsseldorf vermissen lassen“, erklärte Verbandspräsident Prof. Dr. Bernhard Kempen via Pressemitteilung und mahnte alle Beteiligten, ihre Worte im Plagiatsfall Schavan sorgfältig zu wägen. „Sich ihre Verantwortung bewusst zu machen“, forderte Anfang November auch der Vorsitzende Philosophischen Fakultätentags, Prof. Dr. Tassilo Schmitt von den Wissenschaftsfunktionären. „Interessegeleitete und unsachliche Stellungnahmen sowie ungerechtfertigte Beschuldigungen“ seien zu unterlassen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch was darf in der Wissenschaft als selbstverständlich vorausgesetzt werden, wenn sich Professoren einer Disziplin öffentlich darüber streiten müssen, worin ein Plagiat zu sehen ist?

„Die Frage, was ein Plagiat ist und was nicht, ist nicht genau beantwortet“, sagt der Bamberger Wirtschaftwissenschaftler Prof. Dr. Johann Engelhard. Die dazu nötige Debatte hat er als Dekan und Mitglied der Universitätsleitung an seiner Hochschule schon geführt. Was auf lokaler Ebene gelingen mag, gerät auf Bundesebene zum Mammutwerk. Die Erfahrung jedenfalls machte Engelhard im Allgemeinen Fakultätentag (AFT), dem er als Vorsitzender des Fakultätentages für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angehört. Und doch bleibt er dabei: „Die Verständigung darauf, wann der Sachverhalt eines Plagiats im jeweiligen Fach gegeben ist, muss erfolgen.“

Im vergangenen Juli beschloss der AFT das Positionspapier „Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten“. Gäbe es die Plagiatsaffären nicht, läse es sich wie eine Ansammlung von Binsen. „Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit. Der redliche Umgang mit Daten, Fakten und geistigem Eigentum macht die Wissenschaft erst zur Wissenschaft“, steht da zu lesen. Und an anderer Stelle heißt es: „Originalität und Eigenständigkeit sind grundsätzlich die wichtigsten Qualitätskriterien jeder wissenschaftlichen Arbeit.“ Doch das Papier ist eben unter dem Eindruck dreister Abschreiberei entstanden. Seine Leistung besteht darin, überhaupt fächerübergreifende Standards benannt zu haben. Einer von ihnen lautet: „Die Güte einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit bemisst sich – insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften – (...) auch nach der Fähigkeit des Autors, fremden Gedankengängen und Inhalten aus wissenschaftlichen Vorarbeiten vor dem Hintergrund eigener Erkenntnis einen eigenen sprachlichen Ausdruck zu verleihen. Erst mit diesem mit Zitaten beziehungsweise Verweisen belegten Vorgang macht sich ein Verfasser fremde Gedanken und Resultäte zu eigen.“

Promovieren mit Stift und Papier

Dieses Wissen ist Engelhard schon zu Beginn seiner Laufbahn in Fleisch und Blut übergegangen. „Bei uns gab es keine Doktorandenseminare, aber die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens waren immer klar“, sagt er heute. Promoviert hat Engelhard ziemlich genau zur selben Zeit wie Annette Schavan. Sie wurde 1980 promoviert, er 1983. Wie die spätere Bundesministerin arbeitete auch Engelhard mit Zettelkasten und Büchern. Die erste Version seiner Dissertation schrieb er mit der Hand. Erst für die Endfassung engagierte er jemanden, der die Arbeit auf einer IBM-Kugelkopf-Schreibmaschine tippte.

So war das damals in der Wissenschaft. Heute dagegen schließen Promovenden mit Professoren Betreuungsvereinbarungen, legen eidesstattliche Versicherungen ab und nehmen in Graduiertenschulen an Kursen, um dort  neben sogenannten „Schlüsselqualifikationen“ noch einmal das Handwerkszeug der Wissenschaft eingetrichtert zu bekommen. All das gehört zu den Maßnahmen, die unter dem Schlagwort „Qualitätssicherung in der Promotion“ laufen. Trotzdem geht die Schummelei in Doktorarbeiten weiter. Nach einem Bericht des Handelsblatt schätzen Plagiatsexperten wie der Münchner Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. René Theisen die Zahl der betrügerischen Doktorarbeiten zwischen 500 und 800 jährlich. Das ist bei den gut 25.000 Promotionen, die pro Jahr abgelegt werden, zwar ein geringer Prozentsatz. Und doch ist für die Wissenschaft jeder Fall einer zu viel. „Plagiatsfälle schaffen ein Reputationsproblem“, sagt Wolfgang Löwer. Als Sprecher des Ombudsmans für die Wissenschaft kennt er die Betrügereien, zu denen Forscher fähig sind. „Wissenschaftler sind keine Klasse von moralisch überlegenen Individuen. Das zeigt übrigens auch die Medizin“, stellt der Jurist fest.

Trotz oder gerade wegen seiner Erfahrungen mit Schummel und Betrug in der Wissenschaft plädiert Löwer dafür, Fakultäten gesetzlich dazu zu verpflichten, in Promotionsordnungen eine Verjährungsklausel beim Titelentzug aufzunehmen. „Die Kompetenz, einen Fehler in der Dissertation festzustellen, vor allem die Sanktionskompetenz, würde bei der Fakultät bleiben. Die Verjährungsvorschrift würde nur verhindern, das nach sehr langer Zeit der soziale Geltungsanspruch eines Arbeitslebens wegen eines lange zurückliegenden Fehlers in Frage gestellt wird“, argumentiert Löwer, wohl wissend, wie umstritten sein Vorschlag ist.

Zu den Skeptikern zählt Max Emanuel Geis. Der Vorschlag seines Fachkollegen, meint Geis, könnte  dazu führen, „sich ungerechtfertigte Positionen zu erschleichen. Die Universität, in dem Fall die Fakultät, muss die Lufthoheit über ihre Entscheidungen behalten.“ Genauso sieht das der Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Dr. Wilhem Krull. Für ihn lenkt die Debatte ohnehin vom eigentlichen Schauplatz ab: der Qualitätssicherung in der Promotion.

„Wir brauchen bei der Promotion externe Wissenschaftler, die die Dissertation ganz neu anschauen und bewerten.“

Genau darauf will auch Wolfgang Marquardt den Blick gerichtet wissen. Aus den Vorschlägen, die der Wissenschaftsrat ins Positionspapier Promotion aufnahm, ist ihm einer besonders wichtig: „Die Gutachter von Dissertationen müssen nah am Thema, dürfen aber nicht nah am Kandidaten sein“, sagt Marquardt. Davon wiederum hält der AFT nichts: „Den Betreuer bei der Bewertung der Arbeit auszuschließen, hieße, auf einen wichtigen Blick zu verzichten“, sagt Prof. Dr. Albert Albers, Vorsitzender des AFT. „Völlig klar“ sei jedoch, dass der Betreuer die Dissertation nicht allein bewertet. Schließlich gebe es schon Zweitgutachter. „Die stammen meist aus der Fakultät und schließen sich in der Regel dem Votum des Kollegen an“, hält Dr. Wilhelm Krull dem entgegen und fordert: „Wir brauchen bei der Promotion externe Wissenschaftler, die die Dissertation ganz neu anschauen und bewerten.“ Wie das umgesetzt werden kann, darüber wird Ende November bei einem Experten-Treffen in der VolkswagenStiftung beraten.

Professoren ziehen die Reißleine

Unabhängig davon schaffen Professoren an der Basis schon einmal Fakten und reduzieren – allen gegenläufigen Anreizsystemen zum Trotz – die Zahl der Doktoranden. „Ich möchte meine Promovenden im besten Sinn coachen“, sagt der Bamberger Wirtschaftswissenschaftler Johann Engelhard. Zwölf Doktoranden hat er aktuell, nicht mehr als zehn möchte er künftig haben.
„Ich will meine Doktoranden am besten täglich sehen. Dann weiß ich, ob und wo es hakt.

Und noch etwas hat Engelhard für sich entschieden: „Ich werde künftig keine externen Doktoranden mehr annehmen.“ In einem überschaubaren Zeitraum von rund drei Jahren zu promovieren und nebenher in einer Firma zu arbeiten, sei ein Vorhaben, das viele überfordere. Den Promovenden genauso wie den Professor. „Ich will meine Doktoranden regelmäßig, am besten täglich sehen. Dann weiß ich, ob und wo es hakt. Sind sie bei mir im Lehrstuhl oder in einem Graduiertenkolleg eingebunden, kann ich sie am besten begleiten“, sagt Engelhard und baut damit unwillkürlich eine Brücke zu jenem Fall, der die Wissenschaft im Moment in Atem hält: Annette Schavan.

Als zu Guttenberg am Plagiate-Pranger stand, sagte die Forschungsministerin neben jenem vielzitierten Satz, sie schäme sich nicht nur heimlich, auch folgenden: „Jedenfalls weiß ich, dass, wer viele Jahre an seiner Doktorarbeit sitzt, sich darin auch verirren kann.“ Ob Annette Schavan das passiert ist, prüft der Promotionsausschuss in Düsseldorf nun seit sechs Monaten. Wann welcher Verfahrensschritt auf dem Weg zur Entscheidung begangen wird, darf die Universität nicht sagen. Dafür sorgten Schavans Anwälte.

Grundsatzpapiere und Empfehlungen

Nach allen Regeln der Kunst

Grundsatzpapiere und Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis sind nicht schwer zu finden. Die wichtigsten im Überblick:

  • Der Wissenschaftsrat hat im November 2011 in Reaktion auf den  Plagiatsfall Guttenberg das Positionspapier „Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion“ verabschiedet. Es enthält Hinweise zur Doktorandenbetreuung, Standards zur Bewertung der Arbeiten und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
    www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1704-11.pdf 
  • Der Allgemeine Fakultätentag und der Deutsche Hochschulverband haben Anfang Juli diesen Jahres Standards verabschiedet, die für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten wie etwa der Promotion gelten. Die Grundsätze sollen fächerübergreifend gelten.
    www.fakultaetentag.de/presse/12_07_09_PM-Gute-wiss-Praxis.pdf
  • Lesetipp: Die duz – deutsche Universitätszeitung befasst sich seit Jahren regelmäßig mit Fragen der Doktorandenausbildung. Die wichtigsten Beiträge dazu hat die duz-Redaktion jetzt neu in einem Dossier zusammengestellt. Zum kostenlosen Download geht es unter:
    www.duz.de/dossiers/doktorandenausbildung/2
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