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Soziale Innovationskraft in den eigenen Reihen

Innovation bedeutet Erneuerung. Eine soziale Innovation stellt insbesondere die Menschen in den Mittelpunkt des Innovationsprozesses. Das bringt neue Anforderungen an die Verwaltung mit sich, so Christin Skiera

Mit dem Begriff „soziale Innovation“ war lange eine „Maßnahme für etwas Gutes“ gemeint – meist lokale, sozialpolitische Projekte aus der Zivilgesellschaft unter Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger. Heute wird der Begriff weiter gefasst. Er bezeichnet die Fähigkeit von Menschen und Organisationen, sich weiterzuentwickeln und den Austausch zwischen der Bevölkerung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu fördern. Derzeitige Innovationstrends, wie Co-Working oder agile Methoden, umfassen genau solche neuen Praktiken, die durch mehr Transparenz und Kooperation das gesamtgesellschaftliche Innovationspotenzial stärken können. Jetzt geht es nicht nur um sozialpolitische Fragen, sondern um das Lösen komplexer gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen wie das massive Wachstum der Städte oder die Digitalisierung. Der Begriff „gesellschaftliche Innovation“ (englisch: societal innovation) trifft deswegen den Nagel besser auf den Kopf.

Soziale Innovationen in Deutschland: (k)ein Ziel der Bundespolitik

Die Bundesregierung hat das Potenzial gesellschaftlicher Innovation für den Wohlstand in Deutschland ebenfalls erkannt. In der Hightech-Strategie 2025, der aktuellen Forschungs- und Innovationsstrategie des Bundes, setzt sie sich mehr soziale Innovationskraft zum Ziel, denn sie kann „eine größere Wirkmacht haben als einzelne Technologien“. Der Bund wolle deswegen die Forschungsförderung verstärkt für soziale Innovationen öffnen. Der Bundestag konkretisierte im Mai vergangenen Jahres dieses Anliegen mit einem 15 Punkte starken Maßnahmenkatalog und einigen Prüfaufträgen an das Kabinett.

Der Bund versucht mit anderen innovationsstarken Ländern gleichzuziehen. Denn Länder wie die Niederlande, Schweden oder Großbritannien sehen in „societal innovation“ schon lange den Schlüssel zu mehr gesellschaftlicher Innovationskraft. Soziale Innovationen sind dort ein zentraler Bestandteil staatlicher Innovationsförderung. Die Bundesregierung priorisiert soziale Innovationen im Vergleich weniger als seine europäischen Nachbarn, es fehlt an klaren Zuständigkeiten und langfristigen, gebündelten Maßnahmen in den Ressorts. Das zeige ich zusammen mit Felix Sieker in unserer aktuellen Analyse „Soziale Innovationen und ihr Beitrag zum Innovationssystem“ für die Friedrich-Naumann-Stiftung (siehe Link auf der Randspalte).

Die 2020 vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen sind also überfällig. Ob ihre Umsetzung gelingt, hängt von zwei Dingen ab: erstens, ob die Bundesregierung soziale Innovationen stärker priorisiert und klare Zuständigkeiten verankert; zweitens, ob es den Bundesministerien gelingt, ihre eigenen Fähigkeiten zu sozialen Innovationen auszubauen. Denn gesellschaftliche Innovation stellt neue Anforderungen an die Art und Weise, wie der Staat Innovationen fördert. Soziale Innovationen erfordern als Querschnittsaufgabe eine weniger politisierte ressortübergreifende Zusammenarbeit, flexible Regeln für Vergabe und Zuwendung und den Mut, neue Förderformate auszuprobieren. Kurz: Es bedarf sozialer Innovationskraft in den eigenen Reihen.

Klare Zuständigkeit, ressortübergreifende Zusammenarbeit, höhere Priorität

Wer ist für das Politikfeld politisch zuständig? In Frankreich ist ein eigens eingesetzter Hochkommissar, eine Art Staatssekretär, für soziale Innovationen verantwortlich. In Schweden wurde 2018 eine Regierungsstrategie für soziale Innovation verabschiedet, für deren Umsetzung das Kabinett zuständig ist.

Wer ist in der Bundesregierung für soziale Innovationen zuständig? Ein Referat, das soziale Innovationen im Namen trägt, gibt es nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) streiten noch über Begrifflichkeiten. Soll es soziale oder nichttechnologische Innovationen heißen? Ihr alter Disput ist ein Zeichen für die fehlende Priorität des Politikfeldes im Kanzleramt und außerdem Symptom für die teils schwierige Koordination über die Ressortgrenzen hinweg. Dass die Konkurrenz der parteipolitisch unterschiedlichen Ressorts dazu führen könne, das eigentliche Potenzial sozialer Innovationen aus dem Blick zu verlieren, davor warnte schon die Expertenkommission Forschung und Kommunikation (EFI).

Denn gerade soziale Innovationen erfordern zwischen den Ministerien im besonderen Maße ein enges Zusammenwirken. Das stellt die Ministerialverwaltung in Deutschland vor Herausforderungen. Denn organisatorisch ist das Politikfeld Innovation traditionell in einen wissenschafts- und einen wirtschaftsnahen Teil zergliedert, für die jeweils das BMBF und das BMWi zuständig sind. Die Unterteilung funktioniert, solange es um klassischen, eher linearen Technologietransfer geht. Heute entstehen aber (soziale) Innovationen nicht mehr in klaren linearen Prozessen, sondern in Netzwerken, in denen sich Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft mischen.

Welches Gewicht sozialen Innovationen in der Förderpolitik des Bundes beigemessen wird, spiegelt sich auch im bereitgestellten Budget für deren Förderung wider. Während der Bundestag im Mai 2020 dem BMBF und BMWi für 2020 bis 2023 insgesamt 13,5 Millionen Euro für die Förderung von sozialen Innovationen genehmigte, steht in Schweden mit 14 Millionen Euro die gleiche Summe für die Umsetzung eines einzelnen Strategieprogrammes für soziale Innovationen bereit. In Frankreich verfügt die Initiative French Impact sogar über eine Milliarde Euro für fünf Jahre.

Denk- und Handlungsräume eröffnen

Ein Blick nach Dänemark, Schweden oder Großbritannien zeigt, dass ressortübergreifende Programmentwicklung von weniger politisierten Räumen profitiert. Dort entstehen Ideen und Instrumente zur Förderung von Innovationen in weniger politisierten Verwaltungsstrukturen, unabhängiger von aktuellen parteipolitischen Positionen und ermöglichen so eine stärker ergebnisoffene, sachorientierte und langfristige Programmentwicklung.

In Großbritannien gilt die international renommierte Innovationsagentur Nesta als Vordenkerin des nationalen Innovationssystems. Nesta wurde ursprünglich 1998 als nachgeordnete Behörde gegründet. 2012 wurde sie dann zur staatlich unabhängigen Stiftung und somit Förderinstitution, Thinktank und Experimentierraum in einem. Die Gründungsintention der mit einem Jahresbudget von mehr 20 Millionen Euro ausgestatteten Agentur war es nicht, mehr Technologie, sondern mehr Kreativität in das britische Innovationssystem zu bringen. Anders als die britische Regierung, die in ihren Strategien soziale Innovationen eng mit Unternehmertum verknüpft, ist Nesta Verfechter eines breiten Verständnisses sozialer Innovationen.

Die schwedische Innovationsagentur Vinnova genießt als nachgeordnete Behörde unter Fach- und Rechtsaufsicht geringere Freiheitsgrade. Trotzdem versteht sie sich als Thinktank und Experimentierraum. Die schwedische Regierung definiert mit einer Handvoll von Regierungsaufträgen die inhaltlichen Leitplanken, in denen Vinnova dann Förderprogramme gestaltet und umsetzt. Ihre international beachteten Förderinstrumente entstehen in vorstrukturierten Lernprozessen und häufig kollaborativ unter Einbeziehung der Zielgruppe. Wichtig für ihre innovativen Förderansätze sind auch die vielfältigen Biografien der Angestellten. Diese sind nicht Beamte auf Lebenszeit, sondern häufig Personen aus Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen, die nach einigen Jahren die Behörde wieder verlassen. Die Arbeitsweise der Behörde ist stark geprägt von ressortübergreifender Kooperation und Sach- statt Politikdebatte. Sie unterstützt beispielsweise mit Innovationslaboren ein eigenes Format für die Zusammenarbeit von Ministerien und Behörden.

Förderkriterien neu denken, Vergabe flexibilisieren

In Deutschland sind es häufig personal- und haushaltsrechtliche Vorgaben, die neue Wege in der Innovationsförderung steinig gestalten. Gesellschaftliche Innovationen fordern durch ihre Komplexität die bestehende Vergabe- und Zuwendungspraxis der öffentlichen Hand heraus: Wie gelingt nachhaltiger städtischer Wohnungsbau? Wie sorgen wir dafür, dass es trotz des demografischen Wandels genug Fachkräfte gibt? Deswegen empfahl die EFI der Bundesregierung 2016, neue Formate zur Förderung sozialer Innovationen zu entwickeln.

Wie aktuell diese Empfehlung noch ist, zeigt unsere Analyse der deutschen Förderpraxis. Erstens gibt es auf Bundesebene nur eine Handvoll von Programmen, die ausschließlich soziale Innovationen fördern. Zweitens adressieren die meisten von ihnen Sozialunternehmen. Das ist verständlich, schließlich sind Sozialunternehmen die am längsten bekannten und am ehesten abgrenzbaren Treiber sozialer Innovation. Wollen wir aber gesellschaftliche Innovation stimulieren, müssen neue Formate und Förderkriterien entwickelt werden, die den kulturellen und strukturellen Wandel in Unternehmen und Hochschulen, aber vor allem auch in den Verwaltungen selbst anstoßen.

Mit diesem Anliegen starteten in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen. Sie wollen frischen Wind in die Bundesressorts bringen. Das Fellowship-Programm Work4Germany, das Querwechsler-Netzwerk oder die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) versprechen beispielsweise nicht nur, neue Köpfe für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, sondern gleichzeitig auch New Work und agile Methoden zu stärken. Das sind sehr wichtige erste Schritte, jetzt müssen diese Ansätze mit einer Flexibilisierung des Arbeits- und Personalrechts des öffentlichen Sektors in die Breite getragen werden. Um die öffentliche Vergabe- und Zuwendungspraxis zu flexibilisieren, muss der öffentliche Sektor nicht nur selbst Experimentierraum sein können. Testen in Reallaboren fordert der Bund von anderen. Um gesellschaftliche Innovation zu fördern, muss er selbst mehr im Sandkasten prototypen.

Kompetenzen für soziale Innovation aufbauen

Dem Staat kommt im Innovationsökosystem als Gesetzgeber und Geldgeber eine zentrale Gestaltungsrolle zu. Dänemark, Großbritannien und Schweden fördern deswegen die Innovationskraft des öffentlichen Sektors selbst. Um gesellschaftliche Innovationen wirksam zu fördern, müssen Förderinstitutionen selbst fähig sein zu sozialen Innovationen, denn es gilt, neue Wege für die Beschaffung und Zuwendungen auszuprobieren und sich für ressort- und sektorübergreifende Kooperation zu öffnen.

Von unseren nordischen Nachbarn können wir lernen, wie das geht. Das dänische Zentrum für öffentliche Innovation untersucht, woher das Neue in die Verwaltung kommt und unterstützt die Exekutive darin, Innovationen in der Verwaltung zu testen und zu verankern. Angestellte des öffentlichen Sektors sollen lernen, eigene erneuerungswürdige Arbeitsroutinen zu identifizieren, Lösungen zu entwickeln und zu verankern. Letztendlich geht es um die Fähigkeit zu evaluieren, zu testen und zu kooperieren.

Das sind auch die Schlüsselfähigkeiten, die Vinnova in schwedischen Regierungs- und Verwaltungsorganisationen stärken will. Im Rahmen eines nationalen Förderprogramms unterstützt Vinnova Kommunen und Regionen dabei, zu lernen, wie soziale Innovationen funktionieren. In Hackathons lösten Stadtverwaltungen kommunale Probleme zusammen mit Bürgerinnen, Bürgern und Start-ups, in Weiterbildungen lernten die Beamtinnen und Beamten, wie sich die Förderung sozialer Innovationen mit haushaltsrechtlichen Vorgaben vereinen lässt. //


Link zur Studie: „Soziale Innovationen und ihr Beitrag zum Innovationssystem“ von Felix Sieker und Christin Skiera

LINKS

Antrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag: Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919493.pdf

Britische Innovationsagentur Nesta: www.nesta.org.uk

Dänisches Zentrum für öffentliche Innovation: www.coi.dk

Schwedische Innovationsagentur Vinnova: www.vinnova.se

Fellowship-Programm Work4 Germany: https://work.4germany.org

Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI): www.e-fi.de

Ashoka, McKinsey et al. (2021): New Allies. How governments can unlock the potential of social entrepreneurs for the common good: www.ashoka.org/en-gb/files/2021new-allies-reportpdf

Christin Skiera

Christin Skiera ist Beraterin für Innovation und Agilität und derzeit Referentin für Regionalentwicklung in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg.

Foto: Kopf & Kragen Fotografie​

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