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„Es braucht Vorgaben“

Noch immer sind viele Nachwuchswissenschaftler befristet beschäftigt. Wie geht es weiter? Fragen an Andreas Keller

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellt am 21. Mai die Wissenschaftspolitik in einer Online-Konferenz auf den Prüfstand. Vorstandsmitglied Dr. Andreas Keller erklärt, was die Politik ändern soll.

Als „unverändert miserabel“ überschrieb die GEW die Situation der Nachwuchswissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Worauf basiert die Einschätzung?

Laut des aktuellen Bundesberichts Wissenschaftlicher Nachwuchs liegt der Befristungsanteil bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ohne Professur unter 45 Jahren bei 92 Prozent. Bei Postdocs beträgt die Laufzeit der Verträge im Schnitt 28, bei Promovierenden 22 Monate und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich nicht verbessert. Insgesamt ist kaum ein Fortschritt erkennbar.

Warum tun sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen so schwer damit, Dauerstellen zu schaffen?

Das ist auch für mich eher unverständlich, denn es gibt den Fachkräftemangel und die Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern in der Wirtschaft oder im Ausland. Allerdings ist es aus Arbeitgebersicht auch bequem, die Beschäftigten dauerhaft in der Probezeit zu haben und sie jederzeit wieder loswerden zu können. Man kann deshalb nicht mehr allein auf die Arbeitgeber setzen oder es mit Appellen versuchen. Es braucht verbindliche Vorgaben der Politik.

Wie sollten die aussehen?

Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) müssten beispielsweise Befristungen nur bei echter wissenschaftlicher Qualifizierung wie Promotion oder Drittmittelfinanzierung sowie in der Postdoc-Phase nur mit Tenure Track erlaubt sein und verbindliche Mindestlaufzeiten für Verträge vorgegeben werden. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz sollte die sachgrundlose Befristung gestrichen werden, die Hochschulen gern als Schlupfloch für befristete Verträge nutzen.

Die GEW fordert schon lange eine radikalere Reform des WissZeitVG. Warum kommt sie bei der Politik nicht durch?

Im Jahr 2016 gab es ja bereits eine erste WissZeitVG-Novelle, doch diese hat sich auf Laufzeiten und Befristung nur sehr begrenzt ausgewirkt, wie wir voriges Jahr in einer Studie gezeigt haben. Das Bundesforschungsministerium hatte daraufhin erklärt, auf Ergebnisse einer eigenen Evaluierung warten zu wollen. Die soll 2022 fertig werden. Das ist die Ausrede dafür, jetzt nicht tätig zu werden. Das Gesetz muss aber dringend auf den Prüfstand, so schnell wie möglich.

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