Meinungen
Ärger, Freude, Unverständnis: duz-Leserinnen und Leser sind meinungsstark. Die besten Briefe an die duz-Redaktion finden Sie auf dieser Seite. Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken.
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duz Magazin 04/12 vom 23. März 2012 , S. 24 f.
"Plakatives Negativurteil ist unpassend"
In seinem Beitrag macht Dr. Albert Kümmel-Schur gleich zu Beginn klar, dass er sich nur aus seiner Sicht als Geisteswissenschaftler äußert. Daher wundert es sehr, dass der Titel verallgemeinert und ohne Einschränkung von „Nachruf“ spricht. Im Internet steht sogar zusätzlich noch „Experiment gescheitert“. Aus der Einzelsicht des Autors (die zeigt, dass im persönlichen Karriere-Management bedauerlicherweise einiges schief gegangen ist) ein so plakatives Negativ-Urteil abzuleiten ist unpassend, bei seriöser journalistischer Betrachtung auch unzulässig.
Der Autor spricht von vier Universitäten, welche das Konzept „Junior-Professur“ umgesetzt haben. Auch hier zeigt sich für die Publikation in einem Organ wie der duz eine unzulässig eingeschränkte Sicht und daher Entstellung der tatsächlichen Lage. Die Technische Universität Kaiserslautern (wird nicht genannt, vielleicht weil Geisteswissenschaften hier nicht angesiedelt sind ?), gehört zum Beispiel zu den Universitäten, welche von Anfang an und bis heute mit überzeugendem Erfolg das Konzept „Juniorprofessor“ akzeptiert und umgesetzt haben.
Als Bericht über ein Einzelschicksal, welches zeigt, was (und wo) schief laufen kann, wäre der Artikel von Dr. Kümmel-Schur durchaus akzeptabel, vielleicht auch für die duz-Leserschaft von Interesse. Die gewählte Darstellung und vor allem die Überschrift leiten aus diesem Einzelschicksal jedoch unzulässig - journalistisch nicht seriös - ab, dass das Konzept Juniorprofessur bundesweit gescheitert sei. Diese Schlussfolgerung ist falsch.
duz Magazin 04/12 vom 23. März 2012 , S. 60 f.
"Studierende können auch anders"
So unterhaltsam der Beitrag von Philipp Maußhardt und so drollig die einzelnen Ideen der Studierenden zur Optimierung der Hochschulen auch sein mögen, Studierende können auch anders. Es ist natürlich abhängig von der Fragestellung. Zur Verbesserung ihrer eigenen Studienbedingungen wünschen sich Studierende mehr praktische Anleitung und Ausbildung, weniger überfüllte Lehrveranstaltungen, Erhöhung der Bafög-Sätze, Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen, vierjährige Bachelor-Studiengänge und bessere Betreuung durch die Lehrenden. Alle diese Wünsche werden jeweils von mindestens einem Drittel der Studierenden als sehr dringlich gewünscht.
Auch generelle Forderungen zur Weiterentwicklung der Hochschulen treffen auf starkes Interesse der Studierenden. Hier werden Praktikumspflicht, Ausbau der Hochschulen mit mehr Stellen und Studienplätzen, inhaltliche und didaktische Reformen, Kooperationen der Hochschulen mit der Wirtschaft sowie die Beteiligung der Studierenden an der Lehrplangestaltung angemahnt.
Diese dringlichen Wünsche und wichtigen Forderungen zur Optimierung von Studienbedingungen und Hochschulen äußern Studierende im Rahmen des deutschen Studierendensurveys, der alle drei Jahre - zuletzt im WS 2009/10 - die Studiensituation an den deutschen Hochschulen abfragt.
duz Magazin 10/11 vom 16. September 2011 , S. 64 f.
„Als Scharfrichter gewählt“
Den genannten Beitrag von Bernhard Horsthemke zur Begutachtung von Forschungsanträgen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) möchte ich mit eigener Erfahrung aus letzter Zeit, als Gutachter sowie als Antragsteller, ergänzen.
Ein Nachwuchswissenschaftler fragte mich unlängst um Rat und zeigte mir – nicht wissend, dass ich einer seiner Gutachter war – die Gutachten zu einem Antrag im DFG-Normalverfahren. Meines war uneingeschränkt positiv. Er wagte sich in einem molekularbiologischen Ansatz in das hochaktuelle Gebiet der Epigenetik, und zwar beim Einzeller Paramecium (einem nichtpathogenen engen Verwandten des Malaria-Erregers). Nach den genehmigten drei Jahren hatte er einen Verlängerungsantrag auszuarbeiten. Dazu hatte er seine kleine Arbeitsgruppe aufzubauen, Experimente zu machen, Publikationen einzureichen (deren Begutachtung meist drei Monate dauert, üblicherweise mit der Auflage zu Korrekturen und Ergänzungen, die weitere Zeit brauchen), um spätestens nach zweieinhalb Jahren den Fortsetzungsantrag einbringen zu können. Von der DFG wurde ihm mitgeteilt, ohne Publikationen gäbe es keine Verlängerung und die Publikationen müssten in Top-Journalen erscheinen. Also: Spitzenpublikation nach etwa eineinhalb Jahren Netto-Arbeitszeit. Er bekam schließlich nur eine Gnadenfrist von eineinhalb Jahren für sein Projekt und wird demnächst wohl seine Arbeit aufgeben müssen.
Der zweite Gutachter war wohl als Scharfrichter gewählt worden. Ich kann dessen Identität einigermaßen sicher erraten. Seine Einwände (die ich nicht nachvollziehen kann): Publikationen nicht gut genug (meine Einschätzung: wie soll das in so kurzer Zeit für ein Spitzenjournal funktionieren?), manches sei zu riskant (mein Urteil: innovativ), die Kooperationsabsprache mit einer sehr renommierten ausländischen Gruppe sei nicht detailliert genug (die Zusage zur Kooperation lag vor und diese selbst läuft gut) und das Forschungsumfeld an seiner Universität nicht ausreichend gut (mein Urteil: einerseits ein Affront, andererseits funktioniert ja die externe Kooperation). Aus Erfahrung unterstelle ich, dass hier eine innovative Entdeckung bewusst unterdrückt werden sollte und sich der Gutachter im Hinblick auf seine eigenen Anträge als kompetent und streng positionieren wollte. Beide Gutachten kamen vor den Fachausschuss, sozusagen das Obertribunal, der sich auf die Gutachten (besonders die negativen) verlässt und den Daumen hebt oder senkt. Dort wurde mein Gutachten als zu gutmütig beziehungsweise unkritisch abgetan. Da erinnere ich mich an die Erzählung eines heute sehr erfolgreichen Max-Planck-Institutsdirektors, der mir unlängst anvertraut hat, er wäre nicht hier, wenn in seiner Startphase ein Gutachter nicht auch einmal über die eine oder andere Schwäche im Antrag hinweggesehen hätte.
Ein wesentlicher Teil der Begutachtung wird heute den wissenschaftlichen Fachzeitschriften überlassen. Wie es dabei zugeht, habe ich kürzlich erlebt: Ohne inhaltliche Kritik wurde ein Artikel (der als sehr innovativ von den Gutachtern bewertet wurde) abgelehnt, weil sich nicht genügend viele Biologen dafür interessieren würden. Das Verkaufsargument der Verlage kann kein Kriterium wissenschaftlicher Qualität sein. Doch zeichnet sich ein Wandel ab, da man bei jedem DFG-Antrag jetzt eine Liste der besten Publikationen angeben muss. Damit verwirft die DFG ihre bisherigen Qualitätskriterien. Schlimmer wird es noch, wenn eine Universität ihre Mittel „nach Leistung“ vergibt, dafür keinen Kriterienkatalog vorlegt, jedoch offensichtlich auf erfolgreiche Anträge bei der DFG achtet. Damit werden Chancen für innovative Ansätze vergeben, die eine ausreichende Grundfinanzierung voraussetzen.
Gespräche mit weiteren Kollegen zeigen, wie Gutachter Antragsteller bevormunden und bis in die Anordnung von Experimenten hinein belehren. Die Kritik war im konkreten Fall vernichtend. Dabei wurde der im Antrag vorgeschlagene Ansatz bei einem internationalen Kongress von dem führenden Experten als Leitstern in einem sehr aktuellen (und praktisch relevanten Gebiet) gepriesen. Ist hier wieder ein Gutachter am Werk, der einem Antragsteller seine eigenen wenig innovativen Ideen aufdrängen will? Vielleicht ist ja gewünscht, dass Wissenschaftler mit dem Strom arbeiten sollen.
Nicht nur ich sehe jedenfalls eine Selektion der Gutachter nach der Vorgabe, dass sie möglichst viele negative Details aufspüren und damit Anträge ablehnen sollen. Die Sachbearbeiter der DFG brauchen erklärtermaßen solche Gutachten, weil die Mittel für die eingehenden Anträge im Normalverfahren nicht reichen. Dabei ist offensichtlich gewünscht, Antragsstellern möglichst zwei Schlingen um den Hals zu legen (falls eine reißen sollte). Wäre da nicht besser, man würde würfeln? Was will man entgegnen, wenn kritisiert wird, ein Teil des Antrages sei zu knapp (oder zu ausführlich), der Vorarbeiten seien zu wenige (oder zu viele, weil dann ohnehin schon vieles bekannt ist), oder etwas sei zu riskant (oder banal). Wo bleibt die Innovation, wenn das Ergebnis feststeht? Eine risikofreie, aber innovative Hypothese gibt es nicht.
Es heißt, die Mittel reichten nicht. Was mag der Grund sein? Ist es so, dass die Universitäten ihren Bonus lieber im Block, etwa für Sonderforschungsbereiche, einwerben wollen als in den kleinen Portionen der Normalverfahren, sodass für letztere zu wenig übrig bleibt? Ist wieder ein „Mainstream“ gefordert? Sollte man jungen Leuten raten, es erst gar nicht zu probieren? Soll man nur jenen die Chance geben, hinter denen ein potenter Apparat etwa eines Max-Planck-Instituts steht? Ich hatte als Gutachter nicht den Eindruck, dass Nachwuchswissenschaftler aus einem privilegierten Umfeld alles selbst ausgebrütet und formuliert hätten. Also nur Bundesliga, keine Regionalklassen mehr? Und diejenigen aus dem Nachwuchs, die etwas in der Wissenschaft erreichen wollen – ab ins Ausland?
Um Irrtümern vorzubeugen: Ich war und bin für Qualitätssicherung, aber sie muss gerecht, realitätsnah und nachvollziehbar sein. Gott sei Dank brauche ich kein neues Geld mehr von der DFG. Für das, was ich bekam, bin ich dankbar. Das betraf auch einmal ein Projekt, das ein Gutachtergremium abgelehnt hatte, für das ein anderes Gutachterteam aber seine Realisierung durchgesetzt hat. Meine Arbeit ist nun abgeschlossen und das offene Wort ist mein Beitrag zu der Ehrlichkeit in der Wissenschaft, welche die DFG so gern fordert
duz Magazin 08/11 vom 22. Juli 2011 , S. 16
Längst wach geküsst!
„Hochschulen, wacht auf!“ forderte Christof Anz im duz Magazin vom Juli 2011 und stellte fest, dass die deutschen Hochschulen die Thematik wissenschaftliche Weiterbildung seit Jahren vernachlässigen, obwohl Unternehmen seit langem deren Bedeutung für die Personal- und Fachkräfteentwicklung betonen. Immerhin billigte er einigen Hochschulen die Bereitschaft zu, für „Freitzeitwissenschaftler und Rentner“ zur Anhebung des allgemeinen Bildungsstands der Bevölkerung Angebote zu entwickeln, beklagte aber nach wie vor unzureichende Angebote für Berufstätige und meldete Zweifel an den angebotenen Themen und Methoden an. Anderen Hochschulen warf er vor, mit heißer Nadel gestrickte Managementkurse auf den Markt zu werfen mit dem Ziel, die gebeutelten Hochschulhaushalte zu sanieren. Anz, verantwortlich für die Bildungspolitik der BMW Group und Mitglied im Fachbeirat Bildungs- und Kompetenzmanagement der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW) in Berlin, einer „Privat-Public-Partnership“ der Freien Universität und der Klett-Gruppe, beklagte vor allem den Mangel an Angeboten im technischen Bereich und warnte die Hochschulen vor in Zukunft ausbleibenden Studierenden, wenn sie nicht endlich berufsbegleitende Angebote schaffen,
Aber befinden sich die deutschen Hochschulen, insbesondere die staatlichen, wirklich in einem Dornröschenschlaf oder sind sie nicht schon lange wach? Anlässlich des Bundeswettbewerbs „Offene Hochschule: Aufstieg durch Bildung“ bewarben sich 167 Hochschulen mit ihren Ideen zur Umsetzung von berufsbegleitenden Angeboten, von dualen Studiengängen und von Durchlässigkeit. Da gab es ja auch Fördermittel abzugreifen, wird Herr Anz vermutlich entgegnen, aber was sollen Hochschulen tun angesichts der Kürzung finanzieller Mittel, Überlast, doppelter Abiturjahrgänger und anderer Probleme?
Doch unabhängig davon: Auch ohne diesen Wettbewerb hat sich schon lange viel getan. Schon seit Anfang der 90er Jahre haben sich mehr als 20 Hochschulen zusammengeschlossen, um berufsbegleitende Fernstudienangebote zu entwickeln und anzubieten. Zunächst im Fernstudienverbund der Länder (FVL), seit 2003 im Hochschulverbund Distance Learning (HDL) werden zahlreiche Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen in verschiedensten Fachrichtungen, darunter Wirtschaftsingenieurwesen und Maschinenbau, angeboten.
Die Virtuelle Fachhochschule (VFH), ein Verbund von 10 Hochschulen, bietet ebenfalls berufsbegleitende Studienangebote sowohl für Menschen, die einen ersten Studienabschluss erwerben wollen als auch für solche, die sich nach einem akademischen Abschluss weiterbilden möchten. Auch hier können sich beispielsweise Wirtschaftsingenieure ausbilden lassen und Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren. Allein diese beiden Verbünde decken nördlich der Mainlinie weite Teile der Bundesrepublik mit ihren Angeboten ab und rund 10.000 Studierende bilden sich an ihren Mitgliedshochschulen per Fern- oder Online-Studium unter Nutzung innovativer Lehr- und Lernmethoden weiter. Unternehmen müssen diese Angebote für ihre Personalentwicklung nur nutzen. Weitere Beispiele für ähnliche Angebote lassen sich nennen: Die berufsbegleitenden Studiengänge der Fachhochschulen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland, die über die Zentralstelle für Fachhochschulen (ZFH) koordiniert werden oder diejenigen der Fachhochschulen des bevölkerungsstärksten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, vertreten über das Institut für Verbundstudien (IfV) mit Sitz in Hagen. Und auch die Universitäten stehen nicht so schlecht da, wie Herr Anz glaubt. Zentrale Einrichtungen, Stabsstellen oder Institute zur wissenschaftlichen Weiterbildung haben sie alle, Angebote gibt es reichlich und zwar insbesondere für Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen.
Was ist also das Problem? „Marktorientierte Weiterbildung“ ist das Anz’sche Zauberwort. Ein großes Ziel, denn was will „der Markt“? Die nachfrageorientiert agierenden Hochschulkämpfer an der Weiterbildungsfront erleben es regelmäßig: In zahllosen Gesprächen mit Unternehmensvertretern erhalten sie auf ihre Frage nach dem Bedarf im Unternehmen die Antwort: “Was haben Sie denn?“. Auch Personalchefs sind oftmals nicht in der Lage zu konkretisieren, wer die Zielgruppe im Unternehmen sein soll und was diese benötigt. Ist diese Hürde genommen, stellt sich die Frage nach der Finanzierung, denn aus Bedarf wird noch lange keine Nachfrage. Die Tatsache, dass wissenschaftliche Weiterbildung, die doch eine Kernaufgabe der Hochschule ist und das auch noch gesetzlich festgeschrieben, etwas kosten soll und das auf Vollkostenbasis, ist für viele Unternehmensvertreter schwer vorstellbar. Und auch die Teilnehmer in wissenschaftlichen Weiterbildungsveranstaltungen erleben es vielfach: Die Kosten hierfür müssen sie privat tragen.
Und schließlich, es gibt sie, die rechtlichen Restriktionen, die die Hochschulen mit den Unternehmen laut Anz gemeinsam angehen sollen. Vielfach bremsen sie die Hochschulen bereits im Vorfeld aus. Das beginnt bereits bei der Definition von Weiterbildung und der Problematik der Studiengebührenerhebung. Ist ein Studiengang für Berufstätige, der sich an Menschen mit beruflicher Ausbildung, aber ohne ersten Studienabschluss richtet nun ein grundständiger Studiengang oder darf er als Weiterbildungsstudiengang angeboten werden? Schließlich bilden sich die potenziellen Teilnehmer biografisch betrachtet weiter. In Ländern mit Studiengebührenverbot eine wichtige Frage und oft das Aus für berufsbegleitende Angebote. Denn der grundständige Studiengang darf hier nur gebührenfrei angeboten werden, also aus den Kapazitäten der Hochschule. Woher nehmen, wenn man die Präsenzlehre kaum gestemmt bekommt und für berufsbegleitende Formate zusätzliche Ressourcen benötigt? Ministeriumsvertreter verweisen hier gerne auf „die Wirtschaft“, doch ach: Sie hört die Rufe nicht!
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