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„Eine erhebliche Belastung“

Max-Planck-Präsident Martin Stratmann über den Fall Logothetis.

Gegen den Direktor des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik, Nikos Logothetis, wurde Strafbefehl erlassen. Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft hat ihm nun Tierversuche untersagt. Ihr Präsident Martin Stratmann verteidigt diese Entscheidung.

Herr Stratmann, Nikos Logothetis wirft der MPG vor, sie hätte nicht genug getan, um ihn nach der Veröffentlichung des Affen-Films im Fernsehen zu schützen. Wie sehen Sie das?

Uns ist bewusst, dass Wissenschaftler, die sich mit Tierversuchen befassen, besonderen Belastungen ausgesetzt sind, sie verdienen daher die volle Unterstützung der MPG. Es gab umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen für das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. So hat die MPG ihrem Direktor über Monate hinweg einen international erfahrenen und renommierten Krisenmanager an die Seite gestellt. Es gab personelle Unterstützung durch die Generalverwaltung, eine umfangreiche juristische Beratung sowie weitere personelle und auch finanzielle Maßnahmen. Wir haben beispielsweise veranlasst, weiteres Fachpersonal am Institut einzustellen. Dazu gehörten ein Tierhausleiter, eine Tierschutzbeauftragte und eine PR-Referentin. Die Versuche mit nicht­humanen Primaten schließlich ganz einzustellen und nur noch mit Nagetieren zu forschen, war eine Entscheidung von Herrn Logothetis, die er im April 2015 alleine getroffen hat. Diese haben wir sehr bedauert.

Warum sind denn Tierversuche mit nicht­humanen Primaten so wichtig?

Diese Forschung besitzt großes Potenzial für biomedizinische Ansätze. Die Impfstoffforschung und die Entwicklung neuer effektiver Antibiotika, beispielsweise gegen multiresistente Keime, werden auf moderne Primatenforschung und auf genetisch veränderte nicht­humane Primaten nicht verzichten können. Die Geschichte und der Erfolg der HIV-Forschung sind hier Lehrbuchbeispiele. Trotzdem ist die Forschung an nicht­humanen Primaten in Deutschland und Europa rückläufig, was vielleicht auch mit der kritischen Haltung der Bevölkerung zu tun hat. Außerhalb Europas hingegen nimmt diese Forschung zu. Vor allem in Japan und China wird bereits mit genetisch veränderten nicht­humanen Primaten gearbeitet. Und das natürlich auch aus der Einsicht heraus, dass Mäuse und Ratten für die Erforschung des Gehirns – vor allem höherer kognitiver Vorgänge sowie psychiatrischer Erkrankungen – nicht immer gute Modelle darstellen.

Logothetis sah sich von der MPG unter Druck gesetzt, die Leitung abzugeben oder zu gehen, um Schaden von der MPG abzuwenden. Was hätte die MPG besser machen können?

Sollten wir den Strafbefehl ignorieren? Noch nie wurden einem Max-Planck-Direktor über einen Strafbefehl schuldhafte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Das ist eine erhebliche Belastung für Herrn Logothetis, aber auch eine erhebliche Belastung für die MPG und alle diejenigen, die sich mit Tierversuchen befassen. Wir müssen nun – nach dem Einspruch von Herrn Logothetis – den Ausgang des Verfahrens erst mal abwarten, aber wir können nicht einfach so weitermachen, als gäbe es den Strafbefehl nicht. Tierversuche können in der Grundlagenforschung nur auf der Basis großen Vertrauens der Gesellschaft in die verantwortliche Organisation durchgeführt werden. Wir müssen daher sicherstellen, dass dieses Vertrauen in uns nie in Zweifel gezogen wird. Daher habe ich Herrn Logothetis im Oktober 2017 gebeten, freiwillig darauf zu verzichten, selbst Tierversuche durchzuführen und seine Aufsicht über die praktische Durchführung von Tierversuchen in seiner Abteilung ruhen zu lassen, bis über seinen Einspruch entschieden ist. Dies hätte Schaden von allen Beteiligten abgewendet. Leider hat sich Herr Logothetis dagegen entschieden. Der Verwaltungsrat hat deswegen beschlossen, für den Fall, dass tatsächlich ein Strafbefehl erlassen wird, die Leitungsfunktion von Herrn Logothetis zeitlich und inhaltlich begrenzt ruhen zu lassen.

Dadurch kann er nicht mehr forschen.

Nein, die MPG hat ihrem Direktor nicht die Möglichkeit genommen, wissenschaftlich zu arbeiten. Durch den Teilleitungsentzug wird Herrn Logothetis lediglich untersagt, eigene Tierversuchsanträge zu stellen und seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Tierversuchen anzuleiten. Er kann immer noch darüber entscheiden, ob und, wenn ja, welche Tierversuche in seiner Abteilung durchgeführt werden, und natürlich auch auf den inhaltlichen Rahmen gemäß seiner Funktion als Direktor Einfluss nehmen. Und selbstverständlich kann er auch weiterhin Daten auswerten und publizieren.

Die internationale Solidarität war und ist groß mit Logothetis. Wie groß ist der Image­schaden für die MPG?

Ich habe nur einige wenige Briefe bekommen, die fordern, unseren Entschluss zu revidieren. Ich habe vielmehr zahlreiche Gespräche mit Kollegen in der MPG und auch Wissenschaftlern der internationalen Community geführt, um die Situation zu erläutern und zu erklären, auf Basis welcher Erkenntnisse wir handeln. Selbstverständlich erwartet jeder, dass der Präsident der MPG hinter seinen Wissenschaftlern steht – insbesondere jenen, die Tierversuche durchführen. Das haben wir im Fall Nikos Logothetis auch über viele Jahre gemacht. Die meisten verstehen aber auch, dass Glaubwürdigkeit und Reputation der MPG auf dem Spiel stehen, wenn Anhaltspunkten für Fehlverhalten nicht konsequent nachgegangen wird. Und ein Strafbefehl ist ein solches Anzeichen, welches der Verwaltungsrat ernst nehmen muss, wenn er seiner Aufgabe als Aufsichtsorgan gerecht werden will.

Ist eine weitere Zusammenarbeit mit Logothetis noch denkbar?

Wir dürfen niemanden vorverurteilen, aber wir können ein mögliches Fehlverhalten natürlich auch nicht entschuldigen. Solange kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, gilt für Herrn Logothetis – wie in jedem anderen Fall auch – die Unschuldsvermutung. Und selbstverständlich hat Herr Logothetis weiterhin unsere Unterstützung. Wir investieren gerade eine nicht unerhebliche Summe in eine von ihm beantragte Baumaßnahme im Bereich der Nagetierhaltung.

Erschwert der Fall Logothetis nicht den MPG-Anspruch, internationale Top-Forscher zu begeistern?

Wir leben in einem rechtsstaatlichen, demokratischen System, das eine Wissenschaftsfreiheit und damit Offenheit garantiert – und Regeltreue ist natürlich die andere Seite davon –, ohne die erkenntnisorientierte, ergebnisoffene Grundlagenforschung nicht möglich ist. Diese Offenheit ist gegenwärtig für viele Wissenschaftler weltweit ein echter Anziehungspunkt. Deshalb mache ich mir da keine Sorgen. Aktuell stehen wir in Berufungsverhandlungen mit einem exzellenten Wissenschaftler aus dem Ausland. Meine Hoffnung ist, dass wir die Berufung noch in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können. Damit wird es auch neuen, frischen Wind am MPI in Tübingen geben.

Chronologie der Ereignisse

  • Der Fernsehsender RTL zeigt 2014 einen Beitrag zu Affenversuchen am Primatenlabor des Tübinger Max-Planck-Instituts (MPI) für biologische Kybernetik, gedreht von einem Tierschützer undercover. MPI-Direktor Nikos Logothetis sieht sich danach massiven Anfeindungen von Tierschützern ausgesetzt.
  • Im April 2017 stellt das MPI die Affenversuche ein.
  • Die Staatsanwaltschaft Tübingen beantragt im Februar 2018 Strafbefehl gegen Logothetis. Das Tübinger Amtsgericht erlässt Strafbefehl.
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