POLITIK & GESELLSCHAFT

FORSCHUNG & INNOVATION

STUDIUM & LEHRE

KOMMUNIKATION & TRANSPARENZ

ARBEIT & PSYCHOLOGIE

WISSENSCHAFT & MANAGEMENT

75 JAHRE DUZ

 Login

Die Vermessung der Wissenschaft

Er liefert den kleinsten gemeinsamen Nenner: Der sogenannte Kerndatensatz Forschung soll die Berichterstattung für Forschungseinrichtungen vereinfachen. Vor allem aber soll er einheitliche Daten liefern, um Vergleiche ziehen zu können. Der Wissenschaftsrat hatte ihn in Auftrag gegeben, Ende Juli wird er öffentlich vorgestellt.

Deutschland bekommt einen Kerndatensatz Forschung. Deutschland bekommt einen was? Einen Kerndatensatz Forschung, dessen Name im Prinzip beschreibt, was das ist: Ein Satz Daten, den künftig alle Hochschulen und außeruniversitären Forschungsorganisationen einheitlich erheben – und, auf Anfrage natürlich, zur Verfügung stellen – sollen. Daten darüber, welche Menschen, ab dem Doktorandenstatus aufwärts, bei ihnen zu welchen Bedingungen beschäftigt sind; darüber, woher sie ihre Mittel beziehen und wofür diese eingesetzt werden. Und, dazu dürften wohl die meisten Debatten ins Haus stehen: darüber, welcherlei Output ihre Arbeit generiert, in Form von Patenten, Lizenzen oder Publikationen. Zum inhaltlichen kommt ein technischer Teil. Die Daten sollen in einem kompatiblen und dauerhaften Format gespeichert werden, einem sogenannten Forschungsinformationssystem (siehe S. 30, duz MAGAZIN 08/2015).

Kommentieren erwünscht

Erarbeitet wurde der Kerndatensatz, der Ende Juli in Berlin zur Diskussion gestellt wird, binnen zwei Jahren von dem in Berlin ansässigen Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung (IFQ), dem Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik in St. Augustin und einer Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats. Dieser hat den Prozess zudem mit einem Beirat begleitet. Beiratsvorsitzende ist die Karlsruher Professorin für Biologie, Dr. Doris Wedlich. Wer die anderen Mitglieder sind, würde man gern erfahren – erfährt es aber nicht. „Wir geben grundsätzlich nicht bekannt, wer in unseren Arbeitsgruppen sitzt“, erklärt der Leiter der Abteilung Forschung im Wissenschaftsrat, Dr. Rainer Lange. Auch zum Thema Datenschutz heißt es lediglich, eine „Juristin mit Datenschutz-Expertise“ sei Mitglied.

Öffentlich, wenn auch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, ist der Kerndatensatz seit Anfang Juni. Unter http://kdsf.fit.fraunhofer.de/beta steht die komplette Betaversion nebst Möglichkeit der Kommentierung und Rückmeldung zu jedem einzelnen Kerndatum wie auch dem Gesamtwerk online. Ein Blick darauf macht mehreres deutlich: Das meiste, was erfasst werden soll, haben die Universitäten längst gesammelt.

Manches aber stellt sich bisher auch in hochschulpolitischen Debatten als Herausforderung dar. So kennen viele Universitäten beispielsweise die Zahl ihrer Lehrbeauftragten nicht. Auch Promovierende werden häufig nicht gezählt. Und in anderen Fällen wiederum ist unklar, nach welchen Kriterien Daten erhoben werden. Der Kerndatensatz Forschung soll demnach vor allem eines: für einheitliche Angaben sorgen. „Um Dinge vergleichen zu können, müssen alle Universitäten und Foschungsorganisationen die gleichen Fragen stellen und mit dem, wonach sie fragen, das gleiche meinen“, erläutert Prof. Dr. Stefan Hornbostel, Leiter des IFQ. „Wir haben dafür gesorgt, dass es diese Vergleichbarkeit künftig gibt.“ Sofern sich die Einrichtungen überhaupt vergleichen lassen – was Prof. Dr. Martin Stratmann, Chef der Max-Planck-Gesellschaft, aufgrund unterschiedlicher Ausrichtungen beispielsweise außeruniversitärer Forschungseinrichtungen nicht für sinnvoll hält (siehe Interview).

Kerndaten in fünf Kategorien

Gesammelt werden sollen Kerndaten zunächst in fünf Kategorien: Beschäftigte, Nachwuchsförderung, Drittmittel/Finanzen, Patente, Publikationen (siehe S. 28, duz MAGAZIN 08/2015). Letztere finden sich in erstaunlicher Vielzahl; zu den klassischen Veröffentlichungen gesellen sich Konferenzposter, bewegte Bilder, Nennung in Massenmedien und vieles mehr. „Es gibt Disziplinen, in denen weder Patente noch klassische Publikationen eine große Rolle spielen“, erklärt Beiratsvorsitzende Doris Wedlich, „das haben wir berücksichtigt.“ Mit der Betonung der Publikationen insgesamt, fügt Stefan Hornbostel hinzu, sei vor allem eine „Transferebene“ für Geistes- und Sozialwissenschaftler entstanden, die mit Patenten naturgemäß nicht punkten könnten. Doch irgendwie soll die Forschungsleistung ja bewertet werden.

Mit dem Kerndatensatz wird eine Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2013 umgesetzt – seine Vorgeschichte ist allerdings weit länger. Bereits 2004 riet das höchste wissenschaftspolitische Beratungsgremium von Bund und Ländern im Angesicht der immer zahlloseren Universitäts-Rankings, zu „erproben und konkretisieren“, wie Forschung „geratet“ werden könne. Das Ziel sollte ein internationales Benchmarking sein, das der zunehmenden Internationalisierung von Forschungsfinanzierung und -wertung gerecht werde.
Es folgten Pilot-Ratings in den Fächern Chemie und Soziologie und der Plan, als nächstes eine Geisteswissenschaft zu bewerten. Vielleicht auch, weil Protest gewiss war, legte der Wissenschaftsrat 2010 erst einmal Empfehlungen zur Forschungsbewertung in den Geisteswissenschaften vor. Darin heißt es – und es klingt beinahe süffisant –, Forschungsrating sei eine „Herausforderung“; es biete aber auch die „Chance zur Selbstreflexion“.

Je weiter sich das Rad der Zeit drehte, desto mehr hielt die Abfrage von Daten und Leistungen – aber auch der Glaube, letztere messen zu können und zu müssen – Einzug in den Wissenschaftsbetrieb. Zu Rankings von Instituten und Universitäten kam die leistungsorientierte Mittelvergabe an Institutionen und später jene im Rahmen der W-Besoldung hinzu. Exzellenzinitiative und immer mehr Drittmittelabhängigkeit taten ihr Übriges. Und auch die Hochschulpolitik und mit ihr die Gesellschaft, wollten immer häufiger belastbare Fakten: Wie viele Frauen beschäftigt ihr in welcher Personalgruppe? Welche Perspektiven hat der wissenschaftliche Nachwuchs? Wie viele Bachelor machen den Master? Auch das Statistische Bundesamt verlangt regelmäßig Daten von den Hochschulen. Nun soll nach der Sommerpause der Entwurf eines neuen Hochschulstatistikgesetzes vorliegen (siehe Infokasten). In Bezug auf einheitliche Zahlen zu Promovierenden beispielsweise träfen sich das Gesetz und der Kerndatensatz Forschung.

Gefragt wurde bei Universitäten wie Instituten von verschiedenen Seiten nicht selten nach dem „beinahe Gleichen“ – jedoch mit dem Resultat, dass die Daten noch einmal, nur ein bisschen anders, zusammengestellt werden mussten. Zudem tauchte in den Pilotversuchen zu Forschungsratings, aber auch in den statistischen Ämtern und Ministerien und bei Bildungsforschern, immer wieder ein Problem auf: Daten nützen nur etwas, wenn sie vergleichbar sind – wenn die eine Uni eingenommene und die andere verausgabte Drittmittel, die eine angemeldete und die andere erteilte Patente meldet, sind die Zahlen nahezu wertlos.

Datenschutz ist Baustelle

Mit Forschungsdaten verhält es sich ebenso: Daten, die einmal erhoben wurden, könnten – wenn sie nicht patientenbezogen sind – ja im Prinzip für ein anderes Forschungsprojekt noch einmal verwendet werden, vorausgesetzt, das Urheberrecht wird kenntlich gemacht. Doch auch sie sind wertlos, wenn man nicht Metadaten kennt: Mit welchem Gerät wurde zu welcher Tageszeit gemessen? Wie groß ist die Fehlermarge? Im Jahr 2011 riet der Wissenschaftsrat deshalb „dringend“ zur „Verbesserung und Effizienzsteigerung der Dokumentation von Forschungsleistungen“ – bei gleichzeitiger „Verminderung des Aufwandes“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) machte sich unterdessen an eine nationale Roadmap zu Forschungsinfrastrukturen – nicht zuletzt getrieben von der europäischen Kommission. Diese hatte zu Beginn des Jahrtausends das European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI) damit beauftragt, selbige in den Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Neun Forschungsinfrastrukturvorhaben aus Natur und Technik, Umwelt und Biowissenschaften wurden 2013 durch einen – ebenfalls vom Wissenschaftsrat beauftragten Ausschuss – „wissenschaftsgeleitet bewertet“. Als offene Flanke stellten sich außer dem Datenmanagement auch die technischen Voraussetzungen heraus: So können Forscher auf Daten nur zugreifen, wenn diese anwendungsoffen und dauerhaft archiviert werden. Am Ende stand die Forderung nach einer „breiten und öffentlichen Zugänglichkeit“ steuerfinanzierter Daten bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte dessen, der sie gesammelt hat, sowie unter Beachtung des Datenschutzes.

All das floss in die Empfehlungen des Wissenschaftrates ein, die dann wiederum die Gründung des Beirats und den Auftrag an IFQ und Fraunhofer-Institut nach sich zogen. Glaubt man den Verantwortlichen, soll mit ihm vor allem Zeit gespart werden. Wenn einmal ein Set an Daten definiert sei, das die wesentlichen Informationsinteressen abdecke, sei der spätere Aufwand überschaubar. So lautet das Argument: „Wir haben uns sehr überwiegend an bestehenden Berichtspflichten orientiert“, erklärt Wedlich. IFQ-Chef Hornbostel hat zudem die Hoffnung, dass aufgrund des Kerndatensatzes Forschung Rankings von Universitäten und Instituten einfacher und besser werden. Dass diese verglichen und in Listen von Top bis Flop dargestellt werden, ist nach Ansicht Hornbostels ohnehin so: „Rankings gibt es und wird es weiterhin geben – mit oder ohne Kooperation der Universitäten.“

Die im Kerndatensatz Forschung erhobenen Zahlen sollen bei den Unis bleiben; einen Gesamtserver voller Kerndaten soll es nicht geben. Damit, sagt Hornbostel, erkläre sich auch, dass in drei von der duz angefragten Datenschutzbehörden niemand je vom Kerndatensatz gehört habe. Hornbostel: „Auch die Datenhoheit bleibt bei der Einrichtung.“

Tatsächlich aber verzeichnet die Betaversion an mehreren Stellen bereits nach kurzer Zugriffzeit die Anmerkung: datenschutzrechtlich problematisch – nämlich überall dort, wo Namen von Forschern genannt werden, beispielsweise als Projekt- oder Forschungsleiter (siehe S. 29, duz MAGAZIN 08/2015).
Am 27. Juli 2015 soll der Kerndatensatz bei einem Symposium in Berlin vor Experten aus Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstituten zur Diskussion gestellt werden. Nach der Herbstsitzung des Wissenschaftsrats soll dann eine Version 1.0 in die Pilotphase gehen. 

Hochschulstatistikgesetz neu schreiben

Vorgeschichte
Auch in der Lehre weisen Bildungsforscher wie -politiker seit Jahren auf statistische Lücken hin: Es fehlen beispielsweise Zahlen dazu, wie viele Studienabbrecher es gibt oder wie es um Bildungsbeteiligung und -erfolg von Studierenden nichtdeutscher Herkunft bestellt ist. Der beim Statistischen Bundesamt angesiedelte Ausschuss für Hochschulstatistik forderte 2013 eine verbesserte Datengrundlage.

Identifikationsnummer
Zur verlässlichen Zählung der Studienabbrecher könnten Studierende zudem mit einer Identifikationsnummer (ID) versehen werden. So würde eine Studienverlaufsstatistik entstehen, mit deren Hilfe beispielsweise echte Abbrecher von Fach- oder Uniwechslern unterschieden werden können. Auch wenn die ID im Laufe des Verfahrens soweit anonymisiert werden soll, dass eine Rückverfolgung ausgeschlossen ist, sprachen bisher immer wieder datenschutzrechtliche Bedenken gegen ihre Einführung.

Gesetzentwurf
Nach der Sommerpause soll der Entwurf eines neuen Hochschulstatistikgesetzes vorliegen. Bringen könnte er vor allem folgende Änderungen: Regelungen zur Erfassung von Promovierenden – da träfen sich Kerndatensatz Forschung und Hochschulstatistikgesetz –, Regeln zu sozialer Herkunft und Migrationshintergrund von Studierenden sowie zur Auslandsmobilität.

Internet
www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/505_HStatG.pdf?__blob=publicationFile

Glossar

Kerndatum repräsentiert eine einzelne Klasse von Informationen über Forschungsaktivitäten; es kann entweder individualisierte Informationen enthalten (Preisträger, Autor) oder aggregierte (Anzahl wissenschaftliche Mitarbeiter).

Kerndatensatz eines Faches ist die Gesamtheit aller Kerndaten des Faches.

Forschungsinformationssystem verbindet eine Vielzahl von Datenquellen zu Forschungsaktivitäten und Kontextinformationen und stellt eine Schnittstelle für standardisierte Abfragen zur Verfügung.

Quelle: Empfehlungen zu einem Kerndatensatz Forschung; Wissenschaftsrat Drs 2855-13; 2013

Diese Cookie-Richtlinie wurde erstellt und aktualisiert von der Firma CookieFirst.com.

Login

Der Beitragsinhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.
Bitte loggen Sie sich ein:
 

Logout

Möchten Sie sich abmelden?

Abo nicht ausreichend

Ihr Abonnement berechtigt Sie nur zum Aufrufen der folgenden Produkt-Inhalte: