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Keine Preis-Treiberei mehr

Auszeichnungen gehören zur Wissenschaft wie die Butter zum Brot. Doch gleichzeitig ist das System der Preisverteilung von Grund auf ungerecht und gehört ein für alle Mal abgeschafft. Das zeigt die Verleihung der Nobelpreise jetzt wieder in aller Deutlichkeit, meint unser Autor.

Wenn in einigen Tagen die Nobelpreise vergeben werden, gibt es für Juristen wieder einmal nichts zu lachen. Der Rechtsweg ist, darin unterscheidet sich der berühmteste aller Wissenschaftspreise in nichts von anderen Auszeichnungen, ausgeschlossen. Ein eingeklagter Preis wäre ohnehin nicht mehr wert als eine eingeklagte Ehe. Die Unterlegenen mögen die Ungerechtigkeiten der Vergabe anprangern, die Anhänger der Ausgeschlossenen mögen lautstark die Berücksichtigung im nächsten Jahr einfordern – aber aus all der Aufregung juristischen Honig zu saugen und das Wehgeschrei der Verlierer gerichtsförmig zu veredeln, ist trotzdem unmöglich. Wissenschaftspreise werden grundsätzlich im rechtsfreien Raum vergeben, juristischer Beistand scheitert gewissermaßen an der Natur der Sache.

Die Existenz des Nobelpreises an sich enthält eine Geringschätzung rechtswissenschaftlicher Arbeit.

Sofern es dabei nur um den anwaltlichen Broterwerb ginge, ließe sich damit gut leben. Aber hinter der rechtlichen Abstinenz des Preiswesens im Allgemeinen und des Nobelpreises im Besonderen verbirgt sich eine schwere ideelle Kränkung: Die Existenz des Nobelpreises an sich enthält eine Geringschätzung, geradezu eine Schmähung rechtswissenschaftlicher Arbeit, die jeden braven Rechtsarbeiter erbittern muss. Einen Nobelpreis für Juristen gibt es nicht.

Das hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Die vordergründige liegt in der Person des Stifters selbst. Alfred Nobel hasste wenig so sehr wie Juristen, empfand ihnen gegenüber „tiefen Ekel“ und resümierte angewidert: „Die beste Entschuldigung für Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist.“ Ein Nobelpreis für Juristen? Ausgeschlossen! Stattdessen eben Physik, Chemie, Medizin, Literatur und Völkerverständigung. Freilich wird bis heute genüsslich darauf hingewiesen, wie stark Nobel bei dieser Entscheidung von persönlicher Kränkung irregeleitet gewesen sein muss. Der Pulverfabrikant war jahrelang in Patentstreitigkeiten verwickelt und hatte sie schließlich in allen Instanzen verloren. Dass der große Wohltäter danach für das Recht und seine Anwender nicht mehr viel übrig hatte, darf der Jurist getrost als menschliche Schwäche verbuchen und einen hoffnungsfrohen Gedanken darauf verwenden, ob es vielleicht einen Nobelpreis für ihn gäbe, sofern nur der Stifter seine Prozesse gewonnen hätte – eine Überlegung, die durch den Aufschwung der übrigen Sozialwissenschaften seit Nobels Tod an Plausibilität gewinnt. Sogar den Wirtschaftswissenschaften winkt mittlerweile ein Nobelpreis. Warum nicht auch den Rechtswissenschaften?

Aber die Hoffnung trügt, Nobels Animositäten sind nicht mehr als eine bequeme Ausrede. Nicht nur, dass es an einer Institution fehlt, die einen derartigen Preis stiften könnte – der für Wirtschaftswissenschaften wurde erst 1968 von der schwedischen Reichsbank ins Leben gerufen. Eine ähnlich finanzstarke Juristenvereinigung gibt es jedoch nicht, und eine sonstige Einrichtung, die rechtswissenschaftlichen Leistungen millionenschwere Anerkennung entgegenbrächte, hat sich bisher noch nicht gefunden. Viel schwerer wiegt jedoch ein anderes, und das ist die zweite, gewissermaßen unhintergehbare Ursache für das Fehlen eines juristischen Nobelpreises: Recht ist, man kann es drehen und wenden, wie man will, keine Wissenschaft.

Juristen machen zwar bis heute Gegenteiliges geltend. Aber es bedarf keines besonderen Scharfsinnes, um entrüstete Forderungen danach als einfältig zurückzuweisen. Die Erarbeitung eines Regelsystems ist nun einmal nicht genauso hoch zu schätzen wie die Hervorbringung einer ökonomischen Grundregel oder eines Naturgesetzes. Regelsysteme treten im modernen Staat bekanntermaßen als Gesetze ins Leben. Reine, indifferente, politikfreie Gesetze gibt jedoch es nicht. Wer sie mit einem Nobelpreis ehren möchte, könnte ihn auch gleich für die CDU, den BDI oder ver.di verlangen. Und selbst wenn sich das Regelsystem in einem Jahrhundertwerk wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 niederschlägt – wer sollte dafür einen Preis bekommen? Bernhard Windscheid, der geistige Vater, der bei Inkrafttreten schon acht Jahre tot war? Die zweite Kommission, die seine Arbeit fortgesetzt hat? Der Reichstag? Wilhelm II.?

Nein, praktische Rechtsarbeit ist keine Wissenschaft und kann sich deshalb auch keine Hoffnung auf Wissenschaftspreise machen. Rechtswissenschaft findet nur dort statt, wo jenseits der vergänglichen Gebote des Tagesgeschäfts über Recht und Gesellschaft nachgedacht wird: in der Rechtsgeschichte, der Rechtsphilosophie oder der Rechtssoziologie etwa. Dort wird grundsätzlich satisfaktionsfähig gearbeitet. Aber selbst hier steht als Auffangnobelpreis nur der für Literatur in Aussicht. Dem juristischen Normaldenker, wissenschaftlich unbefleckt und literarisch unbedarft, muss die Krone der Preisschöpfung daher notgedrungen verwehrt bleiben, mag er auch noch so begabt Regelsysteme ersinnen oder Urteile begründen. Eine schreiende Ungerechtigkeit. Der Jurist Dietmar von der Pfordten hat deshalb einmal eine „globale Zweiklassengesellschaft“ angeprangert, die der Nobelpreis schaffe, und vehement gefordert, diese „nicht mehr zu rechtfertigende Diskriminierung“ durch die Einführung neuer Nobelpreise zu beenden. Mehr Preisgerechtigkeit durch noch mehr Preise

Aber wer sich für eine solche Preistreiberei einsetzt, hat das Wesen wissenschaftlicher Auszeichnungen missverstanden. Ungerechtigkeit ist ihnen immanent. Die Logik ihrer Zuteilung verlangt es, dass nur ausnahmsweise die Richtigen und fast immer die Falschen geehrt werden. Ein Preis erhöht, das weiß man, nicht nur den Preisträger, sondern auch und nicht zuletzt den Preisverleiher. Je bedeutender der Sieger, desto wichtiger die Auszeichnung. Wer eine Ehrung zu vergeben hat, verfolgt deshalb zugleich das Ziel, einen Preisträger zu finden, dessen Reputation schon unzweifelhaft feststeht. Dafür aber gibt es nur ein zuverlässiges Kriterium: die Zahl von Trophäen, die der Kandidat bereits erhalten hat. Hans Magnus Enzensberger, der sich diesem Phänomen unter dem Titel „Preissturz“ vor einigen Jahren angenähert hat, kam deshalb zum Schluss, es erhielten vor allem diejenigen Preise, die sie nicht mehr nötig hätten, wohingegen Außenseiter und Neulinge meist unberücksichtigt blieben: „Das Gebot der Repräsentation behält in aller Regel die Oberhand.“ Anders gesagt: Wer einen Preis bekommt, bekommt über kurz oder lang alle anderen auch. Das System erhält sich selbst – und das nicht schlecht. Wikipedia listet – wenn auch recht pauschal – gut 500 Auszeichnungen, Medaillen und Preise auf, die sich Wissenschaftler international verdienen können. Wer möchte da an rationale und transparente Vergabekriterien, geschweige denn an Gerechtigkeit glauben?

Der Nobelpreis lässt sich deshalb auch als Pars pro Toto einer wissenschaftlichen Preiskultur begreifen, die von der eigenen Disziplin, Wissenschaft hin oder her, am besten fernzuhalten ist. Man müsste im Grunde froh sein um jede Auszeichnung, die nicht verliehen wird; echte Preisgerechtigkeit wird es erst geben, wenn vollständige Preisfreiheit erreicht ist. Bis dahin ist es zwar noch ein langer Weg, aber verschiedene Sofortmaßnahmen könnten schon jetzt ergriffen werden: Zunächst wäre die üblich gewordene Rubrik „Auszeichnungen und Stipendien“ im Lebenslauf ersatzlos zu streichen. Sodann wäre jeder Preisverzicht besonders zu belobigen, etwa mit einem Publikationsgutschein für ein Peer-Review-Journal, im Wiederholungsfalle für ein englischsprachiges. Sodann ließe sich über eine öffentlichkeitswirksame Auszeichnung für den größten Fehlgriff bei einer Preisvergabe nachdenken. Bis es so weit ist, könnte man jedenfalls auch als Jurist die Bekanntgabe der Nobelpreise mit Gelassenheit verfolgen: Glücklich, dass kein Fachvertreter die gemütliche Egalität der eigenen Reihen durchbrechen kann, voller Schadenfreude über den Preisneid in den übrigen Disziplinen, und schließlich zutiefst dankbar dafür, dass kein Gericht dieser Welt dazu berufen ist, die Entscheidung eines wissenschaftlichen Preiskomitees zu überprüfen.

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