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Chancengleichheit bei der Promotion

Fachhochschul-Absolventen haben auf dem Weg zum Doktorhut mehr Hürden zu überwinden als Bewerber mit Uniabschluss. Wie lässt sich Chancengleichheit erzielen? Die Rektorin der Leipziger Hochschule für Technik und Wirtschaft schlägt eine Akkreditierung von Fachhochschul-Professoren in Promotionsverfahren vor.

Ursprünglich waren die Rollen von Universitäten und Fachhochschulen (FHs) klar definiert. Die einen hatten den gesetzlichen Auftrag zu Forschung und Lehre, die anderen zu anwendungsbezogener Lehre. So erklärte sich der im Vergleich zu den Universitäten doppelte Lehrumfang für Professoren an den Fachhochschulen. Mittlerweile schreiben alle Hochschulgesetze auch für Fachhochschulen einen gesetzlichen Auftrag zu anwendungsbezogener Forschung und Lehre fest.
Gleiche Pflichten für Universitäten und Fachhochschulen, aber keine gleichen Rechte? Selbstständige Promotionsvorhaben an Fachhochschulen sind bisher nicht vorgesehen. Für die universitären Promotionen sind FH-Master-Absolventen mittlerweile gleichgestellt, eine Mitwirkung von Fachhochschul-Professoren erfolgt gegebenenfalls im sogenannten kooperativen Promotionsverfahren. Das ist ein erster Schritt, aber für die meisten Professoren an Fachhochschulen keine zufriedenstellende Lösung.

Mit der Bologna-Reform haben sich Universitäten und Fachhochschulen einander angeglichen. Ihre Bachelor- und Master-Abschlüsse gelten als gleichwertig, die Durchlässigkeit der Studierenden ist – zumindest theoretisch – gegeben. Auch Fachhochschulen sind mittlerweile forschungsstark und haben längst ein neues Selbstverständnis entwickelt, das schon die Bezeichnungen verdeutlichen. So heißen sie Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) wie die HAW Hamburg oder sogar Technische Hochschule (TH) wie die TH Mittelhessen. Ihre Absolventen sind in der Wirtschaft gut nachgefragt, und sie beherrschen die Kooperation mit der mittelständischen Wirtschaft häufig besser als die Universitäten.

Seit vielen Jahren bemühen sich die HAWs um das Promotionsrecht. Die Argumente sind vielfältig. Immer mehr HAW-Professoren forschen auf anerkannt hohem Niveau – trotz hoher Lehrbelastung und fehlendem akademischem Mittelbau. An Fachhochschulen wie Universitäten führen zahlreiche Verbundprojekte mit (regionalen) Unternehmen zu längerfristigen Forschungskooperationen. Und an beiden Hochschultypen zeigt sich, dass die sechs Monate der Master-Arbeit für eine tiefgreifende Forschung nicht ausreichen. Eine in der Regel drei- bis vierjährige Promotionszeit ist hierfür das Mittel der Wahl, jedoch finden HAW-Doktoranden eine promovierende Fakultät oft leichter im Ausland als an Universitäten in ihrer Region.

Wegen der besseren Promotionsperspektiven wechseln zahlreiche HAW-Spitzenabsolventen deshalb bereits zum Master-Studium an die Uni. Ideologiefrei formuliert: Wie kann man sicherstellen, dass Spitzenabsolventen der HAWs bei forschungsstarken HAW-Professoren barrierefrei promovieren können? Zu betonen ist: Kaum einem der Befürworter geht es um ein flächendeckendes Promotionsrecht an HAWs. Es geht um eine kleine Auslese, um die forschungsaktivsten Professoren und begabtesten Studenten. Kein Grund für die Universitäten, eine Massenbewegung zu befürchten. Nimmt das den Wind aus den Segeln?

Die jüngste Erhebung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2008 zählte immerhin 570 abgeschlossene Promotionen von Fachhochschulabsolventen. Seitdem ist viel passiert. 2011 gab es allein in Sachsen 265 laufende kooperative Promotionsverfahren. Gemessen an den rund 5800 Doktoranden an der Universität Leipzig und den etwa 5100 Doktoranden an der Technischen Universität Dresden relativieren sich diese Zahlen jedoch.

„Positive Erfahrungen gibt es am ehesten, wenn die Chemie zwischen den Professoren stimmt.“

Schnell kochen die Emotionen hoch, wenn Erfahrungen zum kooperativen Promotionsverfahren ausgetauscht werden: Fachhochschulabsolventen werden bisweilen von den Promotionsausschüssen herausgeprüft oder mit diversen Extraauflagen belegt. Von Fakultät zu Fakultät variieren die Erfahrungen; die Hürden und Barrieren für Fachhochschul-Absolventen sind zahlreich, universitäre Maßnahmen gegen die FH-Doktoranden teilweise erfindungsreich. Positive Erfahrungen gibt es am ehesten, wenn die Chemie zwischen den jeweils betreuenden Fachhochschul- und Uni-Kollegen stimmt und sich über Jahre ein persönliches Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Aber: Wissenschaft kann nicht davon abhängen, dass die Kooperation im Einzelfall gelingt. Wir brauchen allgemeinverbindliche Verfahren und Strukturen.

„Wissenschaft kann nicht davon abhängen, dass die Kooperation im Einzelfall gelingt.“

Die Gegner der geforderten Gleichberechtigung der Fachhochschulen in Promotionsverfahren finden sich nicht nur an Universitäten, sondern auch in Wissenschaftsbehörden, der Politik und den Akademien. So verteidigte Professor Dr. Pirmin Stekeler-Weithofer, Präsident der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, erst kürzlich wieder das alleinige Promotionsrecht der Universitäten mit dem Verweis auf die nötige Qualitätssicherung. Sie setze gewisse Strukturen voraus, die den Fachhochschulen fehlen. Auch verfügten die Fachhochschulen nicht über die notwendigen Rahmenbedingungen. Die Gefahr, dass das Niveau der Promotionen weiter beeinträchtigt werde, sei zu groß. Institutionell müsse das Promotionsrecht daher bei den Universitäten verankert bleiben.

Wie kann es konkret weitergehen? Ein universelles Promotionsrecht für FHs fordern lediglich einige Dogmatiker. Erstrebenswert bleibt hingegen ein partielles Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche. Dies impliziert allerdings ein konkretes qualitätssicherndes Verfahren, nach dem das Promotionsrecht zu verleihen ist. Nutzbar hierfür könnten die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen vom Juli 2009 sein (www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/9279-09.pdf).

Nach dem sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz sind HAW- und Uni-Absolventen im Promotionsvorhaben seit diesem Jahr gleichgestellt. HAW-Professoren dürfen Erstgutachter sein, der Zweitgutachter muss dann ein Uni-Professor sein. Ein Eignungsfeststellungsverfahren speziell für HAW-Absolventen darf es nicht mehr geben, Uni- und HAW-Absolventen sind gleich zu behandeln. Sinnvoll für eine gesichert barrierefreie Gleichbehandlung erscheint mir folgender Weg: Ein HAW-Professor lässt sich nach einem definierten Verfahren vom Uni-Fakultätsrat akkreditieren und kann dann wie ein gleichberechtigtes Mitglied der Fakultät sein Verfahren vor dem Promotionsausschuss vertreten (siehe Abbildung oben). Zwangsläufig könnte ein HAW-Professor sogar Mitglied des Ausschusses sein.

Als mögliche Kriterien für eine Akkreditierung wären eine Habilitation, gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit und/oder der Nachweis mehrerer erfolgreich betreuter Promotionsverfahren denkbar. Details könnten in der Promotionsordnung geregelt werden. Dies wäre noch kein Promotionsrecht für ganze Bereiche einer Fachhochschule, sondern ein auf Personen bezogenes individuelles Promotionsrecht.
Unterstellt, die Umsetzung gelänge barrierefrei, profitierten so auch HAW-Professoren von dem traditionsreichen Ruf einer Universität. Nicht zuletzt würde der Erfolg eines solchen Ansatzes das Drängen nach einem eigenständigen Promotionsrecht für Fachhochschulen obsolet werden lassen. Die Universitäten könnten dies als Chance betrachten. Für Sachsen werde ich diese Idee mit Universitätsrektoren, Wissenschaftlern, dem Wissenschaftsministerium und Politikern diskutieren.

Ein Bonmot zum Schluss: Ende des 19. Jahrhunderts kämpften die Technischen Hochschulen um das Promotionsrecht für Ingenieure. Ein jahrelanger Kampf gegen die Widerstände der Universitäten, die der Ingenieurwissenschaft die Wissenschaftlichkeit absprachen. 1899 erhielt die Technische Hochschule Preußen das Recht, den Dr.-Ing. zu verleihen. Allerdings durfte der Grad nur in der deutschen Schreibweise mit Bindestrich und nicht mit dem lateinischen Dr. rerum technicarium geführt werden. Das gilt bis heute. Die Universitäten wollten so den Doktor zweiter Klasse sichtbar machen. Nun ist es der Wissenschaftsrat, geführt von einem Dr.-Ing., der das Promotionsrecht für Fachhochschulen verhindert.

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