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Boni für die Spitzenleute

Wer die besten Forscher holen und halten will, braucht attraktive Angebote. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz eröffnet den außeruniversitären Forschungseinrichtungen jetzt neue Wege.

Wenn die Max-Planck-Gesellschaft Berufungsverhandlungen mit Spitzenforschern aus den USA oder der Schweiz führt, geht es immer häufiger um Jahresgehälter rund um die 200 000 Euro. Die kann die Forschungseinrichtung aber nicht zahlen. Denn auch mit Zulagen und beantragter Sondergenehmigung des Ministeriums, sagt Generalsekretär Dr. Ludwig Kronthaler, sei bei 150.000 Euro das Ende der Fahnenstange erreicht. „Ich erlebe es deshalb drei- bis viermal im Jahr, dass wir auch unter Ausschöpfung all unserer Möglichkeiten Forscher nicht gewinnen können.“ Bei anderen Spitzenkräften sei das Problem ähnlich, etwa bei Einkäufern oder IT-Experten.

Das soll sich in Zukunft ändern. Dann sollen Forschungseinrichtungen allein entscheiden, welches Personal sie sich leisten können und wollen, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Der Schlüssel zu dieser neuen Entscheidungsfreiheit ist das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das Ende Oktober vom Bundestag verabschiedet wurde (siehe Infokasten). Es erlaubt den Forschungseinrichtungen künftig, Gehaltszulagen aus privat erwirtschafteten Einnahmen wie Spenden oder Industriemitteln zu zahlen.

Bei den Forschungseinrichtungen wird die Reform als wichtiger Meilenstein bewertet. Schließlich haben sie nun die Möglichkeit, Spitzenkräfte auf breiter Front mit zusätzlichen Bonbons zu locken. Zuvor waren bereits der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Alexander von Humboldt-Stiftung in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen worden. Die Hochschulen, die von den Neuerungen ausgeschlossen sind, reagieren entspannt. „Wenn die Forschungseinrichtungen etwas erreichen, um das auch wir kämpfen, freuen wir uns“, sagt Albert Berger, Kanzler der TU München. Er liegt damit ganz auf Linie. Ziel sei von Anfang an gewesen, den Durchbruch auf Bundesebene langfristig auch in die Ländergesetze zu übertragen, sagt Dorothee Dzwonnek, Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). So würden nicht nur Forschungseinrichtungen, sondern auch die Hochschulen von der Reform profitieren. Genau daran wird nun gearbeitet. So forderte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Horst Hippler, denn auch prompt die gleichen Rechte für die Hochschulen: „Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz weist den Weg.“

In manchen Hochschulen ist allerdings landesgesetzlich längst erlaubt, was der Bund den außeruniversitären Forschungsorganisationen erst jetzt eröffnet: So gibt es zum Beispiel an der Technischen Universität Aachen schon seit sechs Jahren die Forschungszulagen der W-Besoldung. Sie darf aus Industriemitteln Zuschüsse bis zur Höhe eines Jahresgrundgehalts bezahlen.

Ähnliche Grenzen vermisst der Bundesrechnungshof im nunmehr verabschiedeten  Wissenschaftsfreiheitsgesetz genauso wie sachgerechte Vergabekriterien. Prüfungen zum Jahresbericht 2011 hätten zum Beispiel ergeben, dass allein die Behauptung eines Wissenschaftlers, er wolle sich beruflich anders orientieren, zu Verhandlung über Bleibezulagen geführt habe. Drittmittelfinanzierte Gehaltszuschüsse in der Forschung würden zudem falsche Anreize setzen, kritisiert der Bundesrechnungshof.

Eine weitere Befürchtung äußert Bernd Klöver, Kanzler der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg und Sprecher der Fachhochschul-Kanzler: Die ohnehin schon gut finanzierten Forschungsinstitute könnten sich zur Konkurrenz für die Fachhochschulen in der angewandten Forschung entwickeln, wenn sie nun um Mittel aus der Industrie werben. Ein Szenario, das Ludwig Kronthaler für weit hergeholt hält: „Die Max-Planck-Gesellschaft ist ihrer Mission, der Grundlagenforschung, treu. Ich sehe keine Industriekooperationen, nur weil es dadurch Zulagen gibt.

Das Gesetz auf einen Blick

Das Gesetz auf einen Blick

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein Vorstoß der Bundesregierung zu mehr Autonomie der außeruniversitären Forschung. „Das Gesetz stärkt die Wissenschaftseinrichtungen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb auch künftig auf Spitzenniveau bewegen können“, sagte Bundesbildungs-
ministerin Dr. Annette Schavan. Es ist am 18. Oktober im Bundestag verabschiedet worden und soll bis zum 31. Dezember in Kraft treten. Die entscheidenden Neuerungen:

 

  • Die Forschungseinrichtungen erhalten einen Global-
    haushalt, in dem Einzelbudgets nicht mehr festgelegt sind. Zudem soll die Abstimmung mit den zuständigen Ministerien vereinfacht werden, wenn sich die Institutionen an Unternehmen beteiligen oder Baumaßnahmen planen.
  • Den meisten Zündstoff enthält der Wegfall des sogenannten Besserstellungsverbots. Es besagt, dass Forscher an staatlich finanzierten Einrichtungen nicht mehr verdienen dürfen als Arbeitnehmer des Bundes in vergleichbaren Positionen. Mit dem neuen Gesetz erhalten sie eine Sonderstellung, allerdings nur unter einer Bedingung: Die Gehaltszulagen müssen privat erwirtschaftet sein, zum Beispiel durch Spenden oder Industriekooperationen. Diese Neuregelung kann auch auf andere im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte angewendet werden, vorausgesetzt, sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu Forschungsprojekten.
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