06/2012 vom 25.05.2012
Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bieten gemeinsame Berufungen die Chance, Synergien optimal zu nutzen. Damit die Personalunion reibungslos funktioniert, sind nicht nur arbeitsrechtliche Finessen frühzeitig zu klären.
Gemeinsame Berufungen können für die beteiligten Wissenschaftseinrichtungen sehr fruchtbar sein – vorausgesetzt, sie schöpfen das vorhandene Potenzial wirklich aus. Tipps von Dr. Cornelius Gröschel. Er arbeitet in der Strategieentwicklung der Humboldt-Universität zu Berlin.
Für die Gestaltung der Arbeitsverträge gibt es drei Grundmodelle, die bundesweit am häufigsten zum Einsatz kommen. Einen Überblick über die Details gibt Dr. Hans-Gerhard Husung, der Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.
Damit die Partnereinrichtungen vom gemeinsam Berufenen profitieren, müssen sie sich erst einmal auf einen Kandidaten einigen. Wie das die Technische Uni München macht, sagt Prof. Dr. Wolfgang A. Herrmann, der Präsident der TU.
Wenn Sie mehr dazu lesen wollen, wie Sie gemeinsame Berufungen professionell unter Dach und Fach bringen, finden Sie auf der letzten Seite der Akademie weitere Tipps.