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Der Traum vom starken Europa

Der Arbeitsmarkt Europa ist für Wissenschaftler viel zu heterogen - besonders bei den Sozial- und Rentenansprüchen. Die EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, wie man den Beruf des Forschers attraktiver machen könnte. Wissenschaftsorganisationen und Politiker sollen bis Dezember eine Antwort auf die Empfehlungen geben.

von Eva Keller
Der Artikel erschien im duz MAGAZIN 08 vom 19.08.2005

Janez Potocnik träumt. Von einer EU, die im Jahr 2010 zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt gehört. Von einem 'Europäischen Hochschulraum', wo in staatlichen und privaten Einrichtungen auf höchstem Niveau geforscht wird – dank einer großen Schar hoch qualifizierter und motivierter Forscher.
Doch wenn der Forschungskommissar die Augen öffnet, sieht er diese Ziele der EU-Gipfeltreffen in Lissabon und Bologna in weiter Ferne: 700000 Wissenschaftler fehlen EU-Schätzungen zufolge, um den Personalbedarf in staatlicher und privater Forschung zu decken und im Wettbewerb mit den USA mithalten zu können. Die Arbeitsbedingungen sind nicht attraktiv genug, um diese Lücke zu füllen. Derzeit werden 230000 Forscher in Europa gezählt. Und die Mitgliedstaaten ziehen nicht fest und schnell genug an einem Strang, um das zu ändern.

Sozialansprüche übertragbar machen
Also hat die Kommission getan, was sie tun kann: Mit einer 'Europäischen Charta für Forscher' und einem 'Verhaltenskodex für Arbeitgeber' legte sie im vergangenen März Empfehlungen vor, wie die Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden könnten. Dazu gehört auch die Angleichung von sozialer Absicherung und die Übertragbarkeit von Sozial- und Ruhegehaltsansprüchen. Das würde nach Ansicht der Kommission die Mobilität der Forscher innerhalb der EU deutlich steigern.
Bislang zahlt sich Mobilität – etwa am Ende einer Karriere – nicht unbedingt aus. Als der Schweizer Theologe Dr. Eberhard Busch 1988 zum C4-Professor an die Universität Göttingen berufen wurde, hatte er die Zusage, im Ruhestand 70 Prozent seiner letzten Dienstbezüge zu erhalten. Doch als es im Jahr 2002 so weit war, bekam er nur knapp 50 Prozent. Der Grund: Im Zuge der Novelle der EU-Wanderarbeiterverordnung von 1998 hatten Deutschland und die Schweiz ihr zwischenstaatliches Abkommen den EU-Regelungen angepasst. Um eine Doppelversorgung zu vermeiden, wurden die Dienstzeiten aus der Schweiz schlicht nicht angerechnet. „Hätte ich das geahnt, wäre ich 1988 einer Berufung an die Genfer Universität gefolgt“, sagt Busch. Er führt nun eine Musterklage, mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbands, dessen Justiziar Dr. Martin Hellfeier auch Fälle aus EU-Ländern wie Schweden, Großbritannien kennt - immer geht es um einige hundert Euro Rente mehr oder weniger im Monat.
Noch härter traf es Prof. Dr. Ronald Jensen. Der Mathematiker lehrte im Laufe seines Berufslebens in Berkeley, New York, Oslo und Oxford, bevor er einem Ruf auf eine C4-Professur an die Humboldt-Universität Berlin folgte – auf das schriftliche Versprechen hin, ihm würden diese Dienstzeiten einst angerechnet werden. Als Jensen 2001 in Rente ging, teilte ihm die Uni allerdings mit, dass ihm nur die letzten zehn Jahre vor der Berufung nach Berlin angerechnet würden. Jensen klagte gegen die Universität. Im Dezember 2004 bekam er vom Landesverwaltungsamt den Bescheid, dass sämtliche Zeiten im Ausland nicht angerechnet würden und er zudem – wegen der novellierten Wanderarbeiterverordnung – unrechtmäßig Geld für die Zeit in Oxford bezogen habe. Diese 5000 Euro müsse er nun zurückzahlen. Das heißt: Statt der einst erwarteten 60 Prozent seiner Dienstbezüge im Ausland (mit Oxford waren es noch 53 Prozent) hat Jensen heute Anspruch auf nur 36  Prozent.
Angesichts solcher individuellen Nachteile, die der Arbeitsmarkt Europa für Forscher erzeugt, sollte die 'Charta' nicht nur Empfehlung, sondern Anstoß zu Reformen sein. „Wir brauchen diese Reformen“, sagt Gerd Köhler vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissen (GEW), die in der vor einem Jahr herausgegebenen Studie 'The international Attractiveness of the Academic Workplace in Europe' zeigte, welche Unterschiede neben den Renten auch in Bezahlung, Dauer der Beschäftigung sowie Form des Arbeitsvertrags in Europa bestehen (siehe Interview S. 14f.). „Wir wollen die Aspekte Sicherung und Ausbau von Mobilität auf die Agenda des Bologna-Prozesses setzen. Die Charta stärkt uns dabei den Rücken“, sagt Köhler. Er versteht die Charta als konsequente Fortsetzung der vor fünf Jahren festgelegten Lissabon-Strategie: „Wissenschaftler wandern sonst in die Wirtschaft ab, wo sie sich nicht mit einem befristeten Arbeitsvertrag zufrieden geben müssen. Auf diesen Wettbewerb sind die Hochschulen nicht vorbereitet: Ihr Fristvertragsunwesen ist wenig attraktiv.“
Die Hochschulen und ihre nationalen Regierungen sind zwar eifrig dabei, alles für die Studierenden zu tun, um ihnen einen flexiblen europäischen Hochschulraum mit vereinheitlichten Studiengängen und Abschlüssen zu schaffen. Doch darüber geraten die sozialen Grundlagen eines mobilen Arbeitsmarktes Europa für Forscher und Hochschullehrer in den Hintergrund. Bezahlung, Verträge, Krankenversicherung, Rentenansprüche: In all diesen Punkten gelten von Land zu Land andere tarif- und sozialrechtliche Bestimmungen. Ob Hochschule oder halbstaatliche Forschungseinrichtung, wie lange der Forschungsaufenthalt dauert und wie der individuelle Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, all das wirkt sich auf die soziale Absicherung aus.
Klarheit haben nur Forscher, die vom hiesigen Arbeitgeber entsandt werden: Sie sind auch im Ausland nach deutschen Rechtsvorschriften abgesichert. Doch wer auf eigene Faust geht, unterliegt den Vorschriften des Gastlandes. Und da taucht Problem Nummer eins auf: „Die Sozialversicherungssysteme sind unterschiedlich gut. Es ist also Ihr ganz persönliches Risiko, ob Sie nach Finnland oder nach Portugal gehen“, sagt ein EU-Mitarbeiter, der an der Charta mitgeschrieben hat.
Egal für welches Land sich ein Forscher entscheidet, überall kann er Problem Nummer zwei bekommen: die (Nicht-)Übertragbarkeit von Rentenansprüchen. Da gilt für Deutschland: Wer nicht mindestens fünf Jahre lang hier zu Lande gearbeitet hat, kann keine Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen begründen. Erst ab dem sechsten Arbeitsjahr erwirbt er Ansprüche. In anderen Ländern gelten ähnliche, allerdings unterschiedlich lange Fristen. Addieren lassen sich diese 'zu kurzen' Forschungsaufenthalte nicht. Das heißt: Jemand, der zwei Jahre hier, drei dort und ein paar Jahre in einem dritten EU-Land geforscht hat, hat nach dieser Zeit null Rentenansprüche.

Prekäre Arbeitsbedingungen beenden
Auch Krankheit kann ein Risiko sein: Hat man eine Krankenversicherung in Deutschland gekündigt und kehrt mit schwerer Krankheit heim, wird man nicht unbedingt wieder in seiner Krankenversicherung aufgenommen.
„Zu einer höheren Attraktivität des Forscherberufs gehört auch, solchen prekären Arbeitsbedingungen und den mangelnden beruflichen Perspektiven ein Ende zu setzen“, sagt Köhler. Er begrüßt, dass die EU-Kommission mehr will als zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen und die 'Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit'. Deren starre Grundsätze lauten: Man ist in dem Land versichert, in dem man die Erwerbstätigkeit ausübt, und: Man ist immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates unterworfen.
Gemeinsame Verantwortung statt getrennte Verantwortlichkeiten, so hingegen ist der Tenor der Charta: Um Risiken im Alter zu vermeiden, empfiehlt sie, der „Übertragbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen“. Ferner sollen Arbeitgeber und Förderer dafür sorgen, dass Forscher faire und attraktive Gehälter und optimale soziale Absicherung bekommen.
Eine Passage, die in Deutschland auf Abwehr gestoßen ist. Die Rede von Gehältern und einer umfassenden Absicherung „in allen Etappen der Laufbahn“ wurde von den Wissenschaftsorganisationen als Angriff auf das Stipendiensystem (miss-)verstanden. „Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, Forschungsvorhaben auch durch Vergabe von Stipendien fördern zu können“, sagt Rüdiger Willems, Leiter der Abteilung Personal und Recht: „Ein ausgewogenes Verhältnis von befristeten und permanenten Verträgen garantiert eine ständige wissenschaftliche Erneuerung und ermöglicht andererseits einer angemessenen Zahl von Nachwuchswissenschaftlern eine Beschäftigung.“

Weniger starre Gehaltsstufen
„Stipendien spielen eine wichtige Rolle für die Förderung von Forschermobilität“, sagt Dr. Barbara Sheldon, die dem bei der Alexander-von-Humboldt-Gesellschaft angesiedelten Deutschen Mobilitätszentrum vorsteht. „Für viele Wissenschaftler aus dem Ausland, die für einen kürzeren Aufenthalt nach Deutschland kommen, einen Vertrag im Herkunftsland haben oder ihren Aufenthalt einfach möglichst unbürokratisch organisieren möchten, ist das Stipendium genau das richtige Förderinstrument.“ Und Dr. Wilhelm Krull, Generalsekretär der VolkswagenStiftung: „Der Wunsch nach Sicherheit ist verständlich. Aber wenn ein ganzes System auf langfristiger Beschäftigung aufbaut, droht Erstarrung.“
Dass die Kommission aber keineswegs das deutsche Stipendienwesen ins Visier nimmt, wurde Anfang Juli in einem Gespräch im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geklärt. Auf Einladung des Nationalen Mobilitätszentrums, das den Abstimmungsprozess zur Charta in Deutschland koordiniert (siehe Kasten auf dieser Seite), trafen sich Vertreter der Wissenschaft mit Mitarbeitern der EU-Kommission. Die Charta, so die Gäste aus Brüssel, richte sich an alle EU-Mitgliedsländer. Darunter auch an solche, die Stipendien missbrauchten, um zum Beispiel Mutterschutzzeiten zu umgehen, die bei einem regulären Arbeitsvertrag eingeschlossen wären.
Als Minimum wünscht sich Massimo Serpieri, der sich bei der Kommission mit der Charta befasst, dass Wissenschaftler von ihren künftigen Arbeitgebern „full and clearly information about the job“ erhalten. Dazu würde - auch in Deutschland - gehören, Bewerbern die Unterschiede zwischen Stipendium und Fest-anstellung zu erläutern. Während an eine BAT-Stelle eine Sozialversicherung geknüpft ist, wird Stipendiaten einfach nur ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten gewährt. Von der Sozialversicherungspflicht sind sie in der Regel befreit – mit der Folge, dass sie keine Rentenansprüche erwerben.
Während bei den Wissenschaftsorganisationen nach dem Treffen in Berlin laut BMBF „breite Zustimmung“ herrscht, ist aus der Politik wenig zu erwarten, was zu einer Umsetzung der Visionen von Lissabon und Bologna und der Träume von Janez Potocnik beitragen könnte. Der Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der EU hat die Charta nur „zur Kenntnis genommen und dies dem Bildungsausschuss mitgeteilt“, wo es ebenfalls keine Debatte gab. Und der Bundesrat wehrt sich: „Die Charta kommt teilweise als Vorschrift, nicht als Empfehlung daher – und da sind wir hochempfindlich“, sagt Hans-Dieter Schmidt, Referent im für die Charta federführenden baden-württembergischen Wissenschaftsministerium. „Die Handelnden sind die Länder, nicht die Kommission.“
Viel Stoff also für eine Stellungnahme an die Kommission. Die nämlich hat die Mitgliedstaaten ersucht, bis 15. Dezember ihre Meinung darzulegen oder über erste Maßnahmen zu berichten. Kein Wunder, dass Gerd Köhler seufzt: „Da versacken welche im Provinzialismus. Deutschland erweist sich erneut als ewiger Bedenkenträger.“ Die Handlungsmöglichkeiten Brüssels wiederum sind beschränkt: Solche Empfehlungen können die EU-Länder – im Unterschied zu Richtlinien oder Verordnungen - schlichtweg ignorieren.
Desinteresse bis Verweigerung auf der einen Seite, Kompetenzmangel auf der anderen. Die Leid Tragenden dieses Dilemmas sind die Forscher. Bremsen lässt sich davon aber nicht jeder. Für Dr. Rainer Elk Anders (34) zählten andere Kriterien als die soziale Absicherung, als er Deutschland 1997 in Richtung Birmingham verließ: „Die Aussicht, nach meinem MPhil in Russian and East European Studies einen Vier-Jahres-Vertrag zu bekommen, das im Vergleich zu Deutschland gute Gehalt, die Unabhängigkeit von Professoren, die Chance zu lehren und eigenständig Forschungsgelder einzuwerben“, sagt Anders, derzeit Lecturer in European Social Policy an der University of Bath.

'Repatriation' ist kaum bekannt
Köhler warnt davor, solche Aussagen für repräsentativ zu halten: „Das Denken ändert sich, wenn die jungen Forscher Familie gründen und langfristige Forschungsperspektiven suchen.“ Und Sandra Bohlinger vom Doktoranden-Netzwerk Eurodoc sagt in Anspielung auf den 'Brain drain': „Die große Welle der Rückkehrer kommt erst noch und damit die Zahl derjenigen, die sich schlagartig ihrer Nachteile bewusst werden.“ 'Repatriation', also strukturelle und finanzielle Wiedereingliederung, sei ein Begriff, der hier erst allmählich bekannt werde.

Eva Keller ist freie Journalistin in Frankfurt/M.


Die Charta für Europas Forscher

Die EU-Kommission hat im März eine 'Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern' veröffentlicht. Darin stehen Empfehlungen an die EU-Mitgliedsstaaten, um dem Forschermangel in Europa zu begegnen. Eine Auswahl der Vorschläge:

Einstellungsverfahren sollen offen, transparent, effektiv und international vergleichbar sein.
 
Behörden, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse für Mobilität abbauen.
 
Mobilität soll höher eingeschätzt werden. Der Wert geografischer, sektorüberschreitender Forschung (also: zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Forschung) soll als ein bedeutendes Mittel zur Ausweitung wissenschaftlicher Kenntnisse und zur beruflichen Weiterentwicklung in jeder Etappe einer Forscherlaufbahn anerkannt werden.
 
Die Arbeitsbedingungen sollen es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Arbeit, Kinder und Karriere verbinden zu können
 
Die Beschäftigung von Wissenschaftlern soll möglichst beständig sein, damit die Leistung von Forschern nicht durch die Instabilität von Arbeitsverträgen beeinträchtigt wird.
 
Ruhegehaltsansprüche sollen innerhalb der EU übertragbar sein, damit Forscher, die im Laufe ihres Lebens ihren Arbeitsplatz in Europa mehrfach wechseln oder ihre Laufbahn unterbrechen, keine Verluste ihrer Sozialversicherungsansprüche hinnehmen müssen.
 
Forscher sollen fair bezahlt werden. Dazu gehört Sozialversicherungsschutz: Krankheits- und Elternschaftsregelungen, Ruhegehaltsansprüche, Arbeitslosenleistungen. Das soll für Forscher in allen Etappen ihrer Laufbahn und ihrem rechtlichen Stand, ihrer Leistung und dem Grad ihrer Qualifikationen und/oder entsprechend ihren Zuständigkeiten angemessen sein.
 

Quelle: 'Europäische Charta für Forscher und Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern' (http://europa.eu.int/eracareers/europeancharter)
 

Konferenz und Internet-Links:
 
Am 8. und 9. September sind 'Charta' und 'Verhaltenskodex' Thema auf einer Konferenz in London. Motto: 'turning policy into practice'. Dabei geht es um die Auswirkungen der Empfehlungen auf Mitgliedsstaaten, Forschungseinrichtungen und Forscher. Infos: www.grad.ac.uk
 
Sollten Sie in Europa aufgrund falscher Anrechnung Ihrer Dienstzeiten beim Gehalt oder der Rente falsch eingestuft werden, dann wenden Sie sich an Axel Bree von der EU-'Solvit'-Stelle. Dort bekommen Sie zwar keine Rechtsberatung, aber Kontakt zu Experten:
E-Mail: axel.bree@bmwa.bund.de;
Web: http://europa.eu.int/solvit/site/centres/addresses/index_en.htm#germany
 
Das Deutsche Mobilitätszentrum bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bietet auf seiner Homepage Informationen für Forscher, die einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands planen oder nach Deutschland kommen möchten – etwa zu Fördermöglichkeiten, Sozialversicherung und Steuern. Infos: http://europa.eu.int/eracareers.
 
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) stellt auf www.dvka.de Merkblätter für das Arbeiten im Ausland bereit.
 
Mit der Aktion 'Forscher in Europa 2005', will die EU-Kommission das Image des Forscherberufs bei den Bürgern aufpolieren. Infos: http://europa.eu.int/researchersineurope
 

 


Das sagen die Wissenschaftsorganisationen zur EU-Charta

Das Mobilitätszentrum bei der Humboldt-Stiftung hat bis Anfang Juli die deutschen Wissenschaftsorganisationen zur Charta befragt. Alle finden: Damit könnten die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Forschern generell verbessert werden. Kritik gab es bei folgenden Punkten:

Finanzierung und Gehälter: Die Forderung nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ist mit der Arbeit von Stipendienorganisationen nicht vereinbar. Die Charta sollte daher sowohl Stipendien als auch Gehälter für feste Stellen berücksichtigen.
 
Befristung: Befristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen nicht ausgeschlossen werden.
 
Gesellschaftliche Verantwortung: Für Wissenschaftler müssen auch solche Forschungsprojekte möglich sein, deren gesellschaftliche Relevanz nicht unbedingt auf den ersten Blick sichtbar ist.
 
Transparenz: Wissenschaftler, die sich vergeblich für eine Stelle beworben haben, sollen nach Kommissionsansicht umfassend über die Gründe der Ablehnung informiert werden. Das geht den Organisationen zu weit, wenn aufgrund möglicher rechtlicher Implikationen der Aufwand zu groß wäre.
 
Begrifflichkeit: Der Begriff des 'Forschers' ist in der Charta sehr weit gefasst und stimmt in vielen Fällen nicht mit dem Verständnis der Organisationen überein.
 

 

   
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