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Der Traum vom starken Europa
Der
Arbeitsmarkt Europa ist für Wissenschaftler viel zu heterogen - besonders
bei den Sozial- und Rentenansprüchen. Die EU-Kommission hat
Vorschläge gemacht, wie man den Beruf des Forschers attraktiver machen
könnte. Wissenschaftsorganisationen und Politiker sollen bis Dezember
eine Antwort auf die Empfehlungen geben.
von
Eva Keller
Der Artikel erschien im duz MAGAZIN 08 vom 19.08.2005
Janez
Potocnik träumt. Von einer EU, die im Jahr 2010 zu den dynamischsten
Wirtschaftsregionen der Welt gehört. Von einem 'Europäischen
Hochschulraum', wo in staatlichen und privaten Einrichtungen auf höchstem
Niveau geforscht wird dank einer großen Schar hoch qualifizierter
und motivierter Forscher.
Doch
wenn der Forschungskommissar die Augen öffnet, sieht er diese Ziele
der EU-Gipfeltreffen in Lissabon und Bologna in weiter Ferne:
700000 Wissenschaftler fehlen EU-Schätzungen zufolge, um
den Personalbedarf in staatlicher und privater Forschung zu decken und
im Wettbewerb mit den USA mithalten zu können. Die Arbeitsbedingungen
sind nicht attraktiv genug, um diese Lücke zu füllen. Derzeit
werden 230000 Forscher in Europa gezählt. Und die Mitgliedstaaten
ziehen nicht fest und schnell genug an einem Strang, um das zu ändern.
Sozialansprüche
übertragbar machen
Also
hat die Kommission getan, was sie tun kann: Mit einer 'Europäischen
Charta für Forscher' und einem 'Verhaltenskodex für Arbeitgeber'
legte sie im vergangenen März Empfehlungen vor, wie die Arbeitsbedingungen
in den Mitgliedsstaaten verbessert werden könnten. Dazu gehört
auch die Angleichung von sozialer Absicherung und die Übertragbarkeit
von Sozial- und Ruhegehaltsansprüchen. Das würde nach Ansicht
der Kommission die Mobilität der Forscher innerhalb der EU deutlich
steigern.
Bislang
zahlt sich Mobilität etwa am Ende einer Karriere nicht
unbedingt aus. Als der Schweizer Theologe Dr. Eberhard Busch 1988 zum
C4-Professor an die Universität Göttingen berufen wurde,
hatte er die Zusage, im Ruhestand 70 Prozent seiner letzten Dienstbezüge
zu erhalten. Doch als es im Jahr 2002 so weit war, bekam er nur knapp
50 Prozent. Der Grund: Im Zuge der Novelle der EU-Wanderarbeiterverordnung
von 1998 hatten Deutschland und die Schweiz ihr zwischenstaatliches Abkommen
den EU-Regelungen angepasst. Um eine Doppelversorgung zu vermeiden,
wurden die Dienstzeiten aus der Schweiz schlicht nicht angerechnet. Hätte
ich das geahnt, wäre ich 1988 einer Berufung an die Genfer Universität
gefolgt, sagt Busch. Er führt nun eine Musterklage, mit Unterstützung
des Deutschen Hochschulverbands, dessen Justiziar Dr. Martin Hellfeier
auch Fälle aus EU-Ländern wie Schweden, Großbritannien
kennt - immer geht es um einige hundert Euro Rente mehr oder weniger im
Monat.
Noch härter traf es Prof. Dr. Ronald Jensen. Der Mathematiker lehrte
im Laufe seines Berufslebens in Berkeley, New York, Oslo und Oxford, bevor
er einem Ruf auf eine C4-Professur an die Humboldt-Universität
Berlin folgte auf das schriftliche Versprechen hin, ihm würden
diese Dienstzeiten einst angerechnet werden. Als Jensen 2001 in Rente
ging, teilte ihm die Uni allerdings mit, dass ihm nur die letzten zehn
Jahre vor der Berufung nach Berlin angerechnet würden. Jensen klagte
gegen die Universität. Im Dezember 2004 bekam er vom Landesverwaltungsamt
den Bescheid, dass sämtliche Zeiten im Ausland nicht angerechnet
würden und er zudem wegen der novellierten Wanderarbeiterverordnung
unrechtmäßig Geld für die Zeit in Oxford bezogen
habe. Diese 5000 Euro müsse er nun zurückzahlen. Das heißt:
Statt der einst erwarteten 60 Prozent seiner Dienstbezüge im
Ausland (mit Oxford waren es noch 53 Prozent) hat Jensen heute Anspruch
auf nur 36 Prozent.
Angesichts solcher individuellen Nachteile, die der Arbeitsmarkt Europa
für Forscher erzeugt, sollte die 'Charta' nicht nur Empfehlung, sondern
Anstoß zu Reformen sein. Wir brauchen diese Reformen,
sagt Gerd Köhler vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissen
(GEW), die in der vor einem Jahr herausgegebenen Studie 'The international
Attractiveness of the Academic Workplace in Europe' zeigte, welche Unterschiede
neben den Renten auch in Bezahlung, Dauer der Beschäftigung sowie
Form des Arbeitsvertrags in Europa bestehen (siehe Interview S. 14f.).
Wir wollen die Aspekte Sicherung und Ausbau von Mobilität auf
die Agenda des Bologna-Prozesses setzen. Die Charta stärkt uns dabei
den Rücken, sagt Köhler. Er versteht die Charta als konsequente
Fortsetzung der vor fünf Jahren festgelegten Lissabon-Strategie:
Wissenschaftler wandern sonst in die Wirtschaft ab, wo sie sich
nicht mit einem befristeten Arbeitsvertrag zufrieden geben müssen.
Auf diesen Wettbewerb sind die Hochschulen nicht vorbereitet: Ihr Fristvertragsunwesen
ist wenig attraktiv.
Die Hochschulen und ihre nationalen Regierungen sind zwar eifrig dabei,
alles für die Studierenden zu tun, um ihnen einen flexiblen europäischen
Hochschulraum mit vereinheitlichten Studiengängen und Abschlüssen
zu schaffen. Doch darüber geraten die sozialen Grundlagen eines mobilen
Arbeitsmarktes Europa für Forscher und Hochschullehrer in den Hintergrund.
Bezahlung, Verträge, Krankenversicherung, Rentenansprüche: In
all diesen Punkten gelten von Land zu Land andere tarif- und sozialrechtliche
Bestimmungen. Ob Hochschule oder halbstaatliche Forschungseinrichtung,
wie lange der Forschungsaufenthalt dauert und wie der individuelle Arbeitsvertrag
ausgestaltet ist, all das wirkt sich auf die soziale Absicherung aus.
Klarheit haben nur Forscher, die vom hiesigen Arbeitgeber entsandt werden:
Sie sind auch im Ausland nach deutschen Rechtsvorschriften abgesichert.
Doch wer auf eigene Faust geht, unterliegt den Vorschriften des Gastlandes.
Und da taucht Problem Nummer eins auf: Die Sozialversicherungssysteme
sind unterschiedlich gut. Es ist also Ihr ganz persönliches Risiko,
ob Sie nach Finnland oder nach Portugal gehen, sagt ein EU-Mitarbeiter,
der an der Charta mitgeschrieben hat.
Egal für welches Land sich ein Forscher entscheidet, überall
kann er Problem Nummer zwei bekommen: die (Nicht-)Übertragbarkeit
von Rentenansprüchen. Da gilt für Deutschland: Wer nicht mindestens
fünf Jahre lang hier zu Lande gearbeitet hat, kann keine Ansprüche
auf spätere Rentenzahlungen begründen. Erst ab dem sechsten
Arbeitsjahr erwirbt er Ansprüche. In anderen Ländern gelten
ähnliche, allerdings unterschiedlich lange Fristen. Addieren lassen
sich diese 'zu kurzen' Forschungsaufenthalte nicht. Das heißt: Jemand,
der zwei Jahre hier, drei dort und ein paar Jahre in einem dritten EU-Land
geforscht hat, hat nach dieser Zeit null Rentenansprüche.
Prekäre
Arbeitsbedingungen beenden
Auch
Krankheit kann ein Risiko sein: Hat man eine Krankenversicherung in Deutschland
gekündigt und kehrt mit schwerer Krankheit heim, wird man nicht unbedingt
wieder in seiner Krankenversicherung aufgenommen.
Zu einer höheren Attraktivität des Forscherberufs gehört
auch, solchen prekären Arbeitsbedingungen und den mangelnden beruflichen
Perspektiven ein Ende zu setzen, sagt Köhler. Er begrüßt,
dass die EU-Kommission mehr will als zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen
und die 'Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit'.
Deren starre Grundsätze lauten: Man ist in dem Land versichert, in
dem man die Erwerbstätigkeit ausübt, und: Man ist immer nur
den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates unterworfen.
Gemeinsame Verantwortung statt getrennte Verantwortlichkeiten, so hingegen
ist der Tenor der Charta: Um Risiken im Alter zu vermeiden, empfiehlt
sie, der Übertragbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen besondere
Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ferner sollen Arbeitgeber und
Förderer dafür sorgen, dass Forscher faire und attraktive Gehälter
und optimale soziale Absicherung bekommen.
Eine Passage, die in Deutschland auf Abwehr gestoßen ist. Die Rede
von Gehältern und einer umfassenden Absicherung in allen Etappen
der Laufbahn wurde von den Wissenschaftsorganisationen als Angriff
auf das Stipendiensystem (miss-)verstanden. Die Max-Planck-Gesellschaft
legt Wert darauf, Forschungsvorhaben auch durch Vergabe von Stipendien
fördern zu können, sagt Rüdiger Willems, Leiter der
Abteilung Personal und Recht: Ein ausgewogenes Verhältnis von
befristeten und permanenten Verträgen garantiert eine ständige
wissenschaftliche Erneuerung und ermöglicht andererseits einer angemessenen
Zahl von Nachwuchswissenschaftlern eine Beschäftigung.
Weniger
starre Gehaltsstufen
Stipendien
spielen eine wichtige Rolle für die Förderung von Forschermobilität,
sagt Dr. Barbara Sheldon, die dem bei der Alexander-von-Humboldt-Gesellschaft
angesiedelten Deutschen Mobilitätszentrum vorsteht. Für
viele Wissenschaftler aus dem Ausland, die für einen kürzeren
Aufenthalt nach Deutschland kommen, einen Vertrag im Herkunftsland haben
oder ihren Aufenthalt einfach möglichst unbürokratisch organisieren
möchten, ist das Stipendium genau das richtige Förderinstrument.
Und Dr. Wilhelm Krull, Generalsekretär der VolkswagenStiftung: Der
Wunsch nach Sicherheit ist verständlich. Aber wenn ein ganzes System
auf langfristiger Beschäftigung aufbaut, droht Erstarrung.
Dass die Kommission aber keineswegs das deutsche Stipendienwesen ins Visier
nimmt, wurde Anfang Juli in einem Gespräch im Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) geklärt. Auf Einladung des Nationalen
Mobilitätszentrums, das den Abstimmungsprozess zur Charta in Deutschland
koordiniert (siehe Kasten auf dieser Seite), trafen sich Vertreter der
Wissenschaft mit Mitarbeitern der EU-Kommission. Die Charta, so die
Gäste aus Brüssel, richte sich an alle EU-Mitgliedsländer.
Darunter auch an solche, die Stipendien missbrauchten, um zum Beispiel
Mutterschutzzeiten zu umgehen, die bei einem regulären Arbeitsvertrag
eingeschlossen wären.
Als Minimum wünscht sich Massimo Serpieri, der sich bei der Kommission
mit der Charta befasst, dass Wissenschaftler von ihren künftigen
Arbeitgebern full and clearly information about the job erhalten.
Dazu würde - auch in Deutschland - gehören, Bewerbern die Unterschiede
zwischen Stipendium und Fest-anstellung zu erläutern. Während
an eine BAT-Stelle eine Sozialversicherung geknüpft ist,
wird Stipendiaten einfach nur ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten
gewährt. Von der Sozialversicherungspflicht sind sie in der Regel
befreit mit der Folge, dass sie keine Rentenansprüche erwerben.
Während
bei den Wissenschaftsorganisationen nach dem Treffen in Berlin laut BMBF
breite Zustimmung herrscht, ist aus der Politik wenig zu erwarten,
was zu einer Umsetzung der Visionen von Lissabon und Bologna und der Träume
von Janez Potocnik beitragen könnte. Der Bundestagsausschuss für
Angelegenheiten der EU hat die Charta nur zur Kenntnis genommen
und dies dem Bildungsausschuss mitgeteilt, wo es ebenfalls keine
Debatte gab. Und der Bundesrat wehrt sich: Die Charta kommt teilweise
als Vorschrift, nicht als Empfehlung daher und da sind wir hochempfindlich,
sagt Hans-Dieter Schmidt, Referent im für die Charta federführenden
baden-württembergischen Wissenschaftsministerium. Die
Handelnden sind die Länder, nicht die Kommission.
Viel Stoff also für eine Stellungnahme an die Kommission. Die nämlich
hat die Mitgliedstaaten ersucht, bis 15. Dezember ihre Meinung darzulegen
oder über erste Maßnahmen zu berichten. Kein Wunder, dass Gerd
Köhler seufzt: Da versacken welche im Provinzialismus. Deutschland
erweist sich erneut als ewiger Bedenkenträger. Die Handlungsmöglichkeiten
Brüssels wiederum sind beschränkt: Solche Empfehlungen können
die EU-Länder im Unterschied zu Richtlinien oder
Verordnungen - schlichtweg ignorieren.
Desinteresse
bis Verweigerung auf der einen Seite, Kompetenzmangel auf der anderen.
Die Leid Tragenden dieses Dilemmas sind die Forscher. Bremsen lässt
sich davon aber nicht jeder. Für Dr. Rainer Elk Anders (34) zählten
andere Kriterien als die soziale Absicherung, als er Deutschland 1997
in Richtung Birmingham verließ: Die Aussicht, nach meinem
MPhil in Russian and East European Studies einen Vier-Jahres-Vertrag zu
bekommen, das im Vergleich zu Deutschland gute Gehalt, die Unabhängigkeit
von Professoren, die Chance zu lehren und eigenständig Forschungsgelder
einzuwerben, sagt Anders, derzeit Lecturer in European Social Policy
an der University of Bath.
'Repatriation'
ist kaum bekannt
Köhler
warnt davor, solche Aussagen für repräsentativ zu halten: Das
Denken ändert sich, wenn die jungen Forscher Familie gründen
und langfristige Forschungsperspektiven suchen. Und Sandra Bohlinger
vom Doktoranden-Netzwerk Eurodoc sagt in Anspielung auf den 'Brain
drain': Die große Welle der Rückkehrer kommt erst noch
und damit die Zahl derjenigen, die sich schlagartig ihrer Nachteile bewusst
werden. 'Repatriation', also strukturelle und finanzielle Wiedereingliederung,
sei ein Begriff, der hier erst allmählich bekannt werde.
Eva
Keller ist freie Journalistin in Frankfurt/M.
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Die Charta für Europas Forscher
Die
EU-Kommission hat im März eine 'Europäische Charta für
Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von
Forschern' veröffentlicht. Darin stehen Empfehlungen an die
EU-Mitgliedsstaaten, um dem Forschermangel in Europa zu begegnen.
Eine Auswahl der Vorschläge:
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Einstellungsverfahren
sollen offen, transparent, effektiv und international vergleichbar
sein.
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Behörden, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen rechtliche
und verwaltungstechnische Hindernisse für Mobilität abbauen.
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Mobilität soll höher eingeschätzt werden. Der Wert
geografischer, sektorüberschreitender Forschung (also: zwischen
öffentlicher und privatwirtschaftlicher Forschung) soll als ein
bedeutendes Mittel zur Ausweitung wissenschaftlicher Kenntnisse und
zur beruflichen Weiterentwicklung in jeder Etappe einer Forscherlaufbahn
anerkannt werden.
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Die Arbeitsbedingungen sollen es Frauen und Männern ermöglichen,
Familie und Arbeit, Kinder und Karriere verbinden zu können
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Die Beschäftigung von Wissenschaftlern soll möglichst beständig
sein, damit die Leistung von Forschern nicht durch die Instabilität
von Arbeitsverträgen beeinträchtigt wird.
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Ruhegehaltsansprüche sollen innerhalb der EU übertragbar
sein, damit Forscher, die im Laufe ihres Lebens ihren Arbeitsplatz
in Europa mehrfach wechseln oder ihre Laufbahn unterbrechen, keine
Verluste ihrer Sozialversicherungsansprüche hinnehmen müssen.
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Forscher sollen fair bezahlt werden. Dazu gehört Sozialversicherungsschutz:
Krankheits- und Elternschaftsregelungen, Ruhegehaltsansprüche,
Arbeitslosenleistungen. Das soll für Forscher in allen Etappen
ihrer Laufbahn und ihrem rechtlichen Stand, ihrer Leistung und dem
Grad ihrer Qualifikationen und/oder entsprechend ihren Zuständigkeiten
angemessen sein.
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Quelle: 'Europäische
Charta für Forscher und Verhaltenskodex für die Einstellung
von Forschern' (http://europa.eu.int/eracareers/europeancharter)
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Konferenz
und Internet-Links:
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Am 8. und 9. September sind 'Charta' und 'Verhaltenskodex' Thema auf
einer Konferenz in London. Motto: 'turning policy into practice'.
Dabei geht es um die Auswirkungen der Empfehlungen auf Mitgliedsstaaten,
Forschungseinrichtungen und Forscher. Infos: www.grad.ac.uk
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Sollten Sie in Europa aufgrund falscher Anrechnung Ihrer Dienstzeiten
beim Gehalt oder der Rente falsch eingestuft werden, dann wenden Sie
sich an Axel Bree von der EU-'Solvit'-Stelle. Dort bekommen Sie zwar
keine Rechtsberatung, aber Kontakt zu Experten:
E-Mail: axel.bree@bmwa.bund.de;
Web: http://europa.eu.int/solvit/site/centres/addresses/index_en.htm#germany
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Das Deutsche Mobilitätszentrum bei der Alexander von Humboldt-Stiftung
bietet auf seiner Homepage Informationen für Forscher, die einen
Aufenthalt außerhalb Deutschlands planen oder nach Deutschland
kommen möchten etwa zu Fördermöglichkeiten, Sozialversicherung
und Steuern. Infos: http://europa.eu.int/eracareers.
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Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland)
stellt auf www.dvka.de
Merkblätter für das Arbeiten im Ausland bereit.
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Mit der Aktion 'Forscher in Europa 2005', will die EU-Kommission das
Image des Forscherberufs bei den Bürgern aufpolieren. Infos:
http://europa.eu.int/researchersineurope
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