 |
|
 |
Wenn Sie im Ausland forschen wollen
Seit
gut einem Jahr berät das 'Deutsche Mobilitätszentrum' unter
dem EU-Dach 'ERA-More European Network of Mobility Centers'
Wissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt im europäischen Ausland
planen. Was müssen sie dabei beachten? Die Leiterin des bei der Humboldt-Stiftung
angesiedelten Zentrums, Dr. Barbara Sheldon, hat duz-Mitarbeiterin
Anja Schreiber die wichtigsten Fragen beantwortet.
Dieser
Artikel erschien am 29.04.2005
im duz MAGAZIN 04/2005
Wo finde ich Informationen über die Forschungslandschaft
in einem anderen EU-Land?
- Einen ersten Überblick
liefert das EU-Mobilitätszentrum des Ziellandes. Sie erreichen
es unter http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm?l1=4.
- Weitere Informationen
sollten Sie direkt bei den Forschungseinrichtungen vor Ort einholen.
Erst so erfahren Sie, ob sich der geplante Auslandseinsatz für
Sie lohnt und ob Sie mit Ihrem Projekt in das gastgebende Forscherteam
passen.
Wie finde ich eine Stelle?
- Eine europäische
Jobbörse für Forscher finden Sie im 'Researcher's Mobility
Portal' (http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm).
Dort können Sie nach offenen Stellen suchen und Ihren Lebenslauf
hinterlegen. Potenzielle Arbeitgeber können so auf Ihre Daten zugreifen
und sich bei Ihnen melden.
- Offene Stellen
im Rahmen der Marie-Curie-Maßnahmen finden Sie unter
http://mc-opportunities.cordis.lu/home_vac.cfm.
- Auch die Bundesagentur
für Arbeit vermittelt seit Anfang dieses Jahres Forscher nach Europa
(www.arbeitsagentur.de).
- Da sich die Stellenausschreibungen
und Bewerbungsmodalitäten in den einzelnen EU-Ländern erheblich
unterscheiden, sollten Sie sich in Zweifelsfällen an das Mobilitätszentrum
des jeweiligen Ziellandes wenden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Infos über
die nationalen Förderprogramme aller EU-Länder bietet ebenfalls
das 'Researcher's Mobility Portal' (http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm).
Suchen Sie nach weltweiten Förderprogrammen, sind Sie bei der Datenbank
www.internationale-kooperation.de
richtig.
- Auf
der Webseite des Deutschen Mobilitätszentrums (http://www.eracareers-germany.de/go/foerdermoeglichkeiten_out)
finden Sie einen Link zum Marie-Curie-Programm, mit dem die
EU Doktoranden, Postdocs und erfahrene Wissenschaftler fördert.
Interessenten berät die 'Nationale Kontaktstelle' bei der Humboldt-Stiftung.
- Fördermöglichkeiten
stellt auch die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
zusammen (www.daad.de/ausland/de/3.4.1.html).
- Falls Ihre Internetrecherche
erfolglos war, können Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das
Deutsche Mobilitätszentrum wenden. Auch das EU-Mobilitätszentrum
Ihres Ziellandes kann Ihnen unter Umständen weiterhelfen.
Welche
Formalitäten sind vor Beginn meines Auslandsaufenthaltes zu beachten?
- Deutsche Staatsangehörige
dürfen ohne besondere Formalitäten in jeden Mitgliedsstaat
der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums einreisen.
- Wenn Sie länger
als drei Monate im EU-Ausland forschen möchten, müssen Sie
sofort nach der Einreise bei den Behörden vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis
beantragen.
- Wenn Sie nicht
im EU-Ausland, sondern in einem anderen Gastland arbeiten möchten,
benötigen Sie außer einem gültigen Reisepass in der
Regel mindestens noch die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung über
Ihre Krankenversicherung (möglichst mit englischer Übersetzung).
- Wenn Sie sichergehen
wollen, nehmen Sie außerdem Ihren Impfpass mit und lassen Sie
sich gegebenenfalls eine Erklärung über besondere frühere
Krankheiten ausstellen.
- Für weitere
Ausweisdokumente sollten Sie mehrere Fotos dabeihaben - sowie gegebenenfalls
natürlich Kopien der Promotionsurkunde und sonstiger akademische
Abschlusszeugnisse.
- Bei weiteren Fragen
rund um Visum und Ausreise hilft das Deutsche Mobilitätszentrum.
Auch die Mobilitätszentren der EU-Gastländer halten in der
Regel Checklisten bereit, was man vor der Einreise oder kurz danach
erledigen muss.
Gilt meine deutsche Krankenversicherung auch
im Ausland?
- Damit bei einem
Auslandsaufenthalt keine Versorgungslücken entstehen, sollten Sie
mit Ihrer Krankenversicherung im Vorfeld abklären, ob alle Kosten
übernommen oder ob Leistungen eingeschränkt werden.
- Falls kein ausreichender
Schutz gewährleistet werden kann, sollten Sie Ihren Stipendiengeber
oder Ihre Gastinstitution nach einer geeigneten Krankenversicherung
fragen.
- Da
Hochschulen oder Stipendiengeber teilweise eigene günstige Versicherungspakete
anbieten, kann es sinnvoll sein, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
Ihre bisherige Krankenversicherung aufzugeben.
- Damit nach Beendigung
des Auslandsaufenthaltes keine Versorgungslücke entsteht,
ist es ratsam, sich auch über die Modalitäten der Rückkehr
zur alten Krankenkasse zu informieren. Alle Vereinbarungen sollten auf
jeden Fall schriftlich festgehalten werden.
Kann ich im Ausland erworbene Rentenansprüche
nach Deutschland übertragen?
- Fragen rund um
die Rentenversicherung sollten Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes
mit Ihrem Rentenversicherer in Deutschland und Ihrem ausländischen
Arbeitgeber klären. Lassen Sie sich die Zusagen schriftlich geben.
- Prüfen Sie,
ob zwischen Deutschland und Ihrem Gastland Abkommen über einen
Versicherungsschutz bestehen und welche Versicherungszweige davon berührt
sind. Infos: www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Abkommenstaaten.htm.
- Ihre Zahlungen
in die jeweilige Rentenversicherungskasse werden in jedem EU-Mitgliedsstaat,
in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums und in Ländern
mit Sozialversicherungsabkommen anerkannt. Wenn Sie im Rentenalter sind,
können Sie also aus jedem dieser Länder, in dem Sie früher
tätig waren, Rentenzahlungen bekommen - vorausgesetzt, Sie haben
die jeweils dafür erforderlichen Mindestarbeitszeiten erfüllt,
die von Land zu Land variieren.
- Tätigkeiten,
die Sie im öffentlichen Dienst in einem Gastland ausüben,
werden in der Regel nicht auf die Lebensaltersanrechnung im öffentlichen
Dienst in Deutschland angerechnet.
- Besondere Regelungen
gelten nur dann, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit im Ausland um
eine Entsendung gehandelt hat. Informationen hierzu bietet die Deutsche
Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA) in länderspezifischen
Merkblättern an: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Merkblaetter/Merkblaetter_Arbeiten.html.
Muss ich in meinem Gastland, in Deutschland oder sogar in beiden Ländern
Steuern zahlen?
- Das ist pauschal
nicht zu beantworten. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie ein Stipendium
erhalten oder einen Arbeitsvertrag haben. Außerdem ist entscheidend,
in welchem Land die Ergebnisse Ihrer Forschungsarbeit verwertet werden.
- Falls Ihr Forschungsaufenthalt
im Ausland durch ein Stipendium finanziert wird, sind Sie unter bestimmten
Voraussetzungen in Deutschland von der Steuer befreit. Wie die steuerliche
Situation von Stipendien in Ihrem Gastland aussieht, müssen Sie
bei den dortigen Stellen prüfen. Am besten halten Sie Rücksprache
mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber.
- Anders sieht es
aus, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland haben und länger
als ein halbes Jahr dort bleiben. Dann werden Sie grundsätzlich
im Ausland besteuert.
- Mit einigen Ländern
gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer und Forscher, die für
höchstens zwei Jahre in einer öffentlichen Forschungseinrichtung
im Ausland arbeiten, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.
- Informationen
zum so genannten Doppelbesteuerungsabkommen in der EU finden Sie unter:
www.bff-online.de/dba/dba_abkommen.pdf.
|