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Wenn Sie im Ausland forschen wollen

Seit gut einem Jahr berät das 'Deutsche Mobilitätszentrum' unter dem EU-Dach 'ERA-More – European Network of Mobility Centers' Wissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt im europäischen Ausland planen. Was müssen sie dabei beachten? Die Leiterin des bei der Humboldt-Stiftung angesiedelten Zentrums, Dr. Barbara Sheldon, hat duz-Mitarbeiterin Anja Schreiber die wichtigsten Fragen beantwortet.

Dieser Artikel erschien am 29.04.2005
im duz MAGAZIN 04/2005

Wo finde ich Informationen über die Forschungslandschaft in einem anderen EU-Land?

  • Einen ersten Überblick liefert das EU-Mobilitätszentrum des Ziellandes. Sie erreichen es unter http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm?l1=4.
     
  • Weitere Informationen sollten Sie direkt bei den Forschungseinrichtungen vor Ort einholen. Erst so erfahren Sie, ob sich der geplante Auslandseinsatz für Sie lohnt – und ob Sie mit Ihrem Projekt in das gastgebende Forscherteam passen.

 
Wie finde ich eine Stelle?

  • Eine europäische Jobbörse für Forscher finden Sie im 'Researcher's Mobility Portal' (http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm). Dort können Sie nach offenen Stellen suchen und Ihren Lebenslauf hinterlegen. Potenzielle Arbeitgeber können so auf Ihre Daten zugreifen und sich bei Ihnen melden.
     
  • Offene Stellen im Rahmen der Marie-Curie-Maßnahmen finden Sie unter http://mc-opportunities.cordis.lu/home_vac.cfm.
     
  • Auch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt seit Anfang dieses Jahres Forscher nach Europa (www.arbeitsagentur.de).
     
  • Da sich die Stellenausschreibungen und Bewerbungsmodalitäten in den einzelnen EU-Ländern erheblich unterscheiden, sollten Sie sich in Zweifelsfällen an das Mobilitätszentrum des jeweiligen Ziellandes wenden.

 
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Infos über die nationalen Förderprogramme aller EU-Länder bietet ebenfalls das 'Researcher's Mobility Portal' (http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm). Suchen Sie nach weltweiten Förderprogrammen, sind Sie bei der Datenbank www.internationale-kooperation.de richtig.

  •  Auf der Webseite des Deutschen Mobilitätszentrums (http://www.eracareers-germany.de/go/foerdermoeglichkeiten_out) finden Sie einen Link zum Marie-Curie-Programm, mit dem die EU Doktoranden, Postdocs und erfahrene Wissenschaftler fördert. Interessenten berät die 'Nationale Kontaktstelle' bei der Humboldt-Stiftung.
     
  • Fördermöglichkeiten stellt auch die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes zusammen (www.daad.de/ausland/de/3.4.1.html).
     
  • Falls Ihre Internetrecherche erfolglos war, können Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Deutsche Mobilitätszentrum wenden. Auch das EU-Mobilitätszentrum Ihres Ziellandes kann Ihnen unter Umständen weiterhelfen.

Welche Formalitäten sind vor Beginn meines Auslandsaufenthaltes zu beachten?

  • Deutsche Staatsangehörige dürfen ohne besondere Formalitäten in jeden Mitgliedsstaat der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums einreisen.
     
  • Wenn Sie länger als drei Monate im EU-Ausland forschen möchten, müssen Sie sofort nach der Einreise bei den Behörden vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
     
  • Wenn Sie nicht im EU-Ausland, sondern in einem anderen Gastland arbeiten möchten, benötigen Sie außer einem gültigen Reisepass in der Regel mindestens noch die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung über Ihre Krankenversicherung (möglichst mit englischer Übersetzung).
     
  • Wenn Sie sichergehen wollen, nehmen Sie außerdem Ihren Impfpass mit und lassen Sie sich gegebenenfalls eine Erklärung über besondere frühere Krankheiten ausstellen.
     
  • Für weitere Ausweisdokumente sollten Sie mehrere Fotos dabeihaben - sowie gegebenenfalls natürlich Kopien der Promotionsurkunde und sonstiger akademische Abschlusszeugnisse.
     
  • Bei weiteren Fragen rund um Visum und Ausreise hilft das Deutsche Mobilitätszentrum. Auch die Mobilitätszentren der EU-Gastländer halten in der Regel Checklisten bereit, was man vor der Einreise oder kurz danach erledigen muss.

 
Gilt meine deutsche Krankenversicherung auch im Ausland?

  • Damit bei einem Auslandsaufenthalt keine Versorgungslücken entstehen, sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung im Vorfeld abklären, ob alle Kosten übernommen oder ob Leistungen eingeschränkt werden.
     
  • Falls kein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann, sollten Sie Ihren Stipendiengeber oder Ihre Gastinstitution nach einer geeigneten Krankenversicherung fragen.
     
  • Da Hochschulen oder Stipendiengeber teilweise eigene günstige Versicherungspakete anbieten, kann es sinnvoll sein, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes Ihre bisherige Krankenversicherung aufzugeben.
     
  • Damit nach Beendigung des Auslands­aufenthaltes keine Versorgungslücke entsteht, ist es ratsam, sich auch über die Modalitäten der Rückkehr zur alten Krankenkasse zu informieren. Alle Vereinbarungen sollten auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.

 
Kann ich im Ausland erworbene Rentenansprüche nach Deutschland übertragen?

  • Fragen rund um die Rentenversicherung sollten Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes mit Ihrem Rentenversicherer in Deutschland und Ihrem ausländischen Arbeitgeber klären. Lassen Sie sich die Zusagen schriftlich geben.
     
  • Prüfen Sie, ob zwischen Deutschland und Ihrem Gastland Abkommen über einen Versicherungsschutz bestehen und welche Versicherungszweige davon berührt sind. Infos: www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Abkommenstaaten.htm.
     
  • Ihre Zahlungen in die jeweilige Rentenversicherungskasse werden in jedem EU-Mitgliedsstaat, in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen anerkannt. Wenn Sie im Rentenalter sind, können Sie also aus jedem dieser Länder, in dem Sie früher tätig waren, Rentenzahlungen bekommen - vorausgesetzt, Sie haben die jeweils dafür erforderlichen Mindestarbeitszeiten erfüllt, die von Land zu Land variieren.
     
  • Tätigkeiten, die Sie im öffentlichen Dienst in einem Gastland ausüben, werden in der Regel nicht auf die Lebensaltersanrechnung im öffentlichen Dienst in Deutschland angerechnet.
     
  • Besondere Regelungen gelten nur dann, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit im Ausland um eine Entsendung gehandelt hat. Informationen hierzu bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA) in länderspezifischen Merkblättern an: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Merkblaetter/Merkblaetter_Arbeiten.html.

 
Muss ich in meinem Gastland, in Deutschland oder sogar in beiden Ländern Steuern zahlen?

  • Das ist pauschal nicht zu beantworten. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie ein Stipendium erhalten oder einen Arbeitsvertrag haben. Außerdem ist entscheidend, in welchem Land die Ergebnisse Ihrer Forschungsarbeit verwertet werden.
      
  • Falls Ihr Forschungsaufenthalt im Ausland durch ein Stipendium finanziert wird, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland von der Steuer befreit. Wie die steuerliche Situation von Stipendien in Ihrem Gastland aussieht, müssen Sie bei den dortigen Stellen prüfen. Am besten halten Sie Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber.
     
  • Anders sieht es aus, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland haben und länger als ein halbes Jahr dort bleiben. Dann werden Sie grundsätzlich im Ausland besteuert.
     
  • Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer und Forscher, die für höchstens zwei Jahre in einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Ausland arbeiten, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.
     
  • Informationen zum so genannten Doppelbesteuerungsabkommen in der EU finden Sie unter:
    www.bff-online.de/dba/dba_abkommen.pdf.


   
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